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Diözese Sankt Pölten
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Gedanken zur Woche 314, Dr. Matthias Martin

PALMSONNTAG (2026)

Der PALMSONNTAG ist einer der herausragenden Tage im Kirchenjahr. Er stellt den Beginn der KARWOCHE dar, welche auch die HEILIGE WOCHE genannt wird. Letztere Bezeichnung verdeutlicht wohl besonders verständlich für heute lebende Menschen mit deutscher Mutter- oder Umgangssprache die zentrale Stellung der mit dem PALMSONNTAG beginnenden Woche. Dabei ist hier wie in anderen Fällen natürlich auch ein aufmerksamer Blick in andere Sprachen interessant.
Wenn eine bestimmte Woche im kirchlichen Jahreskreis schon eigens „heilig/Heilig“ genannt wird, so muss sie eben im religiösen Sinne besonders wichtig sein. Dabei sind die Christinnen und Christinnen natürlich zu allen Zeiten des Jahres aufgerufen, nach Heiligkeit zu streben. Stets mögen wir uns im Rahmen unserer je eigenen Möglichkeiten für das Gute in der Welt einsetzen, uns bemühen, Gutes zu tun und Böses zu unterlassen. Fortwährend mögen wir dazu die Anregungen aus der Bibel wie aus der wohlgemerkt unverfälschten kirchlichen Überlieferung beherzigen. Man muss gerade heutzutage betonen, dass es dabei um die „unverfälschte“ katholische Überlieferung geht. Dass es bizarre und verheerende Fehlentwicklungen gerade in den letzten Jahrzehnten in so etwas wie dem katholisch-konfessionellen Bereich gab, lässt sich nicht leugnen. Dass kirchliche Spitzenleute wie Karl Lehmann, Julius Döpfner, Bernard Alfrink, Joachim Meißner und Theodore McCarrick mitunter regelrecht generalstabsmäßig Missbrauch ermöglichten bzw. selber begangen haben, ist zusehends offenbar geworden. Die Enthüllungsvorgänge haben ganze Bischofskonferenzen sowie eine ganze Reihe von Ordens- und ordensähnlichen Vereinigungen und auch von sog. neuen geistlichen Gemeinschaften gewissermaßen in Mitleidenschaft gezogen. Es entstand der Eindruck, es habe sich für solch übles Tun eine Art von Gewohnheitsrecht gebildet. Die gesellschaftliche Breiten- und Tiefenwirkung kirchlicher Missbrauchstäter und innerkirchlicher Missbrauchsförderer war und ist gewaltig. Solche Netzwerke verschwinden auch nicht so einfach. Die Verquickung allein schon von innerkirchlichem sexuellem und wirtschaftlich-finanziellem Missbrauch und der allgemeinen Politik ist gerade einmal in ersten Ansätzen aufgearbeitet worden, wenn überhaupt.

Dabei ist eben in all den Irrungen und Wirrungen unserer Zeit immer wieder zu betonen, dass nichts zu Gewohnheitsrecht werden kann, was dem göttlichen Recht widerspricht. Darauf wird auch betont im CIC von 1983 in seiner ursprünglichen Fassung noch vor der Reform und der damit immerhin teilweisen Wiederverschärfung des kirchlichen Strafrechts hingewiesen. So lautet Canon/Kanon 24 Paragraph 1 dieses Codex/Kodex vom Januar 1983:

„Keine Gewohnheit kann die Kraft eines Gesetzes erlangen, die dem göttlichen Recht zuwiderläuft.“

Auch bei anderer Gelegenheit allein schon im CIC von 1983 und hier an Stellen, die zumindest bisher nicht geändert wurden, wird betont, dass etwas nicht zu Recht werden kann, das dem göttlichen Recht widerspricht.
So lautet Canon/Kanon 22 (siehe Gedanken zur Woche 282-b – 20. WOCHE IM JAHRESKREIS (2025)):

„Weltliche Gesetze, auf die das Recht der Kirche verweist, sind im kanonischen Recht mit denselben Wirkungen einzuhalten, soweit sie nicht dem göttlichen Recht zuwiderlaufen und wenn nicht etwas anderes im kanonischen Recht vorgesehen ist.“

Rechtssicherheit und damit verbundene Klarheit der rechtlichen Normen muss also gewährleistet sein. Sexueller Missbrauch wurde im kirchlichen Recht niemals gutgeheißen oder als moralisch bzw. rechtlich irrelevant dargestellt. Nach außen hin, gewissermaßen gegenüber der Öffentlichkeit, haben ja auch Missbrauchsermöglicher und eigentliche Missbrauchstäter die Übereinstimmung ihrer Handlungen mit den üblichen Rechtsnormen stets betont. Seine solchen staatliche wie kulturelle Grenzen überschreitende gewissermaßen offiziellen Rechtsnormen zuwiderlaufenden Verhaltensweisen haben betreffende Personenkreise ja nicht herausposaunt, sondern lieber nach Möglichkeit einen entgegengesetzten Eindruck vermittelt. Ihr Verhalten widersprach dabei direkt dem offiziell in Kraft befindlichen Recht. Missbrauch und seine Unterstützung sind stets als durch das Recht verworfen zu betrachten. Demensprechend kann umso weniger ein missbrauchsbefürwortendes Gewohnheitsrecht im kanonistischen Sinne entstehen. Dies wird durch die Lektüre von Paragraph 2 des Canons/Kanons 24 verdeutlicht:

„Eine widergesetzliche oder außergesetzliche Gewohnheit kann die Kraft eines Gesetzes nur erlangen, wenn sie vernünftig ist; eine Gewohnheit aber, die im Recht ausdrücklich verworfen wird, ist nicht vernünftig.“

Staatliches Recht wie internationale Konventionen einschließlich Erklärungen und Deklarationen zu den Menschenrechten verteidigen grundsätzlich in ihrer vorliegenden Form die Menschenwürde. Zur Menschenwürde gehört ganz grundsätzlich und umfassend das Recht auf sexuelle Unversehrtheit. Dementsprechend ist dieses Grundrecht auf sexuelle Unversehrtheit stets zu achten, unabhängig von parteipolitischen Überlegungen und den Beschlüssen irgendwelcher Kirchenversammlungen wie etwa internen Absprachen im Rahmen von Bischofskonferenzen. Auch das Recht auf sexuelle Unversehrtheit soll respektiert werden, sozusagen Döpfner und Lehmann hin und Alfrink und Höffner her. Gerade in Sinne eines gewissermaßen traditionellen Schöpfungsverständnisses ist diese Würde von Gott gegeben. Sie kommt einem Kleinkind ebenso zu wie etwa einem Jugendlichen und einer erwachsenen Frau. Die Menschenwürde ist auch hier zu achten zu jeder Zeit während des Jahres. Sie steht jedem Menschen zu über alle möglichen sozialen, ethnischen, staatsbürgerrechtlichen und anderen Unterschiede zwischen den Menschen hinweg.

Eine unverbogene und unkorrumpierte Auffassung vom göttlichen Recht bestätigt die konsequente Verurteilung jeder Art von sexueller Übergriffigkeit. Dem positiven göttlichen Recht, dem ius divinum positivum, etwa können Aussagen aus der Bibel zugewiesen werden. Das Naturrecht, das ius divinum naturale, ist in den Menschen als Menschen grundgelegt. Nach Auffassung seiner Vertreterinnen und Vertreter ist es namentlich nicht gebunden an eine bestimmte Religion oder Konfession, sondern gilt grundsätzlich für alle Menschen. In diesem Sinne weist uns Canon/Kanon 220 unabhängig von den Forderungen nach einer weitergehenden (Wieder-)Verbesserung des kirchlichen Strafrechts in Richtung des Naturrechts (siehe Gedanken zur Woche 147-b – 2. WOCHE IM JAHRESKREIS (2023)):

„Niemand darf den guten Ruf, den jemand hat, rechtswidrig schädigen und das Recht einer jeden Person auf den Schutz der eigenen Intimsphäre verletzen.“

Es ist logisch, dass den betroffenen Menschen auch die Verteidigung ihrer Rechte zusteht. Für den Bereich des Kirchenrechts der Lateinischen Kirche und damit verbundene Seelsorge- und Verwaltungsstrukturen spricht dazu seinerseits Paragraph 1 des gegenwärtigen CIC-Canon/Kanon 221 eine einigermaßen deutliche Sprache:

„Den Gläubigen steht es zu, ihre Rechte, die sie in der Kirche besitzen, rechtmäßig geltend zu machen und sie nach Maßgabe des Rechts vor der zuständigen Behörde zu verteidigen.“

Dabei erkennt das Kirchenrecht ganz fundamental in seiner geschriebenen Form auch das Recht an, dass sich Opfer sexueller Übergriffe oder anderer Untaten auch an weltliche Behörden wenden, etwa indem sie Strafanzeige erstatten oder bei einer Polizeidienststelle eine Aussage machen. Konkordate und andere Vereinbarungen des Heiligen Stuhles mit Staaten und anderen politischen Einrichtungen erkennen die betreffende staatlich-weltliche Ordnung an. Die fortdauernde Geltung solcher Vereinbarungen wird fortwährend durch den Heiligen Stuhl, auch genannt der Apostolische Stuhl, bestätigt. Grundsätzlich geschieht dies in Canon/Kanon 3 des CIC und Canon/Kanon 4 des CCEO.
Relevant werdendes Strafrecht, Gerichts- und Polizeiwesen gilt also auch für kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließlich solche mit sog. höheren (kirchlichen) Weihen.

 

1. Lesung: Jes 50,4-7
2. Lesung: Phil 2,6-11
Evangelium: Mt 21,1-11 und Mt 26,14-27,66

 

 

 

Gedanken zur Woche 314-b, Dr. Matthias Martin

HEILIGE WOCHE/KARWOCHE (2026)

Die KARWOCHE besitzt in vielfältiger Hinsicht Bedeutung. Natürlich kommt ihr zunächst eine enorme innerkirchlich-konfessionelle Wichtigkeit zu. Diese umfasst mehr als eine Konfession und auch mehr als einen der Hauptzweige von Christentum in dieser Welt. Dabei kann unter einem Begriff wie „Hauptzweig des Christentums“ ganz unterschiedliches verstanden werden. Mag der eine Begriffsinhalt mehr als bedenklich sein, so kann eine andere Wortbedeutung durchaus harmlos, ja vielleicht nützlich sein.

Dass mit ein und demselben Wort durchaus verschiedene Inhalte assoziiert werden können zeigte sich schon in der frühen Christenheit. Wer sich mit Kirchengeschichte, Trinitätstheologie und Christologie beschäftigt hat, mag da spontan an den Begriff, das Wort „homoousios“ denken. Diese Vielschichtigkeit bis innere Widersprüchlichkeit dieses einen Wortes trug im 4./vierten Jahrhundert einiges zur Verschärfung der Kontroversen rund um das erste Konzil von Nicäa, Arius und Athanasius von Alexandrien, auch genannt der Große, bei.
Der Begriff „Zweig“ oder „Hauptzweig des Christentums“ kann neutral-beschreibend verwendet werden. Er kann sogar freundlich-einladend gemeint sein. Dabei wurde diese Terminologie zunächst im englischen Bereich in bewusst antikatholischer Stoßrichtung entwickelt. Die verschiedenen mehr oder minder protestantischen Zweige von Christentum einschließlich der in sich schon so inhomogene und inzwischen sich zusehends aufsplitternde Anglikanismus, das Anglikanertum sollten sich demnach in gemeinsamer Frontstellung insbesondere gegen die katholische Kirche zusammentun. Dass Päpste in Rom wie katholische Bischöfe in England, Wales, Schottland und anderen besonders betroffenen Gebieten davon keineswegs begeistert waren, ist zumindest nachvollziehbar. Ganz anders verhielt und verhält es sich, wenn die Terminologie von Zweigen und Hauptzweigen des Christentums etwa von freundlich gesinnten Freikirchenvertretern verwendet wurde bzw. wird, um die katholische Kirche in Hinblick auf Verständigung und Zusammenarbeit anzusprechen. Das kann dann immer wieder auch mit betont kritischer Spitze gegen die englische und die skandinavischen Staatskirchen gerichtet sein.

Dabei gibt es auch in Judentum und Islam seit jeher unterschiedliche Strömungen und mehr oder minder intensive Richtungskämpfe.

Möglicherweise werden sich in christlichen Konfessionen engagierte Menschen allmählich bewusster, dass dies auch und gerade schon für das Judentum in neutestamentlicher Zeit galt. So kann es in mancher Verfilmung des Wirkens Jesu von Nazarets einschließlich seines Einzugs in Jerusalem, dem Letzten Abendmahl, seiner Verhaftung, dem sog. Prozess Jesu und der Kreuzigung begegnen, dass diese innerjüdische Spaltung der damaligen Zeit deutlich ins Bild gesetzt wird.
Die Tätigkeit der Sadduzäer als den prorömischen Kollaborateuren mit ihrem anschließenden Verschwinden im Wesentlichen mit Ausgang des Ersten Jüdischen Krieges oder Ersten Jüdischen Aufstandes hat wohl inzwischen mancher und manchem zu denken gegeben. Das Verhalten der Sadduzäer als ihre eigenen Geschäfte verfolgenden Handlangern des römischen Imperiums samt ihrem dazu genau passenden Verhalten gegen Jesus und dann gegen die Urgemeinde zu Jerusalem wird durchwegs negativ gesehen. Dann wird wahrgenommen, dass eben diese sadduzäische Richtung alsbald aus der Geschichte ruhmlos verschwand. Verbunden ist damit eine allmählich freundlichere oder differenziertere Betrachtung der Pharisäer. Tatsächlich bestanden allein diese schon aus zwei Hauptrichtungen. Diese wiederum besaßen ihr je eigenes inhaltlich-theologisches Profil. Überhaupt hat es schon damals eine entwickelte innerjüdische Diskussions-, ja Streitkultur gegeben. Es ist eigens interessant zu betrachten, inwieweit so etwas jüdisches Selbstverständnis beeinflusste und beeinflusst.

Die innerjüdischen Meinungsverschiedenheiten werden immer wieder auch in Jerusalem deutlich. Weiterhin stehen grenzüberschreitend strengorthodoxe Juden dem Staat Israel ablehnend gegenüber. Dies kann Ausdruck finden in bitteren Worten und heftigen Handlungen. Es gibt dazu nicht wenige jüdische Menschen, welche Verständnis für die Wünsche der Palästinenser bekunden bis hin, dass sie aktiv für deren Belange eintreten. So ein Verhalten findet sich sowohl bei sehr orthodoxen, gewissermaßen streng konservativen, Juden, wie im progressiven Bereich jüdischer Gesamtüberlieferung. Ist dann etwa eine christliche Einrichtung oder konfessionelle Gemeinschaft mit einer jüdischen Gruppierung oder Vereinigung in einem guten Verhältnis, so kann dies das Verhältnis zu anderen Juden eigens belasten. Die Politik der gegenwärtigen israelischen Regierung ist unter sich als Juden verstehenden Menschen keineswegs unumstritten. Ist diese Regierung mit ihren Getreuen bekanntlich sehr gegen die diplomatische Anerkennung des Staates Palästina, so gibt es wahrnehmbar auch jüdische Kreise, die palästinensischer Staatlichkeit und einer betreffenden diplomatischen Anerkennung ausgesprochen positiv gegenüberstehen.
Innerjüdische Meinungsverschiedenheiten führten auch in jüngster Zeit zu handgreiflichen Auseinandersetzungen. Nicht zuletzt sind die Zuständigkeitsregeln für die Klagemauer am Tempelberg umstritten. Weiterhin lehnen streng orthodoxe Juden den Dienst in der Israelischen Armee ab.

So stellt das Wirken der katholischen Kirche allein schon in der Stadt Jerusalem eine spannende Herausforderung dar. Der Heilige Stuhl als Völkerrechtssubjekt eigener Art unterhält weiterhin volle diplomatische Beziehungen sowohl zum Staat Israel wie zum Staat Palästina. Dies gilt beispielsweise auch in Hinblick auf die Republik Libanon und das Königreich Jordanien. Dabei sollten die Einflussmöglichkeiten des Vatikans nicht überschätzt werden. So hat es doch in einer Reihe von Fällen recht lange gedauert, bis überhaupt die Staaten ihrerseits Palästina anerkannten, die das bisher getan haben (siehe Gedanken zur Woche 298 – 2. ADVENTSONNTAG (2025) und Gedanken zur Woche 298-b – 2. ADVENTWOCHE einschließlich HOCHFEST DER OHNE ERBSÜNDE EMPFANGENEN JUNGFRAU UND GOTTESGEBÄRERIN MARIA (2025)). Verschiedene Staaten mit Regierungschefs bzw. Staatsoberhäupter, die Wert darauflegen, so katholisch oder zumindest irgendwie christlich zu sein, verweigern dies weiterhin. Dabei wich der Heilige/Apostolische Stuhl weiterhin nicht von seiner Forderung nach der Verwirklichung eines lebensfähigen und international anerkannten palästinensischen Staates ab. Innerhalb der christlichen Ökumene stand und steht er damit nicht allein. Man denke dazu nur an den „Ökumenischen Weltgebetstag der Frauen“ mit der in den letzten Jahren erfolgten besonderen Würdigung Taiwans, Palästinas und der Cook Inseln/Cookinseln (siehe Gedanken zur Woche 263 – 5. FASTENSONNTAG (Passionssonntag) (2025)).

Weiterhin schwierig bis sehr schwierig ist eigens auch die internationale Lage etwa für die Cook Inseln/Cookinseln und die Republik Taiwan, die ihrerseits beide vom Heiligen Stuhl diplomatisch anerkannt sind. Jeweils unterhält man dementsprechend volle diplomatische Beziehungen miteinander. Auch zahlreiche Staaten mit katholischer Bevölkerungsmehrheit erkennen mitunter keinen dieser beiden diplomatischen Partner des Vatikans an. Dabei bestehen ja vor Ort in beiden Staaten für die katholische Kirche freundliche Bedingungen. Der Gewinn von diplomatischen Anerkennungen für die Cook Inseln/Cookinseln verläuft eher schleppend. Besonders schwierig ist die Situation für die Republik Taiwan.
Vielleicht rafft man sich ja beim nächsten bundesdeutschen Katholikentag dazu auf, mit einer deutlichen Resolution von der Bundesregierung die diplomatische Anerkennung Palästinas und Taiwans zu fordern. Es geht hier immerhin auch um das Schicksal ganzer Ortskirchen.
Lediglich die Cook Inseln/Cookinseln aus dieser Dreiergruppe von Staaten wurden bisher bundesdeutscherseits diplomatisch anerkannt. Schon vor der Abhaltung des betreffenden Katholikentages könnten im betreffenden Sinne des Eintretens für die Anerkennung des Staates Palästina und der Republik Taiwan die bundesdeutsche Bischofskonferenz und das sog. Zentralkomitee der deutschen Katholiken/ZdK vernehmbar tätig werden. Oder hat man wirklich so viel Angst um die Fortdauer von Staatszuschüssen, von staatlicher Eintreibung der Kirchensteuer und der betont schonenden Behandlung kirchlicher Missbrauchstäter und ihrer kircheninternen Förderer?
Der kommende Katholikentag in Würzburg könnte als Gelegenheit genutzt werden, auch so etwas offenherzig zu diskutieren! Die Glaubwürdigkeitskrise des offiziellen Kirchenwesens gerade in der Bundesrepublik Deutschland stellt unleugbar eine tiefgreifende wie umfassende Herausforderung dar.

 

 

 

Gedanken zur Woche 313, Dr. Matthias Martin

5. FASTENSONNTAG (Passionssonntag) (2026)
Die Reichhaltigkeit kirchlicher Überlieferung wird nicht zuletzt beim FÜNFTEN/5. FASTENSONNTAG rasch deutlich. So kann dieser Sonntag vor dem Palmsonntag im Deutschen auch PASSIONSSONNTAG genannt werden. Und dann ist da noch der von der traditionellen, gerne als tridentinisch bezeichneten, Liturgie herkommende lateinische Namen für diesen Sonntag in der Fastenzeit. Vom Introitus dieser mit so klingenden Namen wie Gregor der Große, Pius V., Johannes XXIII., aber eben auch Agatha Christie (Gedanken zur Woche 114-b – 7. OSTERWOCHE (2022) und John R. R. Tolkien (siehe Gedanken zur Woche 253-b – 3. WOCHE IM JAHRESKREIS (2025)) verbundenen Liturgieform kommt der lateinischen Namen JUDICA (siehe Gedanken zur Woche 312 – 4. FASTENSONNTAG (LAETARE) (2026)). Natürlich mögen gerade Freundinnen und Freunden des internationalen Filmschaffens auch die Namen dort unsterblich gewordener Namen fiktionaler Heldengestalten wie Don Camillo und Ralph (Raoul) de Bricassart in den Sinn kommen, wenn es um diese Form katholischer Messfeiern geht. Befürworterinnen und Befürworter eines positiven Zusammenwirkens von Kirche und Naturwissenschaften können dazu spontan etwa an Gregor XIII., Niels Stensen, Gregor Mendel und George Lemaître denken. Noch vor dem für die Ordnung der Liturgie so wichtig werdenden Konzil von Trient wirkte der katholische Geistliche und Astronom Nikolaus Kopernikus wie auch die heilige Hildegard von Bingen.
Die lateinischen Bezeichnungen für die Fastensonntage und für andere Tage im christlichen Jahreskreis sind auch in ökumenischer Hinsicht nützlich zu kennen.

Religiös-konfessionelle Gemeinschaften können wie in ganz verschiedenen anderen Bereichen mit der Pflege des sprachlich-linguistischen Erbes der jeweiligen Gesellschaft und überhaupt der Menschheit einen Dienst erweisen. Möglichst tiefgehende und breit aufgestellte Sprachkenntnisse können differenziertes Denken und Argumentieren fördern. Wenn es grundsätzlich gilt, dass die Sprache die Welt ist, in der ein Mensch lebt, so wird mit reichhaltigerer Sprache, mit einer Pflege von Sprachkompetenz diese persönliche Lebenswelt reicher und weiter. Die Kenntnis von aus der Mode oder schon ganz aus dem Gebrauch gekommenen Worten kann helfen, unabhängiger zu sein gegenüber einmal aktuellen gesellschaftlichen oder politischen Modetrends. Klassiker der Weltliteratur können bei aufmerksamer Lektüre zur Beschäftigung mit der Geschichte, unterschiedlichen Erscheinungsweisen menschlicher Kultur und etwa staatlich-gesellschaftlichen Modellen anregen. Die „Vereinfachung“ von Sprache ist um so mehr mit Vorsicht, ja Misstrauen zu betrachten. Sprache prägt doch Denken. Dementsprechend sollen Menschen guten Willens an der Förderung sprachlich-linguistischer Differenzierungskompetenz interessiert sein. Je mehr Worte und sogar ganze Sprachen verloren gehen, desto mehr verlieren Menschen zum einen Möglichkeiten, sich gerade bezüglich komplizierter Sachverhalte auszudrücken. Zum anderen werden Menschen in ihren Möglichkeiten beschränkt, ihre Mitmenschen zu verstehen. Bei der Propagierung von „Einfacher Sprache“ sollte man gleich sich zumindest selber im guten Sinne kritisch fragen, wer denn da vorgibt oder vorgeben will, was in einer solchermaßen „vereinfachten“ Sprache noch enthalten sein darf, was nicht und was vielleicht neu in sie eingebracht werden soll. Es war gerade George Orwell, der in seinem warnenden Zukunftsroman „1984“ die Manipulation von Sprache und da gerade die gezielte Eliminierung von Worten durch die regierende Partei im totalitären Staat Ozeanien vor Augen stellt. Ziel des herrschenden Apparates ist es dort, den verfügbaren Wortschatz so zurecht zu stutzen, dass Menschen gar nicht mehr in der Lage wären, eigene Gedanken jenseits der offiziellen Parteilinie zu entwickeln. Konsequenterweise werden in diesem fiktiven Superstaat Ozeanien mit dem Großen Bruder als seiner nicht zu hinterfragenden Führungsgestalt bereits sog. „Gedankenverbrechen“ bestraft. Wer auch nur etwas Falsches in diesem Ozeanien denkt, ist in diesem System bereits ein „Gedankenverbrecher“. Solche „Gedankenverbrecher“ aufzuspüren ist vor allem die gefürchtete „Gedankenpolizei“ ohne Unterlass bestrebt. Solche entlarvten mehr oder minder Feinde des Regimes werden dann im „Ministerium für Liebe“ oder „Ministerium der Liebe“ menschlich zerbrochen. Für das Regime Unangenehmes oder gar direkt Oppositionelles soll gar nicht mehr gedacht werden.
Käme es aber dennoch zu etwas wie für die herrschende Partei „falschem“ Denken, so soll dieses nach Möglichkeit nicht mehr artikuliert werden können. Sollte ein oppositioneller Gedankengang überhaupt noch einigermaßen klar ausgesprochen werden, so soll der Gesprächspartner auf der Grundlage seines durch die Partei bestimmten und gezielt begrenzten, also „einfachen“ Wortschatzes diesen Ausführungen am Besten nicht mehr folgen können. Dabei betont George Orwell in diesem seinen berühmtesten Einzelwerk, dass auch die beiden anderen Superstaaten in „1984“, Eurasien und Ostasien auf dieselbe Weise funktionieren. Hier wie dort werde seitens der Herrschenden mit denselben Methoden gearbeitet.

Der aufmerksame Blick in die Vergangenheit einschließlich der Beschäftigung mit veraltenden und veralteten Worten der eigenen Sprache sowie mit alten Sprachen kann schon etwas den Gefahren der „Vereinfachung“ von Sprache entgegensteuern. Dabei verbinden sich etwa in Literaturklassikern wie „Maria Stuart“ von Friedrich Schiller verschiedene Ebenen auf ganz wertvolle Weise. So fördert die Lektüre dieses Dramas natürlich den eigenen Wortschatz. Es wird aber auch schon in diesem so lange vor dem Wirken Goerge Orwells verfassten Werk der Missbrauch politischer Macht und die damit verbundene Zerstörung von Menschen thematisiert. Passend zur Zuspitzung bei Orwell mit der ständigen Umschreibung der Geschichte im Dienste des herrschenden Apparates mit London als Mittelpunkt des Geschehens wird bereits bei Schillers „Maria Stuart“ die manipulative Wirkung von Staatskirche eben auch in England vor Augen gestellt bzw. zu Gehör gebracht. Werden bei Orwell hierbei frühere Zeitungsausgaben immer wieder nachbearbeitet und neuverfasste Artikel zurückprojiziert, so ist es in dem Werk Schillers eigens die Einführung eines jeweils neuen Glaubensbekenntnisses und im Laufe der Jahre aufeinander folgender Glaubensbekenntnisse eben in und durch die Staatskirche. Dabei handelt es sich bei diesem Drama Schillers um die dramaturgische Aufbereitung betreffender tatsächlicher historischer Ereignisse. „Maria Stuart“ ist nicht eine Zukunftsfiktion oder ähnliches. Wie „1984“ hat aber auch dieses Drama eine sehr wichtige Warnfunktion.

Dabei haben erst jüngste bildungspolitische Diskussionen in Österreich für viele Menschen überraschend verdeutlicht, auf welches Interesse heutzutage noch oder vielleicht schon wieder das Lateinische stößt. Dabei waren offizielle Kirchenvertreter sicher gut beraten, sich bei dieser Gelegenheit nicht in mehr oder minder parteipolitische Auseinandersetzungen hineinziehen zu lassen. Dies ist ganz im Sinne des allgemeinen Kirchenrechts. So wird sowohl im CIC, dem CODEX IURIS CANONICI, für die Lateinische Kirche wie im CCEO, dem CODEX CANONUM ECCLESIARUM ORIENTALIUM, nahgelegt, nicht Menschen wegen parteipolitischer Angelegenheiten auszugrenzen. Ja, es wird in beiden so wichtigen Codices sehr in Richtung einer parteipolitischen Offenheit der kirchlichen Hierarchie gewiesen.

So können wir in Paragraph 2 von Canon/Kanon 287 des CICs tatsächlich bezüglich der Kleriker nachlesen:

„In politischen Parteien und an der Leitung von Gewerkschaften dürfen sie nicht aktiv teilnehmen, außer dies ist nach dem Urteil der zuständigen kirchlichen Autorität erforderlich, um die Rechte der Kirche zu schützen oder das allgemeine Wohl zu fördern.“

Es wird hier grundsätzlich nicht zwischen verschiedenen Parteien und etwa miteinander im Wettbewerb stehenden Richtungsgewerkschaften unterschieden.
In diese Richtung geht ganz stark auch der CCEO, in welchem Canon/Kanon 384 Paragraph 2 in Hinblick auf die Geistlichen lautet:

„In politischen Parteien und in der Leitung von Gewerkschaften dürfen sie nicht aktiv beteiligt sein, wenn dies nicht nach dem Urteil des Eparchialbischofs bzw., wenn es das Partikularrecht so verlangt, des Patriarchen oder einer anderen Autorität der Schutz der Rechte der Kirche oder die Förderung des Gemeinwohls erforderlich macht.“

 

1. Lesung: Ez 37,12b-14
2. Lesung: Röm 8,8-11
Evangelium: Joh 11,1-45

 

 

 

Gedanken zur Woche 313-b, Dr. Matthias Martin

5. FASTENWOCHE einschließlich HOCHFEST VERKÜNDIGUNG DES HERRN (2026)

Es ist zu hoffen, dass Christinnen und Christen die Woche vor dem PALMSONNTAG und damit dem Beginn der auch HEILIGE WOCHE genannten KARWOCHE im guten Sinne intensiv nutzen. Hat es bis dahin vielleicht nicht so gut mit der Umsetzung der Vorsätze für diese Fastenzeit geklappt, so mag man sich noch einmal eigens aufraffen. Das Meiden legaler, halblegaler und illegaler Drogen fördert eh zu jeder Jahreszeit die eigene Gesundheit. Beim Rauchen ist es besonders stark offenkundig, dass mit einem dahingehenden Verzicht auch die Gesundheit der Menschen der eigenen Umgebung gefördert wird. Gerade in Zeiten wieder steigender Inflationsraten ist der finanzielle Einsparungseffekt beim Verzicht auf bestimmte Konsumgüter und Vergnügungen erst recht interessant. Dazu ist eine weitere Verschärfung der allgemeinen wirtschaftlichen Lage tatsächlich zu erwarten. Dies wird durch die rapide ansteigende Staatsverschuldung noch verstärkt. Davon sind sehr direkt sowohl etwa die USA wie die Bundesrepublik Deutschland betroffen. Die dort sogar unter Änderung des Grundgesetztes massiv hochgefahrene staatliche Neuverschuldung wird ganz offensichtlich bei weitem eh nicht in dem versprochenen Maße für nützliche Investitionen verwendet. Inzwischen wurde gerade im Rahmen des Europaparlaments der EU auch aus dem Bereich der traditionellen Regierungsparteien zugegeben, dass der Merkel-Macron-Plan zu umfangreichen Betrügereien genutzt wurde. Schon vorher hatte die italienische Justiz heftig in diese Richtung ermittelt und sich nicht gescheut, Wahrheiten ans Licht zu bringen, die für die bundesdeutsche „Mutti“ wie den „schönen Mann aus Frankreich“ mit ihren Unterstützern alles andere als schmeichelhaft sind. Politik nicht zuletzt danach auszurichten, den Applaus in einem bayerischen Bierzelt zu erzielen, ist eben doch etwas kurz gegriffen. Da spielt es keine politische Rolle, wie viele Bierzeltbesucher nachher oder schon während der Veranstaltung infolge starken Alkoholkonsums tatsächlich medizinischer Hilfe bedurften. Auch das persönliche Entzücken über das für mache so anregende Aussehen des französischen Staatsoberhauptes gerade eben in Zusammenhang mit der Präsentation dieses Merkel-Macron-Plans ändert nichts daran, dass Korruption eben Korruption ist, rapide wachsende Staatsverschuldung und eine steigende Inflationsrate sehr ernste Probleme darstellen.
Offensichtlich haben gerade mutige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der italienischen Justiz zu so etwas eh ihre eigene Meinung gehabt und danach gehandelt. Dieses Mal wurde offensichtlich gar nicht mehr versucht, mit Mordanschlägen und dergleichen auf italienischem Staatsgebiet den Gang betreffender Ermittlungen einzubremsen. Die bewusste Abgrenzung gegenüber dem durch Macron angeführten französischen Regierungsapparat durch Papst Franziskus, die zu ganz verschiedenen Gelegenheiten deutlich wurde, wurde gar nicht mehr in der Öffentlichkeit angegriffen. Macron, seine eigene Regierung zu Paris und seine insbesondere bundesdeutschen Fans ließen dies zumindest in der Öffentlichkeit auf sich sitzen. Papst Leo XIV. hat inzwischen diesen bemerkenswerten Abgrenzungskurs fortgesetzt. Ganz deutlich war nicht zuletzt die kritische Haltung führender Kreise der islamischen Welt etwa gegenüber der gegenüber dem Christentum regelrecht beleidigenden Eröffnungsveranstaltung zu den Olympischen Sommerspielen in Paris am 26. Juli 2024. Ja, richtig, führende Persönlichkeiten sowohl der sunnitischen wie der schiitischen Hauptrichtung des Islams äußerten ihre Empörung über die Beleidigung ihrer christlichen Gesprächspartner, Freunde oder Mitbürger durch die Ausführungsorgane des französischen Präsidenten. Seinerseits verurteilte der Vatikan ungewöhnlich deutlich dieses Schauspiel. Selbst die sonst so begeisterten bundesdeutschen Verehrer Macrons zogen es vor, öffentlich so zu tun, als ob nichts passiert wäre und zogen sich derart nach Möglichkeit aus der mehr als peinlichen Affäre.

Dabei sind die enormen Haushaltprobleme seit diesen Vorfällen noch deutlicher geworden. Das für die eigene Klientel so großzügige französische Sozialsystem steht massiv unter Druck. Als zumindest sehr belastet ist die finanzielle Situation der Europäischen Union/EU einzustufen. Wohin das noch führt, ist nicht abzusehen. Auf welche finanziell relevanten Zusicherungen und bisherige Sicherungseinrichtungen und welche Sozialversicherungen kann man sich vor allem auf Dauer noch verlassen?

Persönliche Sparsamkeit ist da umso mehr naheliegend. Der Verzicht auf Konsum spart eben Geld, egal ob man etwa mit dem Rauchen aufhört oder das Alkoholtrinken zumindest einschränkt. Mit der Thematisierung der negativen Folgen des Alkoholkonsums erschienen in neuer Zeit wiederholt Beiträge in internationalen Medien. Ganz bemerkenswert etwa ist da ein Artikel in der „New York Times“ über die üblen Auswirkungen von Alkohol auf die Psyche und das Gehirn eines betroffenen Menschen ( https://www.nytimes.com/2026/03/03/well/mind/alcohol-emotions-hangovers.html?campaign_id=190&emc=edit_ufn_20260313&instance_id=172477&nl=from-the-times®i_id=101471150&segment_id=216639&user_id=6b93b1ee26b68e49bf54b29fd2f8fe5f). Um die Fastenzeit zur Befreiung von einem falschen, gesundheitsschädlichen und finanziell kostspieligen Verhalten zu nutzen, muss man also nicht Anhängerin oder Anhänger einer bestimmten konfessionellen Überlieferung sein.

Die Bedeutung rationaler Überlegung und wissenschaftlicher Anstrengung hat dabei genau während dieser Fastenzeit Papst Leo XIV. auf kreative Weise herausgestellt. Er sandte tatsächlich eine eigene Botschaft an die Vorsitzenden des Internationalen Tages der Mathematik. Damit praktizierte er eigens auch Wertschätzung für das wissenschaftliche Wirken von Frauen. In der Eröffnung der päpstlichen Botschaft wurde Frau Professor Betül Tanbay direkt und mit ihrem vollen Namen angesprochen. In seinem Schreiben betonte Leo XIV. die ethische bzw. moralische Dimension der neuen Technologien. Ausdrücklich ermutigte der Papst zu wissenschaftlichem Engagement (https://www.vatican.va/content/leo-xiv/en/messages/pont-messages/2026/documents/20260313-messaggio-giornata-matematica.html). Damit wies er deutlich erneut den Irrweg des Fideismus zurück. Dieser Verirrung zufolge hätte etwa für Christinnen und Christen nur der Glaube, lateinisch fides, und nicht die Vernunft zu zählen.
Passend dazu wurde in den internationalen Medien darauf hingewiesen, dass Papst Leo XIV. selber ein ausgebildeter Mathematiker ist. Ja er wurde sogar als Mathematiker-Papst bezeichnet. Auch konnte man die würdigende Bezeichnung als Mathematiklehrer-Papst finden. Verschiedentlich wurde betont, dass der jetzige Papst einst selber Mathematik und Physik unterrichtete. Er hat also schon in jungen Jahren konsequent Stellung gegen die irreführende Ideologie des Fideismus bezogen.

Dabei kann Mathematik gerade in unseren Tagen helfen, die Krise im kirchlichen Leben zumindest einigermaßen klar zu sehen. Die jetzt veröffentlichten Zahlen über die neueste Entwicklung des kirchlichen Lebens sowohl der katholischen Kirche in der Bundesrepublik Deutschland als auch der Evangelischen Kirche Deutschlands, abgekürzt EKD, sprechen dann eine erst recht sehr deutliche Sprache. Die Kirchenaustrittszahlen verbleiben auf einem ganz hohen Niveau. Vor einigen Jahren galten solche Zahlen noch als unvorstellbar. Jetzt ereignen sich solche massenweisen Kirchenaustritte in den beiden irgendwie traditionellen Großkirchen in der Bundesrepublik Jahr um Jahr. Dass dort längst mehr Konfessionslose/Konfessionsfreie leben als offizielle Mitglieder dieser beiden Konfessionen zusammen (siehe Gedanken zur Woche 310-b – 2. FASTENWOCHE (2026)) verstärkt sich mit beachtlicher Geschwindigkeit. Man mag diese Geschwindigkeit als atemberaubend ansehen. Dies wird auch dadurch gefördert, dass weiterhin mehr Beerdigungen als Taufen hier wie dort stattfinden. Bisherige Schrumpfungsprognosen müssen vor diesem zahlenmäßig-empirischen Hintergrund, bildhaft gesprochen, nach oben korrigiert werden. Damit nimmt auch das Einschüchterungspotential von Kirchenleitungen immer mehr ab. Deren Kritiker finden allmählich in der Rechtsprechung mehr Gehör.
Vielleicht leitet da ein ganz neues Urteil des Europäischen Gerichtshofes, abgekürzt EuGH, einen dazu noch sehr raschen Dammbruch ein.

 

 

 

Gedanken zur Woche 312, Dr. Matthias Martin
4. FASTENSONNTAG (LAETARE) (2026)

Der VIERTE FASTENSONNTAG zeichnet sich ja zusammen mit dem DRITTEN ADVENTSONNTAG/ADVENTSSONNTAG allein schon dadurch aus, dass sein eigener lateinischer Name noch etwas präsent ist in Teilen der Bevölkerung, gerade bei mehr oder minder praktizierenden Mitgliedern mehr als einer christlichen Konfession.
Ist das beim VIERTEN FASTENSONNTAG eben LAETARE als so etwas wie der Eigenname, so wird der DRITTE ADVENTSSONNTAG lateinisch GAUDETE genannt. Dabei gibt es auch für die anderen Fastensonntage lateinische Namen. Diese Namen oder Bezeichnungen kommen von den Eröffnungsworten des traditionellen Introitus her. Dieser Teil der traditionellen oder tridentinischen Liturgie hat meistens etwas aus dem alttestamentlichen Buch der Psalmen als zentrales Element. Es kann auch etwas aus einem anderen biblischen Buch hierzu Verwendung finden. Seltener ist, dass an dieser Stelle der traditionellen Messliturgie etwas aus außerbiblischer Literatur begegnet. Dafür kommt dann insbesondere der Überlieferungsschatz der ersten christlichen Jahrhunderte in Frage.
Interessiert man sich für die lateinischen Namen der Fastensonntage wie auch des Dritten Adventssonntags und den jeweiligen Kontext, so ist es sehr nützlich, etwa einen Volksschott aus der Zeit von Papst Johannes XXIII. (Pontifikat von 1958 bis 1963) zur Hand zu haben. Gerade dieser Papst hatte sich noch für die Pflege des Lateinischen eingesetzt. Er ordnete sogar an, dass Theologievorlesungen (wieder) auf Latein gehalten werden sollten. Auch war er der Papst, der die letzte Gesamtausgabe der liturgischen Bücher für die Feier von Gottesdiensten im Tridentinischen Ritus herausgab. Die anhand des von ihm approbierten Messbuches gefeierte Heilige Messe wird mitunter die Messe Johannes XXIII. genannt. Die verschiedenen Ausgaben des vorkonziliaren Messbuches werden gerne als Tridentinische Messbücher bezeichnet. Für die Heilige Messe im Tridentinischen Ritus gibt es auch Bezeichnungen wie die Messe Gregors des Großen oder Gregors I. und die Messe Pius V. Natürlich kann hierbei auch das Adjektiv heiliger und das Wort Sankt in Verbindung mit dem jeweiligen Papstnamen zum Einsatz kommen. Seltener wohl ist die Bezeichnung Messe Damasus I. bzw. Messe des heiligen Damasus I. Von beliebten fiktiven Persönlichkeiten aus Filmen stammen Bezeichnungen wie Messe Don Camillos und Messe Ralph Raoul de Bricassarts oder kürzer Messe Ralph de Bricassarts (siehe Gedanken zur Woche 114-b – 7. OSTERWOCHE (2022); Gedanken zur Woche 138-b – 33. WOCHE IM JAHRESKREIS (2022) und Gedanken zur Woche 279-b – 17. WOCHE IM JAHRESKREIS (2025)). Man kann es erleben, dass sich mitunter Menschen und dabei nicht nur studierte Theologinnen und Theologen darüber austauschen, welche der Bezeichnungen denn nun für die traditionelle Form der Heiligen Messe, oder wie immer man sagen will, zu bevorzugen sei.

Dabei wurde ja Latein weder als Kirchensprache im Allgemeinen noch als Liturgiesprache im Besonderen je abgeschafft. Für den deutschen Sprachraum und dergleichen ist die offizielle Ausgabe des für die Lateinische Kirche approbierten CIC die lateinisch-deutsche. Dies gilt auch bezüglich des CCEOs für die Katholischen Ostkirchen (siehe Gedanken zur Woche 181-b – 23. WOCHE IM JAHRESKREIS (2023) und Gedanken zur Woche 270-b – 6. OSTERWOCHE einschließlich HOCHFEST von der HIMMELFAHRT CHRISTI/CHRISTI HIMMELFAHRT (2025)). Man beruft sich beim Verbreiten irgendwelcher Behauptungen gegen das Latein gerne auf das Zweite Vatikanische Konzil. Dabei ist die Originalsprache für alle beschlossenen Dokumente gerade dieses Konzils eben das Lateinische. Dies gilt für alle seine Erklärungen, Dekrete und Konstitutionen einschließlich dessen dogmatischen Konstitutionen (siehe Gedanken zur Woche 195 – 3. ADVENTSONNTAG (GAUDETE) (2023)). Wie die dann in zahlreiche weitere Sprachen übersetzte Originalausgaben des CICs und des CCEOs, so ist die Originalausgabe des nachkonziliaren Messbuches, des Messbuches Pauls VI. in Latein verfasst. Auf dieser lateinischen Basis werden dann Übersetzungen auch des Messbuches in verschiedene Sprachen vorgenommen. Das kodikarische Kirchenrecht mit seiner eigenen lateinischen Grundlegung befasst sich mit solcher Übersetzungstätigkeit (siehe Gedanken zur Woche 299 – 3. ADVENTSONNTAG (GAUDETE) (2025)).

Da kann man sich dann umso mehr die lateinischen Namen für die Sonntage der Fastenzeit zu Gemüte führen. Diese lauten:

  • INVOCABIT für den ERSTEN/1. FASTENSONNTAG
  • REMINISCERE für den ZWEITEN/2. FASTENSONNTAG
  • OCULI für den DRITTEN/3. FASTENSONNTAG
  • LAETARE für den VIERTEN/4. FASTENSONNTAG
  • JUDICA für den FÜNFTEN/5. FASTENSONNTAG, der auch PASSIONSSONNTAG genannt wird
  • DOMINICA IN PALMIS DE PASSIONE DOMINI für den PALMSONNTAG, eher selten auch der SECHSTE/6. FASTENSONNTAG genannt. Es können hierzu auch kürzere lateinische Namensformen begegnen

Interessiert man sich für die Feier der Heiligen Messe in der Tridentinischen Liturgie, egal welche Einzelbezeichnungen jemandem geläufiger sind, so ist als Einführung sicher ein Werk wie „Die Messe aller Zeiten. Ritus und Theologie des hl. Messopfers“ von Matthias Gaudron nützlich. Pater Gaudron zelebriert auch selber die Heilige Messe nach dem Messbuch von Papst Johannes XXIII. Zugleich tritt er immer wieder mit eigenen Veröffentlichungen an die Öffentlichkeit. Er ist also besonders gut mit den eher wissenschaftlich-theoretischen wie mit den mehr praktisch-pastoralen Aspekten vertraut, wenn es um dieses liturgische Erbe geht.

Die Diskussionen um liturgische Ausrichtungen gehen gerade in der katholischen Kirche weiter. Eher Splittergruppen oder -grüppchen sind es, welche da Messbücher für die Feier der Heiligen Messe aus der Zeit vor Johannes XXIII. und seiner Herausgebertätigkeit bevorzugen oder gar offensiv einfordern. Solche kleineren Gruppierungen können in verschiedenem Zusammenhang begegnen, sei es, dass man mit so etwas wie irgendwie als altkatholisch bezeichneten Gruppen und Einzelpersonen zu tun hat oder mit solchen, die sich als gewissermaßen katholisch-traditionalistisch verstehen. Hier wie dort ist jedenfalls eine sehr ausgeprägte Spaltungsfreudigkeit festzustellen. Dementsprechend stellt es da eine besondere Herausforderung dar, Verwechslungen zu vermeiden. Die Abgrenzung oder Einordnung kann immer wieder schwierig sein. Ist etwa eine Gemeinschaft noch katholisch-traditionalistisch, wenn sie ausdrücklich die traditionelle Zölibatsvorschrift in der Lateinischen Kirche für Geistliche aufgegeben hat? Ist eine sich selber als altkatholisch bezeichnende Denomination oder wie auch immer nicht eher dem katholisch-traditionellen zuzuordnen, wenn sie die Heilige Messe in einer Ausgabe der Tridentinischen Liturgie aus der Zeit vor Johannes XXIII. und vielleicht sogar vor Pius XII. feiert und dazu das Dogma aus dem Jahre 1854 zur Unbefleckten Empfängnis Mariens anerkennt?

Ebenso ist es eigens eine Herausforderung, bei den zahlreichen aus dem Anglikanismus/Anglikanertum hervorgegangen Gemeinschaften den Überblick zu bewahren bzw. im Falle des Falles Verwechslungen zu vermeiden. Hier wie dort ergeben sich immer wieder neue Gruppenbildungen. Wie gerade bei Mennoniten, Baptisten, pfingstlerischen Denominationen und reformierten Protestanten kann auch hier eine Gruppierung in absehbarer Zeit wieder verschwinden. Die jüngste weltweite Spaltung im Anglikanismus/Anglikanertum fällt da insbesondere durch so etwas wie ihren zahlenmäßigen Umfang auf. Die auch in politischer Hinsicht relevante Entwicklung ist hier noch gar nicht abzusehen. Läuft etwa bereits eine Art Spaltung in der Spaltung bei den sich mit diesem neuen Vorgang von Canterbury und London distanzierenden Anglikanern ab? Gerade ein Blick auf den afrikanischen Kontinent legt eine solche Erwartung nahe. Es waren doch neben anderen Ländern eben afrikanische Länder, in welchen sich schon vor der jüngsten ganz großen Spaltung eher regionale Spaltungen unter Anglikanern ereignet haben.

 

1. Lesung: 1 Sam 16,1b.6-7.10-13b
2. Lesung: Eph 5,8-14
Evangelium: Joh 9,1-41

 

 

 

Gedanken zur Woche 312-b, Dr. Matthias Martin
4. FASTENWOCHE einschließlich HOCHFEST vom HEILIGEN JOSEF, BRÄUTIGAM DER GOTTESGEBÄRERIN MARIA (2026)

Die Fastenzeit schreitet voran. Es ist doch bemerkenswert, wenn in einer Woche auf den VIERTEN/4. FASTENSONNTAG, also dem Fastensonntag LAETARE, das HOCHFEST vom HEILIGEN JOSEF, dem BRÄUTIGAM DER GOTTESGEBÄRERIN MARIA folgt.
Das besondere dieser Woche im kirchlichen Verlauf des Jahres wird sichtbar bei den liturgischen Farben. Am Sonntag LAETARE kann ja das Rosa als Liturgiefarbe zum Einsatz kommen wie sonst nur am DRITTEN/3. ADVENTSSONNTAG mit seinem eigenen Namen GAUDETE. Für das Hochfest oder Fest I. Klasse vom heiligen Josef am 19. März ist das liturgische Weiß vorgesehen. Dies ist dementsprechend darin begründet, dass der heilige Josef als Heiliger verehrt wird, der nicht das Martyrium erlitt. Die Beachtung solcher Normen oder überkommenen Regelungen fördert das Vertrauen in die Gemeinschaft der Kirche. Nicht zuletzt hilft eine verlässliche und einheitliche Handhabung der liturgischen Farbenordnung sprachliche Grenzen zu überwinden. Liturgiefarben stellen doch eine bemerkenswerte Form nonverbaler Kommunikation dar.
Das liturgische Weiß steht auch für die Gedenk- bzw. Festtage der heiligen Gertrud von Nivelles, des heiligen Patrick und des heiligen Cyrill/Kyrill von Jerusalem.

Ein Blick auf all diese Heiligen ist gerade in unserer so konfliktreichen Zeit interessant. Nicht zuletzt in, wie man heutzutage gerne sagt, ökumenischer Hinsicht können diese Heiligen jeweils Bedeutung haben.
So sind sie alle christliche Persönlichkeiten aus Zeiten vor der großen Glaubensspaltung, welche beschönigend oftmals „die Reformation“ genannt wird. Dazu wirkten diese Persönlichkeiten und wurden bereits als Heilige anerkannt, lange bevor es mit dem Pontifikat von Papst Johannes Paul II. (1978 bis 2005) zur immer wieder kritisierten massiven Zunahme der Zahl an Selig- und Heiligsprechungen kam. In Zusammenhang mit diesen Vorgängen und der Kritik daran kann ja immer wieder der Ausdruck „Inflation“ begegnen.

Gerade in der Sakramentenlehre ist das Zeugnis des heiligen Cyrill/Kryrill von Jerusalem anerkannt. Auch sonst mag das Erbe dieses Kirchenlehrers zu Dialog und eigenem Studium anregen (siehe Gedanken zur Woche 208-b - 5. FASTENWOCHE einschließlich HOCHFEST vom HEILIGEN JOSEF, BRÄUTIGAM DER GOTTESBEGÄRERIN MARIA (2024)).

Gemeinsames zu suchen und das Miteinander innerhalb christlicher Konfessionen oder Denominationen wie auch zwischen diesen zu pflegen, ist gerade heutzutage eine Herausforderung.
Die vielfältigen Konflikte innerhalb des Vielvölkerstaates Äthiopien haben auch die nonchalcedonensisch-altorientalische Nationalkirche, oder wie man sagen will, von Äthiopien in Mitleidenschaft gezogen. Längst wurde parallel zur Sicherung der politischen Unabhängigkeit für Eritrea auch die Eigenständigkeit der dortigen nonchalcedonensischen-altorientalischen Nationalkirche anerkannt. Dies findet bereits seit mehreren Jahren seinen sichtbaren Niederschlag in den mehr innertheologischen ökumenischen Beziehungen wie auf der mehr staatlich-politischen Ebene bis hin zu den internationalen Organisationen. Vielleicht gelingt ein derartiger Erfolg in absehbarer Zeit jenen Geistlichen und Gläubigen, welche eine ekklesiale Eigenständigkeit für Angehörige des Volkes der Omoro gegenüber der bisher offiziell dominierenden Nationalkirche des äthiopischen Bundesstaates erstreben. Dies gilt auch bezüglich der Forderung nach kirchlicher Emanzipation der Angehörigen des Volkes der Tigray gegenüber der erwähnten offiziellen Nationalkirche. Gerade in letzterem Falle legt es sich wohl nahe, etwa von De facto-Schisma zu sprechen. Die kirchenrechtlich-pastoralen Auseinandersetzungen sind nicht zu trennen von dem blutigen Konflikt zwischen Tigray und der äthiopischen Zentralregierung. Längst wurde dieser und ihren auch internationalen Verbündeten insbesondere in Hinblick auf den Tigray-Konflikt Völkermord/Genozid vorgeworfen. Der kirchliche Konflikt bei den Omoro forderte seinerseits Todesopfer.
Verfolgt man etwas die Meldungen in internationalen Medien, so mag man sich an die Krise und den anschließenden blutigen Zerfall Jugoslawiens erinnert fühlen. Selbstverständlich wäre nach dem Vorbild Eritreas eine einvernehmliche Ausgliederung weiterer kirchlicher Strukturen im Sinne der Anerkennung als kirchliche Eigenständigkeiten zumindest theoretisch denkbar. Kommt es also vielleicht auf diese Weise zu einer Lösung in dem vielschichtigen Konfliktbereich des äthiopischen Vielvölkerstaates? Offensichtlich kam es bereits zu fortdauernder Verselbständigung von Kirchengemeinden im Ausland. Dort unterliegt man ja nicht so direkt der harten Herrschaft der äthiopischen Regierung und der mit ihr stärker verbundenen Kräfte. Mancher mag in diesem Zusammenhang von örtlichen Schismen oder lokalen schismatischen Entwicklungen sprechen.

Im Bereich der chalcedonensisch-orthodoxen Kirchen kam es ja immerhin zu einer Einigung zugunsten der Autokephalie, also kirchlichen Eigenständigkeit, der Makedonisch-Orthodoxen Kirche. Der Konflikt um den Status und die Zukunft der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche wird militärisch auf dem Schlachtfeld wie auf kirchenpolitischer, pastoraler Ebene unter Einbeziehung ökumenischer Kontakte durchgefochten. Zu klären bleibt dazu nicht zuletzt das Schicksal der Montenegrinisch-Orthodoxen Kirche. Der heftige Konflikt zwischen dem ranghöchsten aller orthodoxen Patriarchate, Konstantinopel, und dem durch kein allgemeines Konzil oder keine der alten Synoden und anderen altehrwürdigen kirchlichen Vorgänge anerkannten Patriarchat Moskau gehen weiter. Dabei ist auch Montenegro ein Schauplatz dieser umfassenden Auseinandersetzungen. Seinerseits hält das Patriarchat Moskau die sehr umfassende Exkommunikation gegen alle orthodoxen Autokephalien und kirchlichen Autonomien aufrecht, welche im Sinne Konstantinopels die Eigenständigkeit der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche anerkennen. Das päpstliche Rom seinerseits erkennt ausdrücklich den Ehrenvorsitz des allgemeinen Patriarchen von Konstantinopel für die orthodoxe Kirchenwelt bzw. in dieser an. Ebenso hält es an den vollen diplomatischen Beziehungen zur Ukraine unter Anerkennung der territorialen Integrität der Ukraine fest. Bei der Ukrainisch-Katholischen/ukrainisch-katholischen Kirche handelt es sich ihrerseits um die über lange Zeit hin größte der katholischen Ostkirchen und nach der Lateinischen Kirche um die zweitgrößte Kirche eigenen Rechts in der weiten katholischen Weltkirche.

Ebenso unterhält der Heilige Stuhl weiterhin volle diplomatische Beziehungen mit Armenien. Aus den dortigen internen Auseinandersetzungen versucht man sich offensichtlich möglichst herauszuhalten. Dabei wird die eventuelle Spaltung der Armenisch-Apostolischen Kirche auf internationaler Ebene als realistische Möglichkeit längst diskutiert oder in Betracht gezogen.
Es stellt sich auch hier für die katholische Kirche im Allgemeinen und den Heiligen/Apostolischen Stuhl im Besonderen die Frage, wie man sich zu den jeweiligen Konfliktparteien stellen soll. Diese Frage stellt sich nicht zuletzt in Hinblick auf eine auch in diesem Konfliktfall mögliche Verselbständigung (bisher) armenisch-apostolischer Gemeinden außerhalb des Staatsgebietes der Republik Armenien. Derartige Verselbständigungsprozesse sah man bei der Russischen Auslandskirche, die dann auch oftmals die Russische Exilkirche genannt wurde. Weitere Verselbständigungen folgten, wenn in einem Land mit mehr oder minder traditionell orthodoxer Bevölkerungsmehrheit das Patriarchat bereit war, die dort erfolgte kommunistische Machtübernahme anzuerkennen. Innerhalb der alten Sowjetunion kam es zur Bildung einer gegen die sowjetische Regierung und das offizielle Moskauer Patriarchat gerichtete russisch-orthodoxe Untergrundkirche. Deren Schicksal und Aufzweigungen sind ein eigenes Thema. Ebenso stellt das Überleben von ukrainisch-orthodoxen Kirchenstrukturen im Untergrund unter sowjetischer Herrschaft ein faszinierendes Phänomen dar. Bekannter wurde im Westen die ukrainisch-katholische Kirche im Untergrund, auch wenn deren Existenz von den diesbezüglich interessierten Kräften beharrlich abgeleugnet wurde.

Umso spannender bleibt die Entwicklung der Armenisch-Apostolischen Kirche wie der offiziellen äthiopischen Nationalkirche.

 

 

 

Gedanken zur Woche 311, Dr. Matthias Martin
3. FASTENSONNTAG (2026)

Die Fastenzeit soll uns doch in guter Weise auf das höchste Fest der Christenheit hin vorbereiten, auf Ostern.
Dass sich die kirchliche Überlieferung dafür einige Zeit nimmt, hat seine guten Gründe. Das Überwinden schlechter Haltungen und das Ablegen falscher Orientierungen ist keine einfache Angelegenheit, die sich stets so einfach von jetzt auf gleich erledigen ließe. Sind wir natürlich während des ganzen Jahres eingeladen, an der Verbesserung unseres Verhaltens zu arbeiten, so gilt dies in verdichteter Weise gerade für eine kirchlich so geprägte Zeit wie eben die Fastenzeit. Es stellt einen praktischen Vorteil dar, dass das Bewusstsein für die Fastenzeit in der weiteren Gesellschaft nicht völlig geschwunden ist. Der ASCHERMWITTOCH als Beginn der Fastenzeit ist ein fester Punkt im Kalender. Immerhin wird dem mitunter so enthemmten Treiben der Spitzentage der Faschingszeit ein zumindest teilweiser Einhalt geboten. In den zurückliegenden Wochen bekam der Verfasser dieses Beitrages wiederholt zu hören, wie unangenehm der Erwartungsdruck empfunden werde, unbedingt in oft bedenklicher Weise lustig sein zu müssen und gerade dem Alkohol eifrig zuzusprechen.
Auch das Rauchen zumindest bei bestimmten Faschings- oder Karnevalsanlässen stellt ein Problem dar. Es war ausdrückliche Zustimmung zu vernehmen, dass in dieser Artikelserie bereits im Jahre 2022 zumindest ein Teil des Textes der Wiener Liedermacher Christoph Drexler und Lorenz Pichler – Christoph und Lolo „Aschermittwoch“ zitiert wurde mit der wiederholten Feststellung „Wir sind dann froh(,) wenn Aschermittwoch ist“ (siehe Gedanken zur Woche 101-b – 8. WOCHE IM JAHRESKREIS – ASCHERMITTWOCH – TAGE NACH ASCHERMITTWOCH (2022)).

Dabei ist es bei gesellschaftlichen Zwängen, wie bei mehr individuellen Angelegenheiten. Bedenkliche Dinge sind immer bedenklich, gesundheitsschädliche Stoffe und Verhaltensweisen sind eben immer gesundheitsschädlich. Übergriffiges Verhalten ist immer ein Übel. Das Rauchen schadet zu jeder Tageszeit an jedem Tag im Jahr. Dies gilt, egal ob man alleine oder in Gesellschaft raucht. Alkohol ist immer ein Zellgift. Ein eigenes Phänomen ist natürlich ein Erwartungsdruck, dem sich Menschen immer wieder ausgesetzt sehen. So etwas ereignet sich gerade im deutschen Sprachen- und Kulturraum. Schon vor Jahrhunderten haben sich Geistliche dagegen gewandt und dagegen gepredigt. Dabei ist leider nicht abzustreiten, dass Alkoholismus auch bei nicht wenigen Geistlichen, Mitgliedern von Ordens- und ordensähnlichen Gemeinschaften sowie sog. Laienvertretern ein ernstes Problem darstellt. Schon gar nicht sollte das Engagement gegen (übertrieben) Alkoholkonsum zum Schüren von Feindseligkeiten gegen Menschen anderer Abstammung oder aus anderen kulturellen bzw. religiösen Gemeinschaften missbraucht werden. Juden etwa können wirklich nichts dafür, wenn irgendwo jemand den eigenen Alkoholkonsum nicht unter Kontrolle hat oder es in Zusammenhang mit Alkoholkonsum zu Gewalttätigkeit - egal ob gegenüber Familienangehörigen oder in einem anderen Zusammenhang - kommt.

Gerade kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen sich immer wieder zuerst einmal selber an der Nase fassen. Das gilt, egal ob es um das Rauchen, Alkoholkonsum oder den Missbrauch menschlicher Sprache geht. Die einem prominenten Kardinal und Fachmann des Kirchenrechts zugewiesene Aussage, dass nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil es in der sichtbaren katholischen Kirche Usus wurde, das Kirchenrecht gegen die einzusetzen, die man nicht mag, und es zugunsten eigener Freunde zu verwenden, hat wohl einiges für sich. Geistliche und andere hauptamtliche Mitarbeiter sowie Teilzeitkräfte können sich ruhig die Mahnungen des gegenwärtigen Papstes, Leo XIV., zu Herzen nehmen. Da in den meisten Ortskirchen es kaum bis keine laikalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten, Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten, Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten sowie festangestellte Ordinariatsmitarbeiter gibt, spricht Papst Leo XIV. bei seinen Mahnungen fokussiert den (eigentlichen) Klerus an. Solche Mahnungen gelten aber grundsätzlich für alle kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, egal ob diese im Verkündigungsdienst, in der kirchlichen Verwaltung oder in anderen Bereichen tätig sind.
Der Mitgliederverlust der traditionellen oder einstigen Volkskirchen geht gerade in der Bundesrepublik Deutschland, in Österreich und der eidgenössischen Konföderation, der Schweiz, ungehindert weiter. Das Verzögern bei der Herausgabe unangenehmer statistischer Aktualisierungen ist gewiss keine Lösung. Man selber kann immer wieder überrascht sein, wenn man versucht, anhand von Medienberichten und eigenen Recherchen etwa im Internet der tatsächlichen Entwicklung zeitnah zu folgen, wie weit die Mitgliederverluste solcher traditionellen Landeskirchen und dergleichen jetzt schon wieder gegangen sind. Auf der anderen Seite sehen wir auch in westlichen Ländern bei anderen religiösen Gemeinschaften immer wieder ein ganz anderes Bild. Die Weltreligion des Islams erlebt nicht zuletzt in westlichen Ländern ein deutliches Wachstum. Nicht nur in Lateinamerika schließen sich viele Menschen Pfingstkirchen und evangelikalen Gemeinschaften an. Die Wachstumskurven der Hutterer und Amischen sind immer wieder steiler zu machen, anstatt abgeflacht zu werden. Deren stürmisches Wachstum geht ungebrochen weiter (siehe Gedanken zur Woche 259-b – 1. FASTENWOCHE (2025)). Dabei vermieden sowohl Hutterer als auch Amische in bemerkenswerter Weise kulturelle und theologische Anpassungen. Beide so rapide wachsende Richtungen christlichen Lebens hatten nicht ihr Zweites Vatikanisches Konzil wie man sagen kann, wenn man es unternimmt, konfessionelle Gemeinschaften miteinander zu vergleichen. Ein eigenes Phänomen wiederum stellt das wachsende Interesse an der Tridentinischen Liturgie dar. Verbunden ist damit ein sichtbarer Zuspruch für etwa Orden- und ordensähnliche Gemeinschaften, die in dieser Weise die Heilige Messe feiern.
Eigene Probleme in landeskirchlichen oder bisher volkskirchlichen Strukturen auf die angeblich so unwiderstehliche Säkularisierung zu schieben ist dementsprechend eine billige Ausrede.

Das Ankämpfen gegen falsches Verhalten ist eben nicht zuletzt im innerkirchlichen Bereich eine dauernde Herausforderung. Wenn überhaupt gewisse Erfolge erreicht werden sollen, so muss für diesen guten Kampf Zeit genommen werden.
Da mag dann der Blick auf das Alte/Erste Testament immer wieder eine realistische Zugangsweise fördern. Biblischer Überlieferung zufolge dauerte es 40 Jahre, bis das auserwählte Volk das gelobte Land erreichte. Man hatte das alte Regime des pharaonischen Ägyptens mit all seinen Mitteln der Einschüchterung wie der Verlockung dauernd hinter sich zu lassen. Bezeichnenderweise wird hierbei gerne vom „Weg durch die Wüste“ gesprochen oder geschrieben. Hunger und Wassermangel stellten ernste Bedrohungen dar. Das alttestamentliche Buch Exodus bietet uns da drastische Erzählteile. Es wird uns auch in diesem Teil der Bibel keine „nette“ Erzählung geboten. Vielmehr wird auch das sog. auserwählte Volk ziemlich kritisch dargestellt. Der Weg in das mehr oder minder gelobte Land wird als alles andere als ein harmonischer Triumphzug dargestellt. Dies geht dann eben so weit, dass wir in der neuen deutschen Einheitsübersetzung zu lesen bekommen „(Ex 17,4) Mose schrie zum HERRN: Was soll ich mit diesem Volk anfangen? Es fehlt nur wenig und sie steinigen mich.“
Nicht uninteressant ist die Interpretation, dass dieser lange Zug in Richtung des gelobten Landes notwendig gewesen sei, damit die alte Generation hingestorben sei. Diese sei noch durch den langen Aufenthalt im pharaonischen Ägypten korrumpiert gewesen. Diese noch besonders negativ beeinflusste Generation hatte dieser Auslegung zufolge durch eine neue Generation ersetzt werden müssen, bevor man in das verheißene Land einziehen konnte. Natürlich gilt auch hier, dass es zu den verschiedenen Stellen der Bibel ganz unterschiedliche Auslegungen gibt. Die Entstehung der verschiedenen biblischen Schriften, solcher des Alten/Ersten und solchen des Neuen/Testaments, wird immer wieder ganz unterschiedlich dargestellt. Dies gilt sowohl innerhalb des Judentums wie des Christentums auch für den Pentateuch, diese Fünf Bücher Mose, zu denen das Buch Exodus gehört.
Diese erwähnte Auslegung verdeutlicht aber zumindest, dass das Ankämpfen und die möglichste Beseitigung schlechter Verhaltensmuster keine einfache Sache sind, die leicht und schnell zu erledigen wären.

 

1. Lesung: Ex 17,3-7
2. Lesung: Röm 5,1-2.5-8
Evangelium: Joh 4,5-42

 

 

 

Gedanken zur Woche 311-b, Dr. Matthias Martin
3. FASTENWOCHE (2026)

Das Bemühen um Gutes in Gedanken, Worten und Werken ist die bleibende Aufgabe für alle Menschen. Schlagworte wie Naturrecht, Mitmenschlichkeit und gesunder Menschenverstand mögen hier etwas den Weg weisen. Die Goldene Regel finden wir in mehr als einer religiösen Überlieferung oder Konfession. Nehmen wir nur einmal die Bibel in der Ausgabe der neuen deutschen Einheitsübersetzung zur Hand, so finden wir sowohl die negative Formulierung als auch die positive Formulierung eben der Goldenen Regel. Dies mag dazu das Interesse eben an der Gesamtheit christlicher Bibel mit ihren verschiedenen Schriften aus Altem/Erstem und Neuem/Zweiten Testament fördern bei aller Zurückweisung von Fanatismus und Engstirnigkeit.

Die negative Formulierung, also als Weisung, was man zu unterlassen hat, wird in jenem alttestamentlichen Buch geboten, das meist Tobit und seltener Tobias genannt wird (siehe Gedanken zur Woche 282-b – 20. WOCHE IM JAHRESKREIS (2025) und Gedanken zur Woche 302 – SONNTAG NACH WEIHNACHTEN (2026)):

„(Tob 4,15a) Was du hasst, das tu niemand anderen an!“

Die positive Form der Goldenen Regel wird uns sowohl im Matthäusevangelium als auch im Lukasevangelium geboten und damit in beiden synoptischen Großevangelien oder Seitenreferenten. Aus praktischen Gründen sei auch hier ein Blick in die neue deutsche Einheitsübersetzung naheliegend. So finden wir dann im Matthäusevangelium die Formulierung (siehe Gedanken zur Woche 282-b – 20. WOCHE IM JAHRESKREIS (2025)):

„(Mt 7,12) Alles, was ihr wollt, dass euch die Menschen tun, das tut auch ihnen!“

Im Lukasevangelium ist zu lesen:

„(Lk 6,31) Und wie ihr wollt, dass euch die Menschen tun sollen, das tut auch ihr ihnen!“

Wir haben also, wenn auch nicht bis in letzte Feinheiten des Wortlautes hinein, eine Traditio Duplex/Duplex Traditio vor uns.

Ganz offenkundig geht es in beiden synoptischen Evangelien um das richtige Tun. Es geht nicht um das Hegen freundlicher Gedanken oder das Ablegen etwa einer Glaubenserklärung, während man einen notleidenden Mitmenschen seinem Schicksal überlässt. Dies fügt sich ein in zahlreiche andere Stellen in der Bibel, um etwas den Blick auf die jüdisch-christliche Überlieferung zu fokussieren. Gerade die negative Formulierung der Goldenen Regel nach dem Buche Tobit oder Tobias steht in einer Linie mit den Zehn Geboten und allein schon damit mit den Fünf Büchern Mose und insbesondere den dort zu findenden Büchern Exodus und Deuteronomium. Es möchte ja wohl kaum jemand selber ermordet, bestohlen, angelogen oder beraubt werden. Es fällt auf, dass mit dem vierten bis zehnten Gebot, mindestens sieben der Zehn Gebote das Verhältnis von Mensch zu Mensch behandeln. Das erste und das zweite Gebot behandeln eindeutig das Verhalten von Menschen Gott gegenüber. Das dritte Gebot mit der Aufforderung, den Tag des Herrn zu heiligen, ist formal gesehen positiv formuliert: Es geht darum, was man irgendwie aktiv tun soll, und nicht darum, was man unterlassen soll. Gerne wird es mit dem ersten und dem zweiten Gebot zusammengesehen. Nach einer solchen Einteilung hätte man dann drei Gebote, in denen es um das Verhalten Gott gegenüber geht, und sieben Gebote, in denen es um das Verhalten Mitmenschen gegenüber geht.
Bei diesem dritten Gebot wird aber mitunter auch argumentiert, dass es um eine Regelung zugunsten von Menschen, insbesondere von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geht. Diese sollen demnach nicht gezwungen werden fortdauernd zu arbeiten. Sie sollen dieser Auslegung zufolge vielmehr regelmäßig einen arbeitsfreien Tag haben. In diesem Sinne wäre das dritte Gebot der Zehn Gebote eine frühe Arbeitnehmerschutzbestimmung. Es dient auch dem Schutz und der Förderung des Familienlebens. Sieht man das dritte Gebot in dieser Richtung, so behandeln dann zwei Gebote das Verhalten von Menschen direkt Gott gegenüber und ganze acht Gebote das Verhalten gegenüber Mitmenschen. Diese Auslegung wird gestützt durch ein Stück markinischen Sondergutes, also von Traditio Simplex/Simplex Traditio, wo es im Rahmen einer Aussage Jesu von Nazarets heißt:

„(Mk 2,27) Und Jesus sagte zu ihnen: Der Sabbat wurde für den Menschen gemacht, nicht der Mensch für den Sabbat.“

In diesem Sinne weist das dritte Gebot in Richtung der ersten Sozialenzyklika „Rerum Novarum“. Dort wurden neben anderen Punkten gesicherte arbeitsfreie Zeiten und geschützte freie Tage für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefordert. Eigens wurde offensiv die Sonntagsruhe angesprochen (siehe Gedanken zur Woche 275 – HOCHFEST PETRUS UND PAULUS (2025)).

Mit der Goldenen Regel werden wir auch in Richtung des Gleichnisses vom barmherzigen Samariter (Lk 10,25-37 oder 10,30-35/36) geführt. Zum einen will wohl niemand, dass ihm oder ihr widerfährt, was dem Opfer geschieht, überfallen, ausgeraubt und schwer verletzt werden (negative Form der Goldenen Regel). Zum anderen möchte man aber in einer betreffenden Notlage doch gerne selber geholfen bekommen (positive Form der Goldenen Regel). Stellt dieses Gleichnis lukanisches Sondergut dar, so mag hierzu mit dem Gleichnis vom Jüngsten Gericht (Mt 25,31-46) auch ein Stück matthäischen Sondergutes spontan in den Sinn kommen. Da geht es ja generell um verschiedene Weisen, wie Menschen in Not geholfen werden kann. Egal ob man Hunger oder Durst hat oder der Kleidung mangelt, so bekommt man doch selber gerne Hilfe.
Jesus von Nazaret hat die helfende Hinwendung zu notleidenden Menschen praktiziert. So finden wir in allen drei synoptischen Evangelien die Erzählung von der Heilung der Schwiegermutter des Petrus (Mt 8,14-15; Mk 1,29-31, Lk 4,38-39). Es geht im Sinne von Traditio Triplex/Triplex Traditio bei den drei Synoptikern weiter mit den Versen über die Krankenheilungen am Abend (Mt 8,16-17; Mk 32-34; Lk 4,40-41). Auf seine Weise weist das so eigenständige Johannesevangelium auf praktisches Tun zugunsten von Mitmenschen hin. Die dazu so etwas wie johanneisches Sondergut darstellende Erzählung von der Fußwaschung der Jünger durch Jesus beim letzten Abendmahl (Joh 13,1-17/20) wirkte stark in religiös-theologischer Überlieferung.
Zum Geben von Almosen, also grundsätzlich zur materiellen Hilfe für Notleidende wird sowohl in den Schriften des Alten wie in den Schriften des Neuen Testamentes aufgefordert. Auch hier spielen das Erste und das Zweite Testament der Bibel also wieder zusammen und liefern Anregungen, wie die sehr allgemein formulierte Goldene Regel praktisch in die Tat umgesetzt werden kann. Ganz grundsätzlich gelten auch die Worte des neutestamentlichen Jakobusbriefes, wonach der Glaube tot ist ohne die Werke (Jak 2,17.26). Es geht eben um das richtige Tun! Das verdeutlicht auch der ebenfalls neutestamentliche Erste Johannesbrief mit seiner Aufforderung, nicht mit Wort und Zunge, sondern in Tat und Wahrheit zu lieben (1 Joh 3,18).

Die Zeiten ändern sich. Der Grundauftrag aber bleibt. So besitzt die Goldene Regel in ihrer negativen wie in ihrer positiven Formulierung ihre fortdauernde Geltung. Dies gilt auch für andere Aussagen, wie sie im Alten/Ersten und Neuem/Zweiten Testament zu finden sind. Ebenso ist das Naturrecht nicht zuletzt als Basis für eine Begegnung und Zusammenarbeit von Menschen aus unterschiedlichen konfessionellen oder religiösen Gemeinschaften immer wieder aufmerksam in den Blick zu nehmen. Dazu bleiben Stücke mehr spezifisch kirchlicher Überlieferung wie die Liste der sieben leiblichen Werke der Barmherzigkeit und der sieben geistigen Werke der Barmherzigkeit aktuell.

 

 

 

Gedanken zur Woche 310, Dr. Matthias Martin

2. FASTENSONNTAG (2026)
Wie einst die monatlichen Gebetsanliegen seines unmittelbaren Amtsvorgängers Franziskus, so verdienen auch die des jetzigen Papstes Leos XIV. Beachtung. Natürlich sind wir eingeladen, sie nicht nur mehr oder weniger erkenntnismäßig-intellektuell wahrzunehmen. Vielmehr sind sie nach Möglichkeit in einem guten Sinne bei eigenen Handlungen zu berücksichtigen. Die Bibel und die kirchliche Überlieferung machen ja deutlich, dass schöne Worte und nette Gefühle alleine nicht ausreichen. Es geht über diese hinaus vielmehr darum, nach Möglichkeit gute Taten zu vollbringen, gute Werke zu tun. Dazu ist jede und jeder aufgerufen, eben je nach den eigenen Möglichkeiten. Niemand soll sich dabei ausgegrenzt fühlen. Alle Menschen sind ja auch eingeladen, lebendige Glieder der Kirche zu sein bzw. es noch zu werden. Hautfarbe, sozialer Stand, Muttersprache, zivilrechtliche Einzelheiten und auch tagespolitische Vorlieben sollen da kein Hinderungsgrund sein. Dies gilt es vor dem Hintergrund diverser Auseinandersetzungen, welche auch die katholische Kirche erschüttern, immer wieder in einem einladenden und nicht herablassenden Sinne zu betonen. Bildhaft gesprochen soll die Taufe als Tor zum Eintritt in das kirchliche Leben allen Menschen offenstehen.

So sind auch alle Menschen eingeladen, sich für den Frieden in der Welt einzusetzen. Dies gilt im Kleinen, im mehr oder minder persönlichen Bereich. Es gilt auch im größeren Zusammenhang bis in die Weltpolitik hinein. Frieden beginnt und endet eben immer im Kleinen. Jedes böse Wort gegen einen Mitmenschen stellt einen Akt des Unfriedens dar. Worte können den Betroffenen schwere Wunden zufügen. Worte können Menschen aufhetzen, bis es dann zu physischer Gewalt kommt. Dies kann dann bis zum Völkermord gehen. Für die jüngere Vergangenheit denke man da an den von profranzösischen Kräften durchgeführten Völkermord an der Volksgruppe der Tutsi und ihnen nahestehenden Menschen im afrikanischen Ruanda. Nach jahrelanger Hetzte und bereits durchgeführten „kleineren“ Massakern schritten die örtlichen Freunde der traditionellen Kolonialmächte Belgien und Frankreich zum ganz großen Massenmord. Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International haben es da an deutlichen Worten nicht fehlen lassen und so etwas wie europäischer Heuchelei nach Möglichkeit die Maske vom Gesicht gerissen. Auch einzelne Medien hatten den Mut, die Dinge gerade in Hinblick auf Frankreich mehr oder minder deutlich beim Namen zu nennen. Der Verfasser dieses Beitrages erinnert sich, wie während seiner Ausbildung zum Lehrer für Geschichte-Sozialkunde an der Universität Innsbruck das Gespräch auf einen umfangreicheren Beitrag im Mitteilungsblatt der Priesterbruderschaft St. Pius X. kam, in dem sehr deutlich der Anteil Belgiens und Frankreichs an den wiederholten Massenmorden bis hin zum großen Völkermord von 1994 in Ruanda thematisiert wurde. Es sollte doch zu denken geben, wenn eine bewusst progressiv eingestellte und sich keineswegs selber traditioneller christlicher Überlieferung zurechnende Universitätsdozentin einem betreffenden Beitrag aus der katholisch-traditionellen Richtung ausdrücklich zustimmte.
Der Weg in den großen Überfall Russlands auf die Ukraine wurde vorbereitet durch die jahrzehntelange Herabwürdigung der Ukraine, ukrainischer Kultur und überhaupt ukrainischer Menschen gerade durch westliche Politiker und Medien. Böse Worte bereiteten den Boden für schlimme Taten. Im Kontrast dazu gilt eben generell, was es in den Seligpreisungen der Bergpredigt im Matthäusevangelium nach der neuen deutschen Einheitsübersetzung heißt:

„(Mt 5,9) Selig, die Frieden stiften; denn sie werden Kinder Gottes genannt werden.“

Für Frieden zwischen den Menschen sollte man sich eben fortwährend einsetzen und in diesem Sinne nach besten Kräften die eigene Lebensführung gestalten.
Etwas später können wir dann Hinblick auf den Gebrauch menschlicher Sprache wie negative Gefühlsausbrüche in derselben matthäischen Bergpredigt die regelrecht heftigen Worte lesen:

„(Mt 5,21) Ihr habt gehört, dass zu den Alten gesagt worden ist: Du sollst nicht töten; wer aber jemanden tötet, soll dem Gericht verfallen sein. (22) Ich aber sage euch: Jeder, der seinem Bruder auch nur zürnt, soll dem Gericht verfallen sein; und wer zu seinem Bruder sagt: Du Dummkopf!, soll dem Spruch des Hohen Rates verfallen sein; wer aber zu ihm sagt: Du Narr!, soll dem Feuer der Hölle verfallen sein. (23) Wenn du deine Opfergabe zum Altar bringst und dir dabei einfällt, dass dein Bruder etwas gegen dich hat, (24) so lass deine Gabe dort vor dem Altar liegen, geh und versöhne dich zuerst mit deinem Bruder, dann komm und opfere deine Gabe.“

Dementsprechend möge man umso mehr etwa päpstliche Aufrufe in Richtung von Frieden und Verständigung ernst nehmen und im Rahmen eigener Möglichkeiten in deren Sinne handeln.

Da sind dann eben die Gebetsanliegen von Papst Leo XIV. für März 2026 eigens aussagekräftig.
Die lauten immerhin:

„Für Abrüstung und Frieden“

und

„Wir beten, dass die Nationen in einer wirksamen Abrüstung vorankommen, besonders in der nuklearen Abrüstung, und dass die Verantwortlichen in der Welt den Weg des Dialogs und der Diplomatie wählen statt der Gewalt.“

Man lese insbesondere den zweiten Teil dieser päpstlichen Gebetsanliegen aufmerksam durch und verinnerliche ihn gewissermaßen. Wie es der Überlieferung entspricht, so wird hier ganz klar eine Gleichrangigkeit der betroffenen Staaten vertreten. Namentlich wird keine Besserstellung der ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates mit ihrem eh so umstrittenen Vetorecht unterstützt. Der Papst spricht sich auch nicht für eine Besserstellung traditioneller Kolonialmächte aus, egal ob diese wiederum zu dieser umstrittenen Gruppe der Vetomächte im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gehören oder nicht.

Durch seine frühe Beteiligung an Verträgen und Konventionen wie dem Atomteststoppvertrag und dem Atomwaffensperrvertrag unterstrich der Heilige Stuhl seine Forderung nach einer Gleichbehandlung der Staaten dieser Welt. Er wies damit auch eine Besserstellung von Staaten mit einer offiziellen Staatskirche zurück. So waren es ja nicht zuletzt solche Staaten wie das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Dänemark und Norwegen gewesen, welche sich seinerzeit an dem Überfall auf den Irak und dessen anschließender Aufteilung beteiligten. Erst in jüngster Zeit hatte man sich dänischerseits sogar wieder dessen gebrüstet, anstatt mit ehrlicher Vergangenheitsbewältigung zu beginnen.
Man erinnere sich auch, dass der Heilige Stuhl gerne Staaten anerkannte, die in der Auseinandersetzung mit traditionellen Kolonial- bzw. Besatzungsmächten ihre Unabhängigkeit (wieder-)erlangten. Gerade mit solchermaßen (wieder) unabhängig Staaten schloss und schließt der Heilige Stuhl gerne Abkommen und Verträge und führt etwa diplomatische Notenwechsel durch. Ein eigener Bereich sind die Beziehungen zu Exilregierungen. Man sollte hier nicht entgegengesetzten Desinformationsaktivitäten aufsitzen. Solche Mahnungen gelten erst recht, da es leider immer wieder auch kirchliche Medien und Mitarbeiter bis hin zu ranghohen Geistlichen gab und gibt, die sich an so etwas als Handlanger beteiligt haben.
So gibt es bis heute tatsächlich  keinerlei päpstliche Stellungnahme gegen die katalanische Unabhängigkeitsbewegung. Vielmehr gibt es auch zu dieser seitens direkt betroffener Bischöfe wie des Heiligen/Apostolischen Stuhls ein betont freundliches Verhältnis. Päpste verwandten sich ihrerseits deutlich für die Erhaltung von Sprachen wie dem Katalanischen. Dazu passen die besonders engen Beziehungen zwischen Andorra mit Katalanisch als seiner offiziellen Sprache und der katholischen Kirche. So etwas konnte und kann dann auch gut und gerne Regierungen wie z. B. denen in Madrid, Paris, Rom, London und Brüssel missfallen.

 

1. Lesung: Gen 12,1-4a
2. Lesung: 2 Tim 1,8b-10
Evangelium: Mt 17,1-9

 

 

 

Gedanken zur Woche 310-b, Dr. Matthias Martin
2. FASTENWOCHE (2026)

Die Fastenzeit schreitet voran. Wenn wir die ZWEITE FASTENWOCHE erreicht haben, liegt immerhin schon etwas von dieser so wichtigen Vorbereitungszeit auf das höchste Fest der Christenzeit hinter uns. Der größere Teil der Fastenzeit einschließlich dem VIERTEN FASTENSONNTAG mit seinem besonderen lateinischen Namen LAETARE, mit dem PALMSONNTAG und der KARWOCHE, auch HEILIGE WOCHE und seltener STILLE WOCHE genannt, liegt noch vor uns.
Stets sind wir auf dem Weg nach Ostern hin eingeladen, in uns zu gehen und zu bedenken, wie wir unser Leben denn führen. Insbesondere mögen wir im Sinne der Fastenzeit überdenken, ob wir seit Beginn dieser Fastenzeit besser geworden sind im Tun des Guten und im Meiden des Bösen. Die Fastenzeit soll in diesem Sinne ja intensiver genutzt werden. Dies schließt in keinster Weise aus, dass wir auch zu anderen Zeiten des Kirchenjahres unseren eigenen Lebensweg bedenken und versuchen, neu durchzustarten. In der Christenheit ist da die abendliche Gewissenserforschung vor dem Schlafengehen verbreitet. Ebenso ist es nichts Exotisches, am Morgen mit einem guten Vorsatz oder guten Vorsätzen in den Tag aufzubrechen. Am darauffolgenden Abend lässt sich dann wiederum bei der Gewissenerforschung ein Tagesrückblick durchführen. Es mag da in den Sinn kommen, wo man vielleicht in Zukunft besser als bisher Versuchungen zur Sünde und überhaupt zu irgendwelchem Fehlverhalten meiden kann. Im Positiven mag in den Sinn kommen, wo und wie man in Zukunft Gutes besser oder effizienter verwirklichen kann.

Dies gilt fortwährend. Aber gerade die Fastenzeit kann in einem dichteren Sinne genutzt werden. Diese Zeit mag genutzt werden, die Sakramente und Sakramentalien zu empfangen. Generell mögen wir gute Werke tun. Dabei soll natürlich niemand überfordert werden. Die Menschen haben ja ihre unterschiedlichen Stärken und Schwächen. Die wirtschaftlich-finanziellen Ressourcen sind ganz unterschiedliche verteilt. Besondere Bedeutung kann immer wieder der individuellen beruflichen Position zukommen. Der jeweilige Monatliche Gebetstag um geistliche Berufe unterstreicht dies. Gerade in der modernen Industriegesellschaft ist die Arbeitsteilung sehr vorangeschritten. Dies zeigt sich auch im kirchlichen Bereich. Schon vor Jahrhunderten schritt die Ausdifferenzierung bei den Ordens- und ordensähnlichen Gemeinschaften voran (siehe Gedanken zur Woche 20-b – 17. WOCHE IM JAHRESKREIS (2020); Gedanken zur Woche 149-b – 4. WOCHE IM JAHRESKREIS (2023) und Gedanken zur Woche 163 – 5. SONNTAG DER OSTERZEIT (2023)).
Regional eher beschränkt sind kirchliche Berufe wie die der Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten, der Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten und dergleichen. Natürlich stellt sich die Frage, wie es um die Zukunft betreffender Planstellen namentlich in der Bundesrepublik Deutschland, im Bundesgebiet des jetzigen Österreichs und der Schweiz, der Confoederatio Helvetica, bestellt ist. Der katholische Bevölkerungsanteil dort geht wie der der protestantischen Landeskirchen deutlich bis dramatisch zurück. In der Bundesrepublik leben bereits erkennbar mehr Konfessionslose, auch genannt Konfessionsfreie, als Mitglieder der offiziellen EKD/Evangelischen Kirche Deutschlands und üblicherweise gezählte Katholiken zusammen. Über unmittelbare finanzielle Auswirkungen, insbesondere in Zusammenhang mit der Kirchensteuer, hinaus wirft sich zunehmend grundsätzlich die Frage nach einer etwaigen Neugestaltung des Verhältnisses von Staat und Kirche auf. Diese Beziehungen zwischen dem jeweiligen Staatswesen und konfessionellen Gemeinschaften sind durch jeweilige Formen des Föderalismus eigens verkompliziert. Der Trend geht rapide weiter in Richtung Anwachsen der Bevölkerungsgruppe der Konfessionsfreien/Konfessionslosen und Schrumpfen des Bevölkerungsanteils der traditionellen Volkskirchen oder wie immer man sagen will. Innerhalb des offiziellen Mitgliederbestandes von diesen stellen diejenigen, die zumindest noch einmal in der Woche den Gottesdienst der jeweiligen Konfession besuchen, nur noch eine recht kleine Minderheit dar.

In Österreich mit seinen nach der derzeitigen Einteilung neun Bundesländern sank der gezählte Katholikenanteil inzwischen erstmals auf unter 50 Prozent. Der Rückgang des evangelisch-reformierten Bevölkerungsanteils in der Schweiz als dem Gebiet der Genfer und Züricher Reformation geht weiter (siehe Gedanken zur Woche 297 – 1. ADVENTSONNTAG (2025)). Inzwischen liegen auch hier die Konfessionslosen/Konfessionsfreien zahlenmäßig vor den Katholiken und nimmt ihre Gruppe damit auch hier zumindest die erste Stelle in der Statistik ein.

Für das Verhältnis von Staat und Kirche ging man bisher in solchen Gebieten davon aus, dass eine oder zwei konfessionelle Gemeinschaften, Kirchen genannt, den Löwenanteil der Bevölkerung repräsentieren. Diese Verhältnisse bestehen schon längst nicht mehr. Die angesprochene Entwicklung läuft in raschem Tempo weiter. Die Herabwürdigung missliebiger Menschen durch offizielle Kirchenvertreter ändert daran nichts. Die Forderung von Theologen etwa in der Bundesrepublik, den seinerseits so umstrittenen Inlandsgeheimdienst noch stärker gegen unbequeme Zeitgenossinnen und Zeitgenossen einzusetzen, ändert nichts an den zugrundeliegenden Problemen. Eine konsequentere Aufarbeitung sexuellen und wirtschaftlich-finanziellen Missbrauchs im Bereich kirchlicher Strukturen bis hin zur Forderung nach einem weitgehenden personellen Neustart, einer zumindest teilweisen Tabula rasa-Kampagne, fordern nicht zuletzt derzeit noch praktizierende Kirchenmitglieder. Für Politikerinnen und Politiker stellt sich die Frage, ob sie sich grundsätzlich gegen die weiter expandierende Bevölkerungsgruppe der Konfessionslosen/Konfessionsfreien wie gegen die gegenüber den offiziellen kirchlichen Würdenträgern kritisch eingestellten Menschen stellen wollen, die zumindest derzeit noch den betreffenden Kirchensteuer- bzw. Kirchenbeitragsverbänden angehören.

Es gibt zu denken, dass der Anteil der Konfessionslosen/Konfessionsfreien gerade in Großstädten besonders hoch ist. Eine betreffende absolute Mehrheit scheint da in Mitteleuropa nichts Besonderes mehr zu sein. Wie der einstige Aufstieg des Christentums im Römischen Reich verdeutlicht, beginnt die Umgestaltung einer Gesellschaft in der Regel in den Großstädten. Es folgen dann üblicherweise die weiteren Städte und schließlich der ländliche Bereich. Blickt man auf die Gegebenheiten in der Bundesrepublik, so passt dazu genau der Umstand, dass im Umland betreffender Großstädte die Entkirchlichung als nächstes vorangeschritten ist. Längst sind auch solche Gegenden dran. Der Prozess geht eben weiter. Die Volkszählungsergebnisse und andere ernstzunehmende statistische Daten sind in England und Wales sind für die offizielle Staatskirche von England und ihre gewissermaßen koloniale Tochtergründung eben in Wales auf ihre Weise katastrophal. Dieselbe Grundtendenz lässt sich in dem kulturell, konfessionell und zusehends auch politisch-verwaltungsmäßig so eigenständigen Schottland gerade auf Kosten der dortigen presbyterianischen Nationalkirche feststellen. In Nordirland brach die mehr oder minder offizielle anglikanische Kirche schon vor Jahren auf den vierten Platz bei der Konfessionsstatistik ein. Damit liegt man (auch) dort auch hinter den Konfessionslosen/Konfessionsfreien (siehe Gedanken zur Woche 288 – 26. SONNTAG IM JAHRESKREIS (2025)). In EU-Mitgliedern wie den Niederlanden und der Tschechischen Republik stellen die Konfessionslosen/Konfessionsfreien längst die absolute Mehrheit der Bevölkerung dar.

Der Säkularisierungsprozess Spaniens ist gerade in den mehr oder minder spanischsprachigen Gebieten dramatisch vorangeschritten. Am ehesten noch lebt Volkskirche in den baskischen und katalanischen Gegenden sowie etwas in der Autonomieregion Galicien. Dass das Kerngebiet Frankreichs besonders stark entkirchlicht ist, ist alles andere als ein Geheimnis. Christliche Refugien finden sich noch am ehesten in der Bretagne, dem nördlichen Baskenland, in Elsass-Lothringen und überhaupt in Gebieten, in denen man sich noch am ehesten dem Französisierungsdruck widersetzt. Ein eigenes Phänomen stellen die Hinweise auf ein wiedererwachsendes Interesse am Katharertum/Katharismus vor allem in seinen einstigen Hochburgen in Okzitanien dar.

 

 

 

Gedanken zur Woche 309, Dr. Matthias Martin
1. FASTENSONNTAG (2026)

Die Fastenzeit oder vorösterliche Zeit der Buße und Besinnung ist eine besonders markante Zeit im Kirchenjahr. Gekennzeichnet ist diese Zeit durch die violette Liturgiefarbe. Dabei ist natürlich zu bedenken, dass das Violett mitunter auch das Lila genannt wird. Dies ist
offensichtlich gerade bei jüngeren Menschen der Fall. Der Vierte Fastensonntag zeichnet sich gleich in zweifacher Hinsicht aus. Zum Einen trägt er mit der Bezeichnung LAETARE einen eigenen lateinischen Namen und zum Anderen kann an diesem Sonntag wie sonst nur am Dritten Adventsonntag/Adventssonntag das Rosa als Liturgiefarbe zum Einsatz kommen. Dieser Sonntag der Adventszeit wird seinerseits auch mit dem lateinischen Wort GAUDETE bezeichnet (siehe Gedanken zur Woche 262 – 4. FASTENSONNTAG (LAETARE) (2025) und eigens zu den liturgischen Farben Gedanken zur Woche 219-b – 9. WOCHE IM JAHRESKREIS einschließlich HOCHFEST HEILIGSTES HERZ JESU (2024)).
Auch im breiteren gesellschaftlichen Leben ist die Fastenzeit präsent. Der Verzicht auf bestimmte Speisen oder Getränke, das Rauchen wie auf die ein oder andere Verhaltensweise oder zumindest eine Reduktion des betreffenden Konsumverhaltens sind nicht selten. Fernsehfasten, Handyfasten, Internetfasten und dergleichen können als Schlagworte dem einzelnen Menschen in diesem und jenem sozialen Kontext leicht begegnen.

Die besondere Bedeutung der Fastenzeit wird in diesem Jahr eigens dadurch verdeutlicht, dass der ERSTE FASTNESONNTAG am 22. Februar 2026 sogar das Fest KATHEDRA PERTI, auch genannt PETRI STUHLFEIER und THRONFEST DES HL. PETRUS, liturgisch verdrängt. Dies gilt sowohl für den liturgischen Kalender für die Feier der Heiligen Messe nach dem nachkonziliaren/Nachkonziliaren Messbuch Pauls VI. wie für den Kalender für die Feier der Heiligen Messe im tridentinischen/Tridentinischen Ritus nach dem Messbuch Johannes XXIII.
Im Volksschott aus der Zeit Johannes XXIII. für eben diese liturgische Tradition heißt es unter der Überschrift „22. Febr(uar) Thronfest des Apostels Petrus“:

„Vielleicht schon um das Jahr 300, sicher um 450, feierte man in Rom am 22. Februar ein eigenes Fest zur Erinnerung daran, daß der hl. Petrus in Rom Bischof wurde, d. h. den bischöflichen von Rom bestieg. In Gallien beging man im 6. Jahrhundert am 18. Januar ein Fest zur Erinnerung an die Übergabe der Schlüsselgewalt an Petrus. Noch im 6. Jahrhundert begann man eine doppelte Stuhlfeier zu unterscheiden, eine zu Rom und eine zu Antiochien, wo Petrus zuerst tätig war.“

Schon mit diesen wenigen Worten werden wir deutlich auf die frühe Kirchengeschichte einschließlich neutestamentlichen Büchern wie dem der Apostelgeschichte und dem Galaterbrief hingewiesen. Auf seine Weise drückt dieser Text traditionelles katholisch-theologisches Selbstverständnis aus. Die besondere Bedeutung Antiochiens wurde von den römischen Bischöfen zusammen mit der von Alexandrien gerne insbesondere in Frontstellung gegen das erst später in Zusammenhang mit der politisch-militärischen Entwicklung aufsteigenden Konstantinopel gerne betont.

Bemerkenswert ist auch, was sich unter der Überschrift „22. Februar Kathedra Petri“ in der kleinen Ausgabe des nachkonzialiaren/Nachkonziliaren Messbuchs in deutscher Sprache findet:

„Seit dem 4. Jh. kennt man in Rom den „Geburtstag Petri von der Kathedra“ und sieht in diesem Fest die Erinnerung an die Übernahme des römischen Bischofsstuhles durch den Apostel. Der Tag hängt wohl mit dem allgemeinen Totengedenken an den letzten Tagen des römischen Jahres (13.-22. Februar) zusammen, bei dem man wegen der Unkenntnis des genauen Todestages Petri auch des Apostels gedachte. Die Bezeichnung kommt von dem beim Totenmahl für den Verstorbenen bereitgestellten Stuhl.“

In diesen Worten werden wir in Richtung der allgemeinen Kulturgeschichte gewiesen. Kirche verwirklicht sich eben nicht im luftleeren Raum. Die Gläubigen leben immer in einer bestimmten Umwelt. Theologische Disziplinen sind dementsprechend nicht von dem Gesamtbereich der Wissenschaften und der Künste zu trennen. Im Bereich der Geschichtswissenschaft-Kirchengeschichte wie etwa der Kunstgeschichte sind die Übergänge fließend. Die Sprachwissenschaften bieten ein Instrumentarium, um mit theologischen Texten umgehen zu können. Wenn man einen alten religiösen Text in eine moderne Sprache übersetzen will, so sind historische Kenntnisse, ein Wissensbestand über die Umwelt, in welcher dieser Text entstand, letztlich unverzichtbar. Eine Sprache steht ja immer für eine gewisse Geisteswelt. Die Philosophie mit ihren verschiedenen eigenen Disziplinen begegnet in der Theologenausbildung. Dies geschieht gerade dann, wenn die betreffende Gemeinschaft ein positives Verhältnis von Glauben und Vernunft vertritt. Dies entspricht ja der unverfälschten katholischen Überlieferung.
Dafür stehen Kirchenlehrer wie der heilige Augustinus, der heilige Anselm von Canterbury, der heilige Albert der Große/der Deutsche und der heilige Thomas von Aquin. Ganz in diesem Sinne bezogen das Fünfte Laterankonzil, das Konzil von Trient und das Erste Vatikanische Konzil Stellung. Dies wurde im Zweiten Vatikanischen Konzil bestätigt. Es mögen hier spontan auch so große katholische Geistliche und Wissenschaftler wie Nikolaus Kopernikus, Niels Stensen, Gregor Mendel und Georges Lemaître in den Sinn kommen. Ein eigener Platz kommt natürlich der heiligen Hildegard von Bingen und anderen katholischen Frauen zu. Die Werke einer Kirchenlehrerin wie der heiligen Theresia/Teresia von Avila haben ihren Platz in der Weltliteratur und werden auch außerhalb des eigentlichen kirchlichen Bereichs gerne zu deren Klassikern gezählt. Überhaupt sind Schriften von Kirchenlehrern, Kirchenvätern und anderen Persönlichkeiten wichtige Bestandteile des literarischen Erbes der Menschheit.
In den Zeiten der Erarbeitung und Umsetzung der sog. Liturgiereform Pauls VI. setzten sich Künstler und Intellektuelle aus verschiedenen Konfessionen und Religionen für die Erhaltung der Tridentinischen Liturgie wegen ihrer kulturellen Bedeutung ein. Das Agatha-Christie-Indult wurde eine Frucht dieser Bemühungen (siehe Gedanken zur Woche 114-b – 7. OSTERWOCHE (2022)). Es ist überliefert, dass sich selbst erklärte Atheisten für die Bewahrung der Heiligen Messe in der tridentinischen Form als eines Teils des kulturellen Erbes der ganzen Menschheit verwandten.
Die enge Beziehung von gottesdienstlichem Handeln und der Musik wie den bildenden Künsten wird gerade in der traditionellen katholischen Liturgie einschließlich dem byzantinischen Ritus und anderen ostkirchlichen Riten deutlich. Da solche Riten sowohl in Kirchen bzw. kirchlichen Gemeinschaften gefeiert werden, die in voller Einheit mit dem römischen Papst stehen, als auch solchen ohne diese volle Einheit, ist die Pflege dieser Überlieferungen auch gelebte Ökumene. Wie sehr solche christlichen Riten in Hinblick auf alte Sprachen und durch in ihnen ausgesprochenen Inhalte tiefgründige Kulturelemente und Erfahrungen vermitteln, ist überdeutlich. Angriffe auf solche liturgischen Überlieferungen sind umso bedauerlicher.

Ganz in diesem Sinne mögen die Menschen die (beginnende) Fastenzeit zum Besuchen von Gottesdiensten nutzen. Allen Kirchenmitgliedern und überhaupt den Menschen steht das Recht zu, sich für die Erhaltung altehrwürdiger und kulturell wertvoller Liturgieformen zu verwenden. Ganz allgemein sind ja die zur Kirche gehörenden Menschen laut Kirchenrecht befugt, ihre Wünsche, Anregungen und Beschwerden bei der kirchlichen Obrigkeit einzubringen. Einst haben dies auch Angehörige religiöser Überlieferungen außerhalb der katholischen Kirche getan, als es um die Erhaltung des Tridentinischen Ritus, der Heiligen Messe in dieser liturgischen Form ging.

 

1. Lesung: Gen 2,7-9; 3,1-7
2. Lesung: Röm 5,12-19
Evangelium: Mt 4,1-11

 

 

 

Gedanken zur Woche 309-b, Dr. Matthias Martin
1. FASTENWOCHE (2026)

Wenn nach dem Aschermittwoch, den Tagen unmittelbar nach dem Aschermittwoch und dem Ersten Fastensonntag die erste ganze Woche der Fastenzeit beginnt, so wird diese Zeit hoffentlich von möglichst vielen genutzt, ihre Fastenvorsätze beharrlich in die Tat umzusetzen.
Diese Fastenvorsätze können ja ganz verschiedener Art sein. Zum einen kann man sich einen Verzicht vorgenommen haben. Dies kann etwa den Verzicht auf das Rauchen, Alkoholkonsum, das Fernsehen einschließlich Unterhaltungsangebote in Zusammenhang mit dem Internet, Glückspiel, bestimmte Speisen, Benutzung des Autos und anderes bedeuten. Ein Fastenvorsatz kann auch bedeuten auf dieses und jenes während der Fastenzeit nicht völlig zu verzichten, aber den betreffenden Konsum bzw. Gebrauch doch zumindest einzuschränkend. Neben einem in diese Richtung gehenden Verzicht kann man sich auch als Fastenvorsatz etwas Positives vorgenommen haben zu tun oder intensiver zu tun.
Ganz grundsätzlich gilt ja von der Bibel her, dass der Glaube tot ist ohne die Werke. Ein Leben in Gerechtigkeit zu führen und Gutes zu tun, wird den Menschen von den Fünf Büchern Mose, dem Pentateuch, der Thora/Tora/Torah an in der Bibel immer wieder deutlich nahegelegt. Menschen, die sich zwar zum Glauben bekennen und am öffentlichen religiösen Leben teilnehmen, aber gegen die mit dem Glauben verbundenen moralischen Werte ihr Leben führen, werden nicht nur in dem so scharf formulierten Prophetenbuch Amos oder dem eine besondere Verbindung zwischen dem Alten/Ersten und Neuen/Zweiten Testament darstellenden Jakobusbrief kritisiert. Auch in den vier neutestamentlichen Evangelien etwa wird uns dazu einiges geboten.

So kann es natürlich auch ein Fastenvorsatz sein, in der Bibel zu lesen. Da mag es als eigener Ansporn dienen, sich zu vergegenwärtigen, dass die Bibel ja ein Kulturgut darstellt. Ein ganz enormer Wortschatz und bemerkenswerte literarische Formen begegnen uns in ihren verschiedenen Schriften. Wir werden auf einstige Staaten, Völker und Kulturen hingewiesen und damit in Richtung von Geschichtskenntnissen geführt. Da mag dann eigenes Interesse gefördert oder erst geweckt werden, sich mit sprachlichen Gegebenheiten, mit der Geschichte wie auch mit Rechtswissenschaft und Philosophie zu beschäftigen.

Kein Buch der Bibel, keine ihrer einzelnen Schriften braucht ausgeschlossen zu werden. So wird in dem früh entstandenen „Decretum Damasi“ der Umfang der Bibel und ihre genauere Zusammensetzung eingehend behandelt. Dementsprechend wird dort festgehalten:

„Nun aber ist von den göttlichen Schriften zu handeln, was die allgemeine katholische Kirche anerkennt und was sie meiden muß.
Zu Beginn der Ordnung des Alten Testamentes. 1 Buch Genesis; 1 Buch Exodus; 1 Buch Levitikus; 1 Buch Numeri; 1 Buch Deuteronomium; 1 Buch Josua; 1 Buch Richter; 1 Buch Rut; 4 Bücher Könige [= 2 Bücher Samuel und 2 Bücher Könige]; 2 Bücher Chronik; 1 Buch 150 Psalmen [Buch der Psalmen
]; 3 Bücher Salomos: 1 Buch Sprüche, 1 Buch Prediger [= Kohelet], 1 Buch Hohelied; ebenso 1 Buch Weisheit, 1 Buch Jesus Sirach.
Ebenso die Ordnung der Propheten. 1 Buch Jesaja; 1 Buch Jeremia, mit den Qinoth, d. h. seinen Klageliedern; 1 Buch Ezechiel; 1 Buch Daniel; 1 Buch Hosea; 1 Buch Amos; 1 Buch Micha; 1 Buch Joel; 1 Buch Obadja; 1 Buch Jona; 1 Buch Nahum; 1 Buch Habakuk; 1 Buch Zefanja; 1 Buch Haggai; 1 Buch Sacharja; 1 Buch Maleachi.
Ebenso die Ordnung der Geschichtsbücher: 1 Buch Ijob; 1 Buch Tobit; 2 Bücher Esra [= 1 Esra und 1 Nehemia]; 1 Buch Ester; 1 Buch Judit; 2 Bücher Makkabäer.

Ebenso die Ordnung der Schriften des Neuen Testamentes, die die heilige und katholische [Römische] Kirche anerkennt [und verehrt]. [4 Bücher] Evangelien: 1 Buch nach Matthäus; 1 Buch nach Markus; 1 Buch nach Lukas; 1 Buch nach Johannes.
[Ebenso: 1 Buch der Apostelgeschichte.]
14 Briefe des [Apostels] Paulus: 1 an die Römer, 2 an die Korinther, 1 an die Epheser, 2 an die Thessalonicher, 1 an die Galater, 1 an die Philipper, 1 an die Kolosser, 2 an Timotheus, 1 an Titus, 1 an Philemon, 1 an die Hebräer.
Ebenso: 1 Buch der Offenbarung des Johannes.
Ebenso: 7 kanonische Briefe: 2 Briefe des Apostels Petrus, 1 Brief des Apostels Jakobus, 1 Brief des Apostels Johannes, 2 Briefe eines anderen Presbyters Johannes, 1 Brief des Apostels Judas des Eiferers.“

Besondere Beachtung verdienen hierzu die Beschlüsse des Konzils von (Basel – Ferrara -) Florenz und von Trient, wie etwa aus früher kirchlicher Zeit die von nordafrikanischen Synoden.

Die verschiedenen biblischen Schriften können nach verschiedenen Kriterien unterteilt bzw. einander zugeordnet, gewissermaßen in besonderen Gruppen zusammengefasst werden.
Besonders bekannt und verwendet bei der Zusammenstellung von Leseordnungen ist die Gruppe der vier (neutestamentlichen) Evangelien nach Matthäus, Markus, Lukas und Johannes. Innerhalb dieser Vierergruppe gibt es die Dreiergruppe der Synoptiker oder synoptischen Evangelien. Wie in dieser Artikelreihe wiederholt dargestellt oder erwähnt handelt es sich hierbei um eine Gruppe neutestamentlicher Schriften bestehend aus dem Matthäus-, dem Markus- und dem Lukasevangelium. Wie ebenfalls bereits erwähnt wurde, wird dieses Lukasevangelium gerne gemeinsam mit der Apostelgeschichte als je ein Bestandteil eines lukanischen Doppelwerkes gesehen. Immer wieder wird darauf hingewiesen, dass es im Neuen/Zweiten Testament vier Schriften gibt, die gewissermaßen aus jeweils einem Kapitel bestehend nur eine Unterteilung in Verse und nicht in Kapitel aufweisen. Dabei handelt es sich um jene Schriften die heutzutage üblicherweise der Zweite und Dritte Johannesbrief, der Judasbrief und der Brief an Philemon/Philemonbrief genannt werden. Im Alten/Ersten Testament trifft dies nur auf das Prophetenbuch Obadja zu.
Seit ganz früher Zeit werden die fünf ersten Bücher des Alten/Ersten Testaments, Genesis, Exodus, Levitikus, Numeri und Deuteronomium, als die Fünf Bücher Mose bezeichnet. In der christlichen Überlieferung werden die darauffolgenden Schriften gerne als die geschichtlichen Bücher des Alten Testaments, Bücher der Geschichte des Volkes Gottes oder ähnlich bezeichnet. Es folgt üblicherweise die Gruppe der Bücher der Lehrweisheit, der Weisheitsbücher einschließlich dem Buch der Psalmen, schlicht den Psalmen. Schließlich kommen innerhalb des Alten/Ersten Testaments die Propheten oder die prophetischen Bücher. Hier wird gerne bewusst zwischen den eher umfangreicheren Einzelschriften und den Bestandteilen des Zwölfprophetenbuches unterschieden. Volkstümlich ist bei aller Verteidigung dieser knapper gefassten Schriften nicht nur durch die katholische Kirche die Bezeichnung von den „kleinen Propheten“ (siehe Gedanken zur Woche 283 – 21. SONNTAG IM JAHRESKREIS (2025)).
Möglich ist eine Zusammenfassung nach inhaltlichen Kriterien von Büchern wie Tobit, Judit und den beiden Makkabäerbüchern als „Widerstandsliteratur“. Damit verbunden wären Teile etwa des prophetischen Buches Daniel wie der Susannageschichte (Dan 13,1-64) und des Buches Ester sowie das Buch Exodus (siehe Gedanken zur Woche 307 – 5. SONNTAG IM JAHRESKREIS (2026)).
Im Neuen/Zweiten Testament werden die mehr oder minder dem Apostel Paulus zugeordneten Briefe gerne ihrerseits in der ein oder anderen Weise unterteilt. Eigens werden Autorenschaft und Zuordnung des Hebräerbriefes diskutieret.
Wie stehen nun die drei Johannesbriefe untereinander und dann mit dem Johannesevangelium in Beziehung? Wie ist das Verhältnis aller dieser vier neutestamentlichen Schriften und im Besonderen des ein oder anderen Johannesbriefes zum letzten Buch des Neuen/Zweiten Testaments in der üblichen Anordnung? Egal, ob man dieses die Geheime Offenbarung, das Buch der Apokalypse, die (Geheime) Offenbarung des Johannes oder wie auch immer nennt, so war seine Zugehörigkeit zum Neuen/Zweiten Testament und damit zur Bibel besonders lange umstritten. Dies gilt insbesondere auch für den Zweiten Petrusbrief und damit einen der sieben sog. „katholischen“ Briefe.

Grundsätzlich gehen sowieso die Meinungen zwischen christlichen Konfessionen deutlich auseinander, was denn überhaupt zur Bibel gehört. Dies wird immer wieder deutlich.

 

 

 

Gedanken zur Woche 308, Dr. Matthias Martin
6. SONNTAG IM JAHRESKREIS (2026)

In der Zeit, in welcher der Karneval oder Fasching in unseren Breiten seinen Höhepunkt erlebt, ist es umso wichtiger, gute Selbstdisziplin zu wahren und sich nicht zu unbedachten bis exzessiven Handlungen hinreißen zu lassen.
Ganz generell stellt ja der Alkoholkonsum in weiten Teilen Europas ein sehr ernstes Problem dar. Diese Feststellung ist nicht neu. Schon vor Jahrhunderten etwa wurde im damaligen Heiligen Römischen deutscher Nation, dem Ersten/I. Deutschen Reich, in Predigten gegen (unkontrollierten) Alkoholkonsum Stellung bezogen.
Die Bedeutung der Predigt hat im Allgemeinen gerade in westlichen Ländern abgenommen. Bei den Auseinandersetzungen in Zeiten, die gerne das Mittelalter genannt werden, gab es natürlich noch nicht die modernen Medien. Es gab auch noch keine gedruckten Zeitungen und anderen Mitteilungen. Erst nachdem der bekennende deutsche Katholik Johannes Gutenberg in Europa den Buchdruck mit beweglichen Lettern erfunden hatte, konnte etwa die Bibel gedruckt werden. Dies geschah, wie bei unvoreingenommener Betrachtung rasch deutlich wird, in der einen katholischen Bischofssitz und eine Reichsstadt darstellenden Stadt Straßburg am Rhein und dementsprechend Jahrzehnte vor dem Auftreten Martin Luthers (siehe Gedanken zur Woche 79-b – 26. WOCHE IM JAHRESKREIS (2021); Gedanken zur Woche 81-b – 28. WOCHE IM JAHRESKREIS (2021) und Gedanken zur Woche 143-b – 4. ADVENTWOCHE (2022)).

Insbesondere vorher war das Auftauchen eines Predigers etwa in einem Dorf ein gesellschaftliches Ereignis. Endlich war einmal etwas los. Es wird berichtet, dass immer wieder rasch die Menschen zusammenliefen und interessiert waren, was es denn zu vernehmen gäbe. Dies spielte ganz praktisch eine enorme Rolle beim Auftreten der Waldenser und der Katharer, welche nicht zuletzt auch Albigenser genannt werden. Das okzitanische Albi war immerhin eine ihrer prominenten Hochburgen.
Die Waldenser gingen als konfessionelle Gemeinschaft vor der sog. Reformation überhaupt aus einer zunächst innerhalb der katholischen Kirche aktiven Predigerbewegung hervor. Von den Auseinandersetzungen um die Erteilung und den Umfang von Predigterlaubnissen für die laikalen Mitglieder dieser zunächst sehr deutlich ihre Treue zur katholischen Kirche und deren Glaubens- und Sittenlehre betonenden Bewegung entwickelte sich Konflikte. Diese eskalierten und führten bei Waldensern zu einer Trennung von der katholischen Kirche. Ihrerseits distanzierten sich Waldenser zusehends von der katholischen Kirche. Versuche gerade von Papst Innozenz III. (Pontifikat von 1198 bis 1216), die Waldenser für die kirchliche Einheit im katholischen Sinne zurückzugewinnen, waren nur teilweise erfolgreich. Über alle möglichen gesellschaftlichen und theologischen Wandlungen wie direkten Verfolgungen hinweg haben es Waldenser verstanden, bis heute ihre Existenz zu bewahren. Mitunter gingen sie nach der durch die sog. Reformation hervorgerufenen so viel größeren Spaltung in protestantischen Landeskirchen und dergleichen auf. Eine starke Richtung von Waldensern behielt zwar eine gewisse Selbstverwaltung bei, schloss sich aber theologisch ausdrücklich der calvinistischen Richtung der Genfer Reformation an. Nicht umsonst wird Genf im Amerikanischen/amerikanischen Englisch das „Protestant Rome“, zu Deutsch das „protestantische Rom“ genannt. Im Abwehrkampf gegen die französische Eroberungspolitik gewannen Waldenser in der Geschichte ihre eigene Bedeutung.
Diejenigen waldensischen Gemeinden, welche gegenüber dem calvinistischen Genf auf ihrer theologischen Eigenständigkeit oder Identität beharrten, fielen Verfolgungsaktionen der spanischen Habsburger im Wesentlichen auf der Apenninenhalbinsel zum Opfer. Der andere Zweig von Waldensertum entging bei allen Wandlungen und Verlusten generell diesem Schicksal und trägt so das Erbe der von der katholischen Kirche abgespaltenen Predigerbewegung fort.

Anders erging es den Katharern oder Albigensern. Hier wird allgemein von einer Vernichtung ausgegangen. In diesem Zusammenhang wird manchmal vom „größten Triumph der Inquisition“ gesprochen bzw. geschrieben. Dabei hatte sich die Bekämpfung der Katharer/Albigenser in ihren okzitanischen Hochburgen unter Einsatz von auch Katharerkreuzzügen und Albigenserkreuzzügen genannten Ketzerkreuzzügen rasch zu einem französischen Kolonialkrieg entwickelt (siehe Gedanken zur Woche 135 – 30. SONNTAG IM JAHRESKREIS (2022) und 237-b – 27. WOCHE IM JAHRESKREIS (2024)).
Die Verbesserung der katholischen Seelsorge einschließlich des Predigtangebotes unter starkem Einsatz der damals neuen Bettelorden haben das Katharertum, die Katharer als solches nicht besiegt. Sie haben höchsten dazu einen Beitrag geleistet. Dabei wird Entstehung und Schicksal der Katharer/des Albigensertums oder Katharertums vielschichtig und kontroversiell diskutiert. Oft verbindet sich damit ein Interesse bis hin zu ausgesprochener Sympathie für okzitanische Sprache, Kultur und auch politische Eigenständigkeit. Mitunter tauchen Menschen oder Gruppen auf, welche behaupten, authentisch in der Linie eines Untergrundkatharertums oder Untergrundkatharismus zu stehen. Dieser habe heroisch gegen alle Verfolgungen und Versuchungen über die Jahrhunderte seine Existenz bewahrt. Derartige Ansprüche werden meistens mit allergrößter Skepsis bis ausdrücklichem Hohn quittiert. Zumindest bezüglich solcher Diskussionen kann man eher ungestört ganz unterschiedliche Meinungen vertreten.

Spielte damals die Predigt eine ganz zentrale Rolle, so steht sie jetzt nicht mehr so im gesellschaftlichen Blickpunkt. Menschen mit Predigten anzusprechen, ist schwieriger geworden. Der Buchdruck schuf gewissermaßen eine neue Welt. Ab dem 19. Jahrhundert fanden gedruckte Zeitungen Massenverbreitung. Das Telegrafenwesen entwickelte sich. Im 20. Jahrhundert kamen Rundfunk, Kino und dann auch das Fernsehen hinzu. Religiöse Gemeinschaften einschließlich der katholischen Kirche bedienten sich nach Möglichkeit ihrerseits dieser Medien. Radio- und Fernsehprediger konnten und können enorme Bekanntheit erlangen.
Diese tiefgreifende Entwicklung setzte sich mit dem Internet fort.

Dabei betont die katholische Kirche ganz grundsätzlich weiterhin den Wert der Predigt.
So heißt es ganz grundsätzlich in Canon/Kanon 607 des CCEO für die Katholischen Ostkirchen:

„Der Dienst am Wort Gottes, nämlich die Predigt, die Katechese und jede christliche Unterweisung, worunter die liturgische Homilie einen besonderen Platz einnehmen muß, soll aus der Heiligen Schrift gesunde Nahrung ziehen und sich auf die heilige Tradition stützen; die Feier des Wortes Gottes aber soll in rechter Weise gefördert werden.“

Dabei ist zu bedenken, dass der CIC für die Lateinische Kirche und der CCEO für die Katholischen Ostkirchen/die katholischen orientalischen Kirchen die einander gleichberechtigten zentralen Gesetzesbücher in der katholischen Weltkirche sind. Die betreffenden Kirchen eigenen Rechts mit der Lateinischen Kirche als der mit weitem Abstand größten unter ihnen sind verbunden in der gemeinsamen Glaubens- und Sittenlehre, den gemeinsamen Sakramenten und deren Feier sowie der gemeinsamen kirchlichen Leitung. Das gemeinsame Oberhaupt hier auf Erden ist der (römische) Papst. Papst Leo XIV. engagiert sich persönlich in diesem Sinne, auch wenn dies von Medien gerne ignoriert wird.

So besitzt dann Canon/Kanon 608 wie der schon zitierte Canon/Kanon 607 des CCEO auch für die Geistlichen und für alle Gläubigen innerhalb der Lateinischen Kirche seine zu beherzigende Aussagekraft:

„Bischöfe, Priester und Diakone haben gemäß ihrem jeweiligen Grad der heiligen Weihe als erste die Aufgabe, den Dienst am Wort Gottes nach Maßgabe des Rechts wahrzunehmen; die anderen Christgläubigen aber sollen jeweils gemäß ihrer Eignung, ihrem Lebensstand und angenommenen Auftrag gern an diesem Dienst Anteil haben.“

 

1. Lesung: Sir 15,15-20
2. Lesung: 1 Kor 2,6-10
Evangelium: Mt 5,17-37

 

 

 

Gedanken zur Woche 308-b, Dr. Matthias Martin
6. WOCHE IM JAHRESKREIS – ASCHERMITTWOCH – TAGE NACH ASCHERMITTWOCH (2026)

Der ASCHERMITTWOCH kann ganz grundsätzlich als Mahnung dienen, das Angenehme im menschlichen Leben nicht für selbstverständlich zu halten. Zumindest dort, wo so etwas wie eine traditionelle Reihenfolge von dem durch den Rosemontag und dem Faschingsdienstag verkörperten Höhepunkt der Faschingszeit und dem ASCHERMITTWOCH als Beginn der Fastenzeit einigermaßen eingehalten wird, mag eben dieser Fast- und Abstinenztag tatsächlich zum Nachdenken anregen. Der ASCHERMITTWOCH steht doch für einen Umschlag im Leben: eben noch Ausgelassenheit, nun ernste Besinnung und Streben nach Umkehr.

Sollte man nicht auch in sog. guten Zeiten auf Übermut und eine falsche Selbstsicherheit verzichten? Wie kann man gegen Gefährdungen im menschlichen Leben eine effiziente und richtigverstandene Vorsicht walten lassen? Wie kann man etwa Unfällen am Arbeitsplatz und im Haushalt durch Vermeiden von Leichtsinnigkeiten nach Möglichkeit vorbeugen? Man mag darüber nachdenken, ob nicht etwa Geschwindigkeitsbegrenzungen im Straßenverkehr ihre Berechtigung haben und dementsprechend wirklich zu beherzigen sind. Es gibt ja in der christlichen Überlieferung die Mahnung, am jeweiligen Tag so leben, als ob es der letzte im eigenen irdischen Leben wäre. Aufmerksame Vorsicht im Straßenverkehr wie am Arbeitsplatz kann auch zum Schutz der Leben unserer Mitmenschen beitragen. Dies gilt gerade im Rahmen einer Familie ebenso für das Leben zuhause und überhaupt im menschlichen Leben.
Schon alttestamentliche Bücher wie Tobit, seltener genannt Tobias, und Ijob liefern drastische Beispiele für Umschwünge im menschlichen Leben. Auf ihre Weise können auch neben Ijob zur Weisheitsliteratur (des Alten/Ersten Testaments) gehörende Schriften wie das Buch der Weisheit und Jesus Sirach Nachdenken und Folgerungen für das eigene Handeln fördern.

Der ASCHERMITTWOCH kann als Einschnitt genutzt werden, schlechte Verhaltensweisen abzulegen. Gerade während der Zeit des Faschings, des Karnevals ist doch immer wieder ein enthemmter Alkoholkonsum angesagt. Geraucht wird auch bei kleineren und größeren Zusammenkünften der unterschiedlichen Art eben auch nicht zuletzt in der Faschings-, der Karnevalszeit. Dass das Passivrauchen schadet, steht dafür zu jeder Zeit des Jahres außer Frage. Dass in einer Kapelle und einer Kirche nicht zu rauchen ist, wurde in der Regel gut durchgehalten. Gelegentliche Verirrungen in den Jahren nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil sind da so etwas wie peinlich Ausrutscher. Auf diese, wie so manch anderes möchte man wohl im amtlichen kirchlichen Bereich lieber nicht (mehr) angesprochen werden.

Fastenvorsätze haben da umso mehr ihre Berechtigung. So gut und richtig es ist, an bestimmten Orten wie an Friedhöfen, in Kapellen, Kirchen und anderen religiösen Stätten, wie in Schulen, Kindergärten, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern auf das Rauchen zu verzichten, so ist es doch umso besser, auf das Rauchen überhaupt auf dem eigenen Lebensweg zu verzichten. Am allerbesten ist es, nie mit dem Rauchen anzufangen. Wenn man mit dem gesundheitsschädigenden und geldvernichtenden Glimmstängel schon einmal angefangen hat, so ist es gut, so schnell als möglich aufzuhören.
Vergleichbares gilt für den Alkoholkonsum. Auch hier lässt sich das Sparen von Geld mit der Förderung der Gesundheit verbinden. Aus sehr gutem Grund findet sich die Warnung vor Drogen einschließlich den mehr oder minder legalen Drogen wie Alkohol und Nikotin in schulischen Lehrplänen. Einschlägige Mahnungen werden durch Ärztinnen und Ärzte wie durch Gesundheits- bzw. Krankenkassen unterstützt. Nicht außer Acht sollen natürlich auch verhaltensabhängige Süchte wie Spielsucht, Computersucht, Internetsucht, Fernsehsucht und Handy-Sucht. Deutliche Warnungen gibt es dazu auch von politischer Seite und dies über Parteigrenzen hinweg.
Gerade kirchliche Vertreterinnen und Vertreter sollten hier mit gutem Beispiel vorangehen. Dies gilt egal ob sie ein Ehrenamt, eine Teilzeitfunktion oder eine Vollzeittätigkeit im kirchlichen Bereich wahrnehmen. Dies gilt umso mehr, da alle möglichen und unmöglichen Handlungen von Personen inzwischen leicht aufgezeichnet und diese Aufzeichnungen sogar rund um den Globus verbreitet werden können.

Auch die Position von kirchlichen Amtsträgern und konfessionellen Gemeinschaften ist keineswegs so sicher, wie sich viele das denken. So hat es seit letztem Jahr doch die sich weiter verfestigende große weltweite Spaltung im Anglikanertum, im Anglikanismus gegeben. Der Aufsplitterungsprozess bis allgemeine Zerfallsprozess in der Hauptrichtung des Methodismus schreitet seinerseits voran (siehe Gedanken zur Woche 304-b – 2. WOCHE IM JAHRESKREIS (2026)). Durch den Epstein-Skandal ist mit dem britischen Königshaus jene Familie besonders schwer getroffen worden, die doch das Oberhaupt der anglikanischen Staatskirche von England und damit der sog. Mutterkirche des Anglikanismus/Anglikanertums stellt. Das Verhalten des britischen Staatsoberhauptes, Oberhauptes eben dieser Staatskirche und Vorsitzenden des Commonwealth, Charles III., erscheint direkt als hilflos. Eigens stellt sich die Frage, wie die Enthüllungen und dadurch geförderte Kritik die Staatskirchen von Norwegen und Schweden bei all den Unterschieden zwischen ihnen in Mitleidenschaft ziehen. Die Enthüllungen über das Königshaus wie Spitzenpolitiker in Norwegen treffen letztlich auch die Staatskirche. Man ist ja seitens dieser offiziell lutherisch ausgerichteten Struktur doch in besonders klarer Weise eben Staatskirche in einer Monarchie. Man ist als solches aufs engste mit dem Königshaus und so etwas wie traditionellen politischen Eliten verquickt. In Schweden ist dies nach vorhergehenden Reformen nicht mehr ganz so ausgeprägt. Enthüllungen über ein prominentes Mitglied des dortigen Königshauses sind aber auf jeden Fall sehr unangenehm für die damit verbundene offizielle Landeskirche bzw. traditionelle Staatskirche.

Der ASCHERMITTWOCH mag da geistesgegenwärtige Menschen im guten Sinne aufrütteln.
Das gilt eben nicht zuletzt für kirchliche oder konfessionelle Vertreter. Überhaupt sollen alle Mitglieder der katholischen Kirche nach derem eigenen Selbstverständnis durch ihr Leben Zeugnis ablegen für die christliche Botschaft. Dazu sind alle auf der Grundlage von Taufe und Firmung aufgerufen. Dabei möge jede und jeder die je eigenen Fähigkeiten und dergleichen möglichst ungehindert einbringen können.
Geweihte kirchliche Amtsträger und hauptamtlich im kirchlichen Bereich tätige Laien sollten dies fördern und nicht behindern. So kann man im Zweiten Korintherbrief anhand der neuen deutschen Einheitsübersetzung lesen:

„(2 Kor 1,24) Wir sind nicht Herren über euren Glauben, sondern wir sind Mitarbeiter eurer Freude; denn im Glauben steht ihr fest.“

Die Mahnung, gute Werke zu tun im ebenfalls neutestamentlichen Jakobusbrief gilt für alle! In diese Richtung weisen uns auch ganz stark etwa der Erste Johannesbrief und die Gleichnisse vom Jüngsten Gericht im Matthäusevangelium und vom barmherzigen Samariter im Lukasevangelium. Der Bundesschluss im Alten/Ersten Testament galt für das ganze auserwählte Volk. Standesunterschiede wurden keine gemacht. Blicken wir insbesondere in das Buch Exodus, so wird eigens deutlich, dass keine Rede ist von Königtum und Adel im Rahmen des Gottesvolkes. Es geht darum, Sklaven zu befreien und nicht Menschen zu versklaven. Dies mag als eigener Anstoß dienen, Menschenrechts- und Vertriebenenorganisationen, die diese Bezeichnungen verdienen, zu unterstützen bzw. sich in ihnen zu engagieren. In der Menschheitsgeschichte gab es schon so manchen Umsturz, der aus geknechteten nun befreite Menschen machte. Reiche fielen und Machthaber stürzten von ihrem Thron.

 

 

 

Gedanken zur Woche 307, Dr. Matthias Martin
5. SONNTAG IM JAHRESKREIS (2026)

Die besondere Bedeutung des Sonntags als des ursprünglichen und grundlegenden Festtags der Christinnen und Christen wird immer wieder deutlich. Dies ist gerade dann der Fall, wenn der Sonntag als der festliche erste Tag der christlichen Woche selbst bedeutende Heilige gewissermaßen liturgisch verdrängt.
Dementsprechend ist es gut und richtig, wenn Katholikinnen und Katholiken sich in Zusammenarbeit mit anderen Menschen fortwährend für den Schutz des Sonntags einsetzen. Der Sonntag wie auch andere von der christlichen Überlieferung herkommende Fest- oder Feiertage sind ja ganz generell, dort wo sie in betreffender Weise beachtet werden, ein sozialer Besitzstand und können für das kulturelle Leben besondere Bedeutung haben. Dies wurde in den vergangenen Jahren etwa deutlich bei den Diskussionen um den jeweiligen Status des Ostermontags und des Pfingstmontags. Je nach Gebiet ging es eigens etwa auch um die Verteidigung und die Pflege des 15. August als Tag des Hochfestes von der Aufnahme Mariens in den Himmel und des 8. Dezembers als Tag des Hochfestes von der Unbefleckten Empfängnis Mariens.
In Gegenden, Territorien oder Staaten, wo der Sonntag und etwa betreffende Feiertage noch nicht oder nicht mehr durch öffentlich-rechtliche Gesetzgebung, Rechtsprechung, Verwaltungstätigkeit oder etwa Tarifverträge geschützt sind, ist dies eine Gelegenheit, gemeinsam für geeignete Verbesserungen einzutreten. Je nach sozialen Gegebenheiten und kulturellem Hintergrund kann da auch dem Gewohnheitsrecht einschließlich so etwas wie Betriebsvereinbarungen eine, hoffentlich gute, Bedeutung zukommen.

Da gilt es hier wie dort konfessionelle und ethnische Engherzigkeit zu überwinden oder gar nicht erst aufkommen zu lassen. Ganz im Sinne betont traditioneller katholischer Soziallehre kommt da Gewerkschaften und anderen Arbeitnehmervertretungen und verschiedenen Vereinigungen eine zentrale Bedeutung zu. Dies mag eigens das Interesse kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Gewerkschaften und anderen Arbeitnehmervereinigungen wecken. Immer wieder sollte man doch über den ekklesialen Tellerrand hinausblicken. Das gilt, egal ob in einem Gebiet Richtungsgewerkschaften und eher das System von Einheitsgewerkschaften herrschen bzw. vorherrschen (siehe Gedanken zur Woche 265 -b– OSTEROKTAV einschließlich OSTERMONTAG (2025) und Gedanken zur Woche 275 – HOCHFEST PETRUS UND PAULUS (2025)). Dies ist unabhängig von der Frage gegeben, ob in absehbarer Zukunft vielleicht auch in Bundesrepublik Deutschland sich verstärkt Richtungsgewerkschaften durchsetzen (siehe Gedanken zur Woche 282 – 20. SONNTAG IM JAHRESKREIS (2025)). Vom Standpunkt europäischer Harmonisierung und damit verbundener Integration spräche eh vieles dafür. Ebenso sind in Hinblick auf das österreichische Gewerkschaftswesen und den dabei direkt betroffenen neun Bundesländern einschneidendere Entwicklungen vorstellbar.

Auf jeden Fall ist eben Christsein nicht einfach nur eine Sache von Gefühlen und mehr oder weniger netten Worten. Wenn wir in die Bibel blicken, so wird deutlich, dass es eine ganz starke soziale, ja politische Dimension im Christentum gibt. Dies soll nicht verdrängt werden. Dies beginnt auf seine Weise schon ganz vorne im Alten/Ersten Testament, den Fünf Büchern Mose, auch genannt Pentateuch oder Thora/Tora/Torah. Es zieht sich durch die Bibel aus Altem/Ersten und Neuem/Zweiten Testament durch wie der sprichwörtliche rote Faden. Es setzt sich fort in Schriften, welche nicht mehr in den üblichen biblischen Kanon Aufnahme fanden. Diese soziale bis politische Dimension wird immer wieder deutlich in der wohlgemerkt unverfälschten katholischen Tradition, wobei vor Verzerrungen und Korrumpierung stets zu warnen ist. Da kommt eben auch und nicht zuletzt Gewerkschaften, mehr innerkirchlich-konfessionell orientierten Arbeitnehmervereinigungen und soweit vorhanden Arbeitskammern/Arbeitnehmerkammern/Arbeiter- und Angestelltenkammern ihre fortwährende Bedeutung zu. Der Aufbruch des katholischen Vereins- und Verbandswesens im 19. Jahrhundert wie eigens die intensiven innerkirchlichen Diskussionen während des Pontifikates des heiligen Papstes Pius X. (1903 bis 1914) unterstreichen dies.

Auf dieser Linie liegt dann eben auch der von Papst Franziskus ausgerufene WELTTAG DES GEBETES, DER REFLEXION UND DER AKTION GEGEN DEN MENSCHENHANDEL.
Dieser so wichtige Tag fällt nicht umsonst zusammen mit dem Gedenktag der heiligen Josefine Bakhita. Diese war ja selber zunächst in die Sklaverei verschleppt. Ihr ausgedehntes Heimatland Darfur wurde Opfer der so brutalen britisch-französischen Kolonialpolitik (siehe Gedanken zur Woche 150-b – 5. WOCHE IM JAHRESKREIS (2023); Gedanken zur Woche 202-b – 5. WOCHE IM JAHRESKREIS (2024) und allgemein Gedanken zur Woche 254-b – 4. WOCHE IM JAHRESKREIS (2025)). Die als Folge dieser Kolonialpolitik einschließlich der sog. postkolonialen Politik Frankreichs, Großbritanniens und ihrer diversen Handlanger heutzutage im Staatsgebiet der jetzigen Republik Sudan tobenden Auseinandersetzungen werden von den Vereinten Nationen/UN als der derzeit blutigste Konflikt auf internationaler Ebene eingestuft.
Der in unseren Breiten so vorherrschende Eurozentrismus mit einer weit verbreitenden Rechtfertigung der klassischen Kolonialmächte verstellt da sehr oft den Blick und führt regelrecht in die Irre. Auch sonst gibt es in einer Reihe Länder blutige Auseinandersetzungen und die Versklavung von Menschen. Die Kirche ist da eben gefordert, für die Opfer Stellung zu beziehen. Dies hat unabhängig von deren Hautfarbe, Geschlecht und konfessionell-religiöser Zugehörigkeit zu geschehen. Es ist vor allem unabhängig von den Wünschen diverser Regierungen einschließlich von Kreisen in Brüssel zu verwirklichen.

Umso wichtiger sind da jeweilige authentische Menschenrechtsorganisationen einschließlich Vertriebenenverbände und generell Einrichtungen von Exilanten, die eben nicht etwa im Sold einschlägig interessierter Regierungen, Behörden oder Wirtschaftsinteressen stehen.
Der Kampf für die Befreiung versklavter Menschen wird in dem zum Pentateuch gehörenden Buch Exodus besonders eindrücklich ins Bild gerückt. Auf je eigene Weise thematisieren weitere biblische Bücher wie Daniel, Esther, Tobit und Judith den Überlebenskampf unterdrückter Menschen. Solche biblischen Bücher stießen dann Täterregimen einschließlich offiziellen Sklavenhaltern im Laufe der Geschichte immer wieder übel auf. Dies gilt natürlich auch für die ebenfalls alttestamentlichen Makkabäerbücher. Dass solche biblischen Bücher und Teile von solchen im Laufe der Geschichte von interessierter Seite abgewertet bis ganz aus dem jeweiligen eigenen „biblischen“ Kanon gestrichen wurden, war dann auf seine Weise folgerichtig.

Dabei hat sich die Kirche gegen rassistische, unsoziale Verhetzung wie imperialistische und generell wirtschaftlich und politisch motivierte Vereinnahmung zur Wehr zu setzen.
Dass die gesamte kirchliche Verkündigungstätigkeit von so etwas frei sein soll, egal ob dies einer historischen Kolonialmacht oder etwa der jeweiligen EU-Kommission genehm ist, spricht Canon/Kanon 747 des CICs an. Dessen Paragraph 1 lautet immerhin:

„Christus der Herr hat der Kirche das Glaubensgut anvertraut, damit sie unter dem Beistand des Heiligen Geistes die geoffenbarte Wahrheit heilig bewahrt, tiefer erforscht und treu verkündigt und auslegt; daher ist es ihre Pflicht und ihr angeborenes Recht, auch unter Einsatz der ihr eigenen sozialen Kommunikationsmittel unabhängig von jeder menschlichen Gewalt, allen Völkern das Evangelium zu verkünden.“

Das Einstehen gegen Unrecht und für die Rechte von Opfern wie überhaupt für Menschlichkeit und Gerechtigkeit wird mit Paragraph 2 dieses CIC-Canons/Kanons angemahnt und damit so etwas wie eine kirchliche Selbstverpflichtung ausgesprochen:

„Der Kirche kommt es zu, immer und überall die sittlichen Grundsätze auch über die soziale Ordnung zu verkündigen wie auch über menschliche Dinge jedweder Art zu urteilen, insoweit die Grundrechte der menschlichen Person oder das Heil der Seelen dies erfordern.“

 

1. Lesung: Jes 58,7-10
2. Lesung: 1 Kor 2,1-5
Evangelium: Mt 5,13-16

 

 

 

Gedanken zur Woche 307-b, Dr. Matthias Martin
5. WOCHE IM JAHRESKREIS (2026)

Schreiten wir im Kirchenjahr voran, so werden uns eben immer wieder bemerkenswerte Hinweise auf so etwas wie ein traditionelles kirchlich-katholisches Selbstverständnis geboten. Untrennbar damit verbunden sind Anregungen bis hin zu Aufforderungen bezüglich der eigenen Lebensgestaltung.

Diesbezüglich besitzt etwa der Gedenktag der heiligen Scholastika seine eigene Bedeutung. Die heilige Scholastika wird in der Überlieferung mit Niederschlag auch in der bildenden Kunst als Schwester des Mönchsvaters und Schutzpatron Europas, Benedikt, wie als Äbtissin anerkannt (siehe allgemein Gedanken zur Woche 48-b – 5. WOCHE IM JAHRESKREIS (2021)). und Gedanken zur Woche 120-b – 15. WOCHE IM JAHRESKREIS (2022)). In diesem Zusammenhang wurde bzw. wird sie gerne im Habit einer Benediktinerin und mit dem Stab eben einer Äbtissin dargestellt. Diese Überlieferung ist offensichtlich interessierten Kreisen so unangenehm, dass sie in den letzten Jahrzehnten nach Möglichkeit beiseitegeschoben und in einem betreffenden kirchlich-politischen Komplex gar nicht mehr angesprochen wird. Dabei wird der heiligen Scholastika sogar eine noch wichtigere Stellung als Verkörperung christlicher Gesinnung und christlichen Lebens zugewiesen. Dazu lohnt sich ein Blick in die immerhin von dem lateinischen Kirchenvater und Papst Gregor dem Großen verfassen Lebensbeschreibung des heiligen Benedikt. Diese Lebensbeschreibung wird mitunter als einer der Klassiker der Weltliteratur angesehen und es wird überhaupt dem schriftstellerischen Erbe Gregors I. oder Gregors des Großen ein eigener wichtiger Platz im literarischen Erbe der Menschheit zuerkannt.
In dieser auf Papst und Kirchenvater zurückgehenden Lebensbeschreibung von Mönchsvater Benedikt wird überliefert, dass sich beide Geschwister wenige Tage vor dem Tod der heiligen Scholastika in einer Art Außengebäude von Benedikts Kloster getroffen hätten. Scholastika habe ihren Bruder gebeten, noch bis zum Morgen mit ihr zusammen zu bleiben. Dieser habe es abgelehnt und gemeint, er müsse sich doch an die von ihm selber verfasste Ordensregel halten und für die Nacht ins Kloster zurückkehren. Immerhin hat also der heilige Benedikt für sich keine Privilegien in Anspruch genommen und wollte in konsequenter Weise glaubwürdig bleiben. Er berief sich nicht auf seine Stellung oder Herkunft. Auch berief er sich nicht zum Zwecke eigener Vorteile auf gesellschaftliche Vernetzung oder politische Kontakte. Das allein besitzt schon gerade in unserer heutigen Zeit mit fortwährenden Enthüllungen über Skandale in Kirche und Gesellschaft eigenen Zeugnischarakter.
Besonders interessant nun aber ist, auch in Hinblick auf die Stellung der Frau, der weitere Verlauf gemäß der Lebensbeschreibung. Die heilige Scholastika habe demzufolge inständig gebetet. Daraufhin sei ein so heftiges Unwetter ausgebrochen, dass der heilige Benedikt bleiben musste. Wie es die heilige Scholastika gewünscht hatte, konnten die beiden Geschwister ihr Gespräch bis zum nächsten Morgen fortsetzen. Benedikt, so wird überliefert, habe eingeräumt, seine Schwester habe besser als er verstanden, was im christlichen Sinne Liebe heißt. Als wenige Tage nach dieser letzten Begegnung Scholastika starb, habe Benedikt ihre Seele in Gestalt einer Taube in den Himmel aufsteigen sehen. Er ließ sie im Kloster von Montecassino in jenem Grab bestatten, das er für sich selber vorgesehen hatte. Papst Gregor I. würdigte seinerseits ganz außerordentlich stark mittels der Lebensbeschreibung die heilige Scholastika. Dabei war er selber alles andere als ein frühfeministischer Autor oder jemand, der eine solche Richtung ging.

Wie wenn die heilige Scholastika den Weg gewiesen hätte, so spielten Nonnen bzw. Ordensschwestern im Laufe der Geschichte immer wieder eine große Rolle. Frauenorden in einem kirchenrechtlich weiten Sinne des Wortes boten Frauen für ihre Zeit über Jahrhunderte besondere Möglichkeiten zu Bildung und Ausbildung zu gelangen und sich beruflich zu verwirklichen. Klöster und ganze Ordens- und ordensähnliche Gemeinschaften sahen und sehen in Bildungsangeboten für Frauen und Mädchen ihren Aufgabenschwerpunkt.

Gab es hier in der Neuzeit manch bemerkenswerte Neugründung, so erlitten etwa Frauenabteien mitunter schwere Verluste bis hin zur völligen Zerstörung ihrer Existenz. Bezeichnenderweise warfen ja Vertreter der sog. Reformation der katholischen Kirche vor, zu frauenfreundlich zu sein. Die von der katholischen Kirche betriebene Befürwortung von Frauen in Führungspositionen nicht nur als Äbtissinnen, sondern mit den Titeln von Königinnen, Kaiserinnen und Regentinnen auch als militärischen Befehlshaberinnen, Regierungs- und Staatschefs wurde von dorther als gegen die Bibel gerichtet heftig kritisiert. In Zusammenhang mit Reformation und gegen das Erste Deutsche Reich/Heilige Römische Reich deutscher Nation gerichtete französische Expansionspolitik erlitt der Bereich der Reichsäbtissinnen zusehends Verluste bis hin zum Untergang dessen, was noch verblieben war um 1803/04 als direkte Auswirkung napoleonischer Politik (siehe Gedanken zur Woche 12-b – PFINGSTMONTAG und 9. WOCHE IM JAHRESKREIS (2020) und allgemein Gedanken zur Woche 168-b – 10. WOCHE IM JAHRESKREIS einschließlich HOCHFEST HEILIGSTES HERZ JESU (2023)). Das mag zu eigenen kirchenrechtlichen, juristischen und geschichtlichen Studien anregen (siehe Gedanken zur Woche 295-b – 33. WOCHE IM JAHRESKREIS (2025)).

Ganz generell besitzen Institute des geweihten Lebens und Gesellschaften des apostolischen Lebens ihre fortwährende Bedeutung. Dies schlägt sich auch im Kirchenrecht nieder, dem kodikarischen wie dem außerkodikarischen.

So heißt es in Hinblick auf den Dienst am Wort Gottes in Canon/Kanon 758 des CIC grundsätzlich:

„Die Mitglieder der Institute des geweihten Lebens legen kraft ihrer eigenen Weihe an Gott in besonderer Weise Zeugnis vom Evangelium ab; sie werden in der Verkündigung des Evangeliums vom Bischof in angemessener Weise zur Hilfe beigezogen.“

Die in Zusammenhang mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil als dem „Konzil der Bischöfe“ und der nachkonziliaren, insbesondere kanonistischen Entwicklung ausgesprochene Betonung des Bischofsamtes und da insbesondere des Ortsbischofs ist natürlich so eine Angelegenheit, die längst sehr kritisch diskutiert wird.

Auf jeden Fall wird in CIC-Canon/Kanon 776 in Zusammenhang mit dem katechetischen Wirken des jeweiligen Pfarrers eigens von „Mitgliedern der Institute des geweihten Lebens und der Gesellschaften des apostolischen Lebens, unter Berücksichtigung der Eigenart eines jeden Instituts“ gesprochen.

Betreffende Gemeinschaften werden auch in Hinblick auf das katechetische Wirken ausdrücklich erwähnt und dabei generell auf ihre Tätigkeit im Bereich von Bildung und Erziehung hingewiesen, wenn man auf Canon/Kanon 778 blickt:

„Die Oberen der Ordensleute und der Gesellschaften des apostolischen Lebens haben dafür zu sorgen, dass in ihren Kirchen, Schulen und andern ihnen in irgendeiner Weise anvertrauten Werken die katechetische Unterweisung mit Eifer erteilt werden.“

Immerhin wird hier damit so etwas wie berechtigte Selbstverwaltung der Ordens- und ordensähnlichen Gemeinschaft bestätigt.

Besondere Bedeutung wird diesen Gemeinschaften nicht zuletzt in Zusammenhang mit der Missionstätigkeit der Kirche zugesprochen. Dabei wird auch hier die Eigenheit der jeweiligen Institute ausdrücklich anerkannt. In diesem Sinne lautet Canon/Kanon 783 desselben CICs für die Lateinische Kirche:

„Da die Mitglieder der Institute des geweihten Lebens sich kraft ihrer Weihe dem Dienst für die Kirche widmen, sind sie verpflichtet, sich, je nach der Eigenart ihres Instituts, in besonderer Weise in der Missionsarbeit einzusetzen.“

Der Sache nach sind hier natürlich die Mitglieder der Gesellschaften des apostolischen Lebens mitangesprochen. Die Säkularinstitute werden im CIC eh unter die Institute des geweihten Lebens gezählt. Die sie im Besonderen behandelnden Canones/Kanones 719 bis 730 finden sich in der betreffenden Sektion des CICs, welche die Institute des geweihten Lebens behandelt. In diese Richtung geht auch der CCEO für die Katholischen Ostkirchen.

 

 

 

Gedanken zur Woche 306, Dr. Matthias Martin
4. SONNTAG IM JAHRESKREIS (2026)

Ist der Januar vorbei, kommt man nach dem gregorianischen/Gregorianischen Kalender zum zweiten Monat im Kalenderjahr, dem Februar. Einigen Menschen mögen auch die aus älterem Deutsch kommenden Bezeichnungen Eismond für den Januar und Hornung für den Februar mehr oder minder geläufig sein. Im Fall der Bezeichnung Ostermond für den April und Christmond für den Dezember ist der christliche Bezug im jeweiligen Monatsnamen besonders gut deutlich.

Auf jeden Fall mögen wir beim Eintritt in diesen neuen Monat im Jahreslauf, egal ob wir ihn nun Februar oder Hornung nennen, im Tun guter Werke und im Ankämpfen gegen eigene schlechte Neigungen fortfahren. Während aller Monate und zu jeder Jahreszeit sollen wir danach streben, Gutes zu tun und Böses zu unterlassen. Dazu gehört eben nicht zuletzt die Hilfsbereitschaft für Notleidende, zu der wir im Rahmen unserer jeweiligen Möglichkeiten und eigenen Begrenztheiten und Bedürfnisse gerne bereit sein sollen. Wir sollen nicht an Menschen in Schwierigkeiten achtlos oder gar schadenfroh vorübergehen. So etwas wie Schadenfreude, zwischenmenschliches Desinteresse und unterlassene Hilfeleistung sollte es bei Christinnen und Christen eben nicht geben. Wer sich zum Christentum bekennt, sollte auch ein diesem Bekenntnis würdiges Leben führen, anders gesagt, sich nach besten Kräften darum bemühen, ein solches im moralisch-ethischen Sinne gutes Leben zu führen.

Ausgehend von der Bibel mit ihren Büchern des Alten/Ersten und Neuen/Zweiten Testaments weist das Lehramt der Kirche einschließlich dem Kirchenrecht immer wieder grundsätzlich in diese Richtung. Auch wenn in den stärker verbreiteten Medien päpstliche Erklärungen und aktive Handlungen gerne missachtet bis mit Häme und Tatsachenverdrehungen behandelt werden, so verdienen auch die Gebetsanliegen des Papstes für den jeweiligen Monat immer wieder Beachtung.
So weisen uns diese päpstlichen Gebetsanliegen für den Februar 2026 ganz stark auf Menschen hin, die nicht zu den sog. Reichen, Mächtigen und Schönen gehören. Man sollte sich immer wieder vergegenwärtigen, dass das Christentum insbesondere begann als Religion der Entrechteten und generell der Schlechtgestellten. Jesus von Nazaret, Maria und Josef und die Apostel stammten selber aus einer vom Römischen Reich unterworfenen Bevölkerungsgruppe. Der Tod Jesu am Kreuz auf Anweisung des Römischen Statthalters war typisch für das qualvolle und bewusst entehrende Ende von jemandem, der nicht das römische Bürgerrecht besaß. Bezeichnenderweise starb alter Überlieferung zufolge dann auch mit Petrus der von Jesus mit dem Vorsitz des Apostelkreises betraute Mensch am Kreuz. Das Petruskreuz als auf dem Kopf stehendes sog. lateinische Kreuz kommt von daher. Das Christentum wurde insbesondere zur Religion von Sklaven, Frauen und eben überhaupt vom im römischen System schlechtergestellten Menschen. Nach römischer Familienkonstruktion kam dem pater familias unbeschränkte Gewalt über die Menschen im betreffenden Bereich wie Ehefrau, Kinder und Sklaven sowie das Vermögen zu. Frauen waren niemals im Senat vertreten und spielten auch sonst im politisch-staatlichen Bereich offiziell keine Rolle. So wurde auch eine Frau niemals Volkstribun oder eben Volkstribunin. Blicken wir auf die für heutige Menschen oft irreführend so genannte „republikanische“ Verfassung Roms, so gab es keine weiblichen Konsuln, Prätoren, Zensoren und Quästoren. Es gab auch weder weibliche kurulische noch plebejische Ädile. Daran ändert sich nichts mit dem unter offizieller Beibehaltung der „republikanischen“ Ämter und des Senats durchgeführten Übergangs zum römischen Prinzipat, zur römischen Kaiserzeit.
Es sorgte bei den Römern offensichtlich für eine Vernichtungswillen fördernde Empörung, als sie im Vorfeld des legendären Aufstandes der Boudicca/Boudica/Boudouika auf eine Frau in gesellschaftlich-politischer Führungsfunktion trafen. Man denke da auf christlicher Seite, um in Britannien oder wie auch immer zu bleiben, nur an Königinnen der verschiedenen Reiche der Angeln und Sachsen, von denen manche dann als Heilige verehrt wurde. Bezüglich des Gebietes des gegenwärtigen Großbritanniens besonders bekannt ist wohl die heilige Margareta von Schottland. Eine enorme Bedeutung schon in den meist Mittelalter genannten Zeiten gewannen Frauen in der Geschichte Irlands. Dies setzt sich fort bis in die ja zumeist von Katholikinnen und Katholiken getragene irisch-republikanische Bewegung unserer Tage mit all ihren Spaltungen und Aufzweigungen.
Der Einsatz für die Notleidenden und Schlechtgestellten wird in der Bibel aus Altem und Neuem, aus Erstem und Zweiten Testament immer wieder und in unterschiedlichen Arten des Ausdrucks und der Schwerpunktsetzung eingefordert bzw. gewürdigt. Ein solches Wirken wurde offensichtlich alsbald zu einem Markenzeichen des Christentums. Das Eintreten für die Möglichkeit der Eheschließung zwischen Sklaven, Freien und auch Angehörigen des senatorischen Adels und von Angehörigen verschiedener Volksgruppen passt dazu. Dabei blieben aber typischerweise Spaltungen, Irrungen und Wirrungen innerhalb des Christentums nicht aus. Auseinandersetzungen und Spaltungen egal aus welchen Gründen im Einzelnen begegnen uns ja schon zum wiederholten Male im Neuen/Zweiten Testament. Innerer Korrumpierung wie Unterwerfung unter den mit der Forderung nach dem Kaiseropfer totalitären römisch-staatlichen Anspruch galt es immer wieder nach besten Kräften zu wehren.
Der Einsatz für notleidende Menschen bleibt ein christlicher Dauerauftrag. In dessen Verwirklichung haben sich Christinnen und Christen zu bewähren.

Tatsächlich lauten die Gebetsanliegen für diesen Monat:

„Für Kinder mit unheilbaren Krankheiten“

und

„Wir beten, dass die von unheilbaren Krankheiten betroffenen Kinder und ihre Familien die medizinische Betreuung und die notwendige Unterstützung erhalten, ohne je die Kraft und die Hoffnung zu verlieren.“

Bei diesen Gebetsanliegen des Papstes wird das so große und allgemeine Anliegen der christlichen Nächstenliebe genauer spezifiziert. Dabei werden keinerlei Unterschiede nach Hautfarbe, Volksgruppenzugehörigkeit, parteipolitischer Orientierung der Eltern und dergleichen gemacht. Das mag ruhig manchen Bischof und anderen kirchlichen Amts- oder Funktionsträger zum Nachdenken anregen. Einst hat Papst Leo XIII. (Pontifikat von 1878 bis 1903) als der Papst der ersten Sozialenzyklika „Rerum Novarum“ nicht nur allgemeine Prinzipien etwa für soziales Verhalten und menschliche Gerechtigkeit aufgestellt. Er konnte in seinem so vielfältigen Wirken auch ziemlich in Einzelheiten hineingehen. Insbesondere seine Enzyklika „Affari vos“ kann heute noch Anhängern des britischen Empires und überhaupt britischer Herrschaft unangenehm aufstoßen (siehe Gedanken zur Woche 272 – HOCHFEST von PFINGSTEN (2025)).

Dabei hat sich das Bekenntnis des christlichen Glaubens überhaupt in einem glaubwürdigen christlichen Leben zu bewähren. Gerade all die, welche ein offizielles Amt und dergleichen in der Kirche innehaben, sind da herausgefordert. Je mehr jemand hier wahrnehmbar Kirche repräsentiert, um so mehr ist dies eine schwerwiegende Verpflichtung. Dies gilt sowohl in traditionell christlichen Gebieten wie in Missionsgebieten. Bei der Katechese im mehr innerkirchlichen Bereich wie in der missionarischen Verkündigung muss immer ein glaubwürdiges Lebenszeugnis der Verkünderinnen und Verkünder gegeben sein. Nicht nur Glaubensinhalte in einem engeren Sinne, sondern eben auch moralisch-ethische Werthaltungen und Verhaltensweisen sind nachhaltig zu vermitteln. Katechese wie auch Religionsunterricht an Schulen und etwa das Katechumenat für Taufbewerber sollten in diesem Sinne gestaltet sein. Dies gilt unabhängig etwa von ortskirchlichen Einzelheiten und Besonderheiten wie etwa jeweiligem Partikularrecht.

 

1. Lesung: Zef 2,3; 3,12-13
2. Lesung: 1 Kor 1,26-31
Evangelium: Mt 5,1-12a

 

 

 

Gedanken zur Woche 306-b, Dr. Matthias Martin
4. WOCHE IM JAHRESKREIS (2026)

Aus der Frühzeit des Christentums kommt das starke Zeugnis für den Einsatz für die Notleidenden, für die an den Rand Gedrängten in der jeweiligen Gesellschaft. Verbunden ist dies mit der grundsätzlichen Bereitschaft zu einer Opposition gegen das jeweils herrschende Regime. Ausgehend von der gegen theologische Richtungen wie die des Marcion/Markion verteidigte Bibel aus Altem/Ersten und Neuem/Zweitem Testament wurde dies Grundausrichtung sowohl in mehr theoretisch-verkündigungsmäßiger wie in praktisch, gewissermaßen handfester Weise vertreten.

Zum einen gab es etwa die christlichen Apologeten und überhaupt christliche Predigt und dergleichen. Zum anderen gab es das beharrliche caritative Wirken im Alltag und die Bereitschaft von Christinnen und Christen in das Martyrium zu gehen. Hierbei spielten Frauen eine ganz starke Rolle. Der Gedenktag der heiligen Agatha möge daran erinnern. Sie ist eine jener frühchristlichen Märtyrerinnen, welche mit männlichen Leidensgenossen Aufnahme in den Römischen Messkanon, das Erste Hochgebet erlangte. In diesem grenzüberschreitenden Kernstück christlicher Liturgie und damit auch Herausstellung eigener kirchlicher Identität wurde beizeiten so etwas wie eine Frauenquote verwirklicht (siehe Gedanken zur Woche 12-b – PFINGSTMONTAG und 9. WOCHE IM JAHRESKREIS (2020)). Eingang fand dies auch in die christliche Kunst und erwies gerade dort ein beachtliches Beharrungsvermögen.

Dabei wird auf dunkle Punkte im Leben der eigenen Glaubensgemeinschaft wie bei so etwas wie den eigenen Helden schon in der Bibel hingewiesen. Es beginnt doch sogar im ersten Buch der Bibel, dem Buche Genesis. Selbst der auch dann im Christentum so in besonderen Ehren gehaltene Abraham wird keineswegs als makellose Lichtgestalt präsentiert. Zwischen seinen Knechten und denen seines Neffen Lot, der ja sogar mit ihm aufbrach, gab es nach dem biblischen Originalzeugnis handfeste Auseinandersetzungen. Diese führten zwischen den beiden zu einer gewissen einvernehmlichen Trennung. Es ist eine starke Mahnung, das Trennende aber nicht überzubetonen, wenn im Weiteren des Buches Genesis in schwierigen Momenten aber wiederum Abraham bereit war, sich für Lot und die Menschen von dessen engster Umgebung einzusetzen.
Dabei gab es Erzählung des ersten Buches der Bibel zufolge schon bei Noah den Moment großer Peinlichkeit für den Helden, verbunden mit einer heftigen familieninternen Auseinandersetzung.
Später dann war die Rivalität zwischen den Zwillingsbrüdern Jakob und Esau auch nicht „nett“. So etwas wird aber auch schon vorher in Hinblick auf die beiden Halbbrüder und Söhne Abrahams, Ismael und Isaak, auf eigene Weise dargestellt. Derartiges setzt sich im Alten/Ersten Testament fort.
Es ist der Bruder des Moses und Hohepriester der Hebräer oder Israeliten, Aaron, welcher, um das aus Ägypten ausgezogene Volk zufriedenzustellen, das berüchtigte Goldene Kalb herstellt. Auch sonst wird der Auszug aus dem Sklavenhaus Ägypten und Weg in das Gelobte Land keineswegs als so etwas wie ein Ruhmesmarsch der Einheit und Glaubenstreue dargestellt.
Überhaupt liefern schon diese Fünf Bücher Mose, der Pentateuch und damit die ursprüngliche Thora/Tora/Torah immer wieder Anschauungsmaterial, dass die Bibel keine Ansammlung „netter“ Geschichten ist, die man so einfach etwa für das Vorlesebuch für die lieben Kinder verwenden könne. Dazu findet man dort auch deutliche rechtliche Regelungen bis scharfe Strafbestimmungen, die für heutige Mitmenschen immer wieder gar nicht „nett“ erscheinen.

Dies setzt sich dann im Weiteren des Alten/Ersten Testaments fort. Die sog. geschichtlichen Bücher im Anschluss eben an die Fünf Bücher Mose sind da auf ihre Weise lesenswert. So werden auch dunkle Punkte und schlechte Seiten bei David und Salomon deutlich angesprochen. Der erste zunächst anerkannte König der zwölf Stämme Israels, Saul, wird als überhaupt von Gott verworfen dargestellt. Glaubensabfall und Korruption begegnen gar nicht selten.
Dabei sind es immer wieder gerade Frauen, welche eine gute Rolle spielen. Um bei den geschichtlichen Büchern des Alten/Ersten Testaments kurz zu bleiben, mag man sich vergegenwärtigen, dass ganze Bücher wie Rut, Judit und Ester nach Frauen benannt sind. Im Buch der Richter wird als so etwas wie eine wirkliche Lichtgestalt eben Deborah dargestellt. Sie erhält wichtige Unterstützung von einer anderen Frau, von Jaël. Auch da geht es wiederum nicht so einfach „nett“ zu. Deborah treibt energisch militärischen Widerstand gegen eine von vielen wohl als unbesiegbar erscheinende Unterdrückungsmacht voran. Jaël mag mancher und manchem als Vorbild für spätere Kämpferinnen in den Reihen der Irisch-Republikanischen Armee/IRA erscheinen.

In den alttestamentlichen Büchern der Weisheit wie Jesus Sirach finden wir eigene Warnungen vor menschlichem Fehlverhalten. Schon im ersten Kapitel des Buch Kohelet heißt es warnend „(Koh 1,9) … Es gibt nichts Neues unter der Sonne“.

In den Prophetenbüchern stellt dann die Auseinandersetzung mit menschlichem Fehlverhalten unterschiedlicher Art das große Thema dar. Das betrifft nicht nur die beiden Prophetenbücher Amos und Jonas. Auch in dem in der üblich gewordenen Darstellung ja ganz kurzem Prophetenbuch Obadja geht es ziemlich heftig zu.

Wie in dieser Reihe eigens wiederholt thematisiert, werden dann im Neuen/Zweiten Testament interne Probleme vielfältig und deutlich dargestellt. Fehlverhalten von Aposteln und anderen erklärten Jesusjüngern wird da offen angesprochen. Was sich da nachlesen lässt, ist eben wiederum gar nicht so „nett“, wie manche und mancher das sich wohl landläufig so denkt.

Dies setzt sich in der Kirchengeschichte fort. Vertuschen und theologisches Beschönigen hilft da nichts. Es kann sehr leicht in die Irre führen und Tätern und Täterinnen mit ihren Helfershelfern und -innen nur Unterstützung gewähren.

In einem guten Sinne ernste Worte der Bibel wie der kirchlich-lehramtlichen Überlieferung sind da eben zu Herzen zu nehmen. So hat auch das Kirchenrecht seine Berechtigung, ja Notwendigkeit. Sowohl direkte Maßnahmen gegen innerkirchliche Täter und Täterinnen mit ihren Strukturen anstelle der Herabwürdigung und direkter Bekämpfung von Opfern und von Menschen, die auf deren Seite stehen, wie Präventionsmaßnahmen sind eben wirklich notwendig.
So besitzen auch die eher allgemeinen Hinweise und Mahnungen im Kirchenrecht bezüglich eines im guten Sinne glaubwürdigen Lebenswandels kirchlicher Vertreterinnen und Vertreter ihre fortwährende Bedeutung.
Eigens wird die Herausforderung, selber ein glaubwürdiges Leben zu führen und nicht nur schöne Worte zu sprechen in Hinblick auf das Missionswesen angesprochen. Paragraph 1 von CIC-Canon/Kanon 787 etwa lautet:

„Die Missionare haben durch das Zeugnis ihres Lebens und ihres Wortes mit den nicht an Christus Glaubenden einen ehrlichen Dialog zu führen, sodass diesen in einer ihrer Eigenart und Kultur entsprechenden Weise die Wege zur Erkenntnis des Evangeliums geöffnet werden.“

Bei der Spendung bzw. dem Empfang der Taufe geht es keineswegs um ein einmaliges Ereignis. Ausdrücklich ist vor einem magisch-rituellen Missverständnis zu warnen. Das Sakrament der Taufe ist vielmehr nach besten Kräften mit Leben zu erfüllen und im eigenen Leben umzusetzen. So lauten die ernsten Worte von Canon/Kanon 789 des CICs:

„Die Neugetauften sind in angemessener Unterweisung zu vollerer Kenntnis der Wahrheit des Evangeliums und zur Erfüllung der durch die Taufe übernommenen Pflichten zu führen; sie sind zu aufrichtiger Liebe zu Christus und seiner Kirche anzuleiten.“

 

 

 

Gedanken zur Woche 305, Dr. Matthias Martin
3. SONNTAG IM JAHRESKREIS und SONNTAG DES WORTES GOTTES (2026)

Wenn im ersten Monat des Kalenderjahres eigens der SONNTAG DES WORTES GOTTES begangen wird, so hat dies seine eigene Aussagekraft. Dieser besondere Sonntag besitzt damit seine eigene wichtige Wegweiserfunktion.

Bekräftigt wird dies durch den Umstand, dass dieser Sonntag, der 25. Januar, nach der am meisten verwendeten liturgischen Einteilung auch als der DRITTE SONNTAG IM JAHRESKREIS begangen wird. In diesem Sinne kommt „ganz normal“ das Grün als Liturgiefarbe zum Einsatz.
Demenentsprechend sind zwei Lesungen und ein Tagesevangelium vorzutragen. Wie üblich kommt die erste Lesung aus dem Alten oder Ersten Testament. Folgen wir der gerade im deutschen Sprach- und Kulturraum üblich Ordnung, so werden in diesem Falle Verse aus dem recht umfangreichen Prophetenbuch Jesaja geboten. Schon die Zahl der Kapitel, in welche dieses Buch Jesaja üblicherweise eingeteilt ist, weist auf den für biblische Bücher besonders großen Umfang hin. Es handelt sich nämlich um immerhin 66 Kapitel. Es folgt in der üblichen Anordnung des Alten/Ersten Testaments das Prophetenbuch Jeremia. Dann kommen das Buch der Klagelieder, das Prophetenbuch Baruch, sowie die Prophetenbücher Ezechiel und Daniel.
Folgt man der zumindest in der Regel verwendeten Anordnung der alttestamentlichen Bücher, so kommt man zum Zwölfprophetenbuch (siehe allgemein Gedanken zur Woche 291 – 29. SONNTAG IM JAHRESKREIS (2025)). Dieses besteht aus eher knappen zwölf prophetischen Einzelschriften. Dabei handelt es sich um das Buch Hosea, das Buch Joël, das Buch Amos und das besonders kurze Prophetenbuch Obadja. Dieses ist so kurz, dass es als einziges Buch im Alten/Ersten Testament nur in Verse unterteilt wird. Man könnte auch sagen, dass dieses Buch Obadja nur aus einem einzigen Kapitel besteht, das seinerseits eine Reihe von Versen umfasst.
Dies trifft sonst auf vier neutestamentliche Bücher zu: den Brief an Philemon/Philemonbrief, den Zweiten und den Dritten Johannesbrief sowie den Judasbrief (siehe Gedanken zur Woche 179-b – 21. WOCHE IM JAHRESKREIS (2023) und Gedanken zur Woche 293-b – 31. WOCHE IM JAHRESKREIS (2025)).

Innerhalb des Zwölfprophetenbuches kommt man nach Obadja der üblichen Einteilung zufolge jedenfalls zum recht bekannten und auch in der bildenden Kunst einen stärkeren Niederschlag aufweisenden Buch Jona. Die nächste Schrift ist Micha, dann Nahum, Habakuk, Zefanja, Haggai, Sacharja und Maleachi. Dieses Prophetenbuch Maleachi steht am Ende der üblichen Anordnung des Alten/Ersten Testaments. Dabei gehen die Datierungen in Hinblick auf die Entstehung der biblischen Bücher immer wieder deutlich bis sehr weit auseinander. Dies trifft auch für die Bücher des Alten/Ersten Testaments zu. Auf dieses Phänomen stoßen wir grundsätzlich ebenso in Hinblick auf die Schriften des Neuen/Zweiten Testamentes.
Eigens ist zu beachten, dass es zwischen christlichen Konfessionen deutliche Unterschiede gibt, welche Bücher oder Schriften man als Teil der Bibel anerkennt und die in diesem Sinne in einer betreffenden Bibelausgabe zu finden sind und welche nicht. Diese Meinungsverschiedenheiten bezüglich des biblischen Charakters betreffen gerade auch Teile der alttestamentlichen Bücher Ester und des in diesem Beitrag bereits erwähnten Prophetenbuchs Daniel.

Überhaupt betreffen solche Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Zugehörigkeit von Schriften und Teilen von Schriften zur Bibel insbesondere das, was meist das Alte Testament und seltener etwa das Erste Testament genannt wird. Es betrifft aber auch Schriften und Teile von Schriften, welche von einer konfessionellen Überlieferung als Teil des Neuen bzw. Zweiten Testaments anerkannt werden, von anderen Teilen der Christenheit aber mehr oder minder nicht.
Immer wieder gilt „Meine Bibel ist deine Bibel“ oder „Deine Bibel ist nicht meine Bibel“. Dies gilt erst recht, wenn es um Übersetzungen geht. Dies kann so grundsätzliche Themen wie die Rechtsfertigungslehre insbesondere nach dem neutestamentlichen Römerbrief wie das Verhältnis von Gott Vater und Jesus Christus insbesondere nach den ihrerseits neutestamentlichen Evangelien betreffen.

Eigens sorgt mitunter der Umstand für Verwirrung, dass die im Zwölfprophetenbuch enthaltenen Werke manchmal die „kleinen Propheten“ genannt werden. Dies kann als Ausdruck für eine geringere Bedeutung missverstanden werden. Ein solcher Fehlschluss sollte aber vermieden werden. Tatsächlich werden diese prophetischen Schriften nur wegen ihres knappen Umfanges mitunter klein/kleine genannt. Eine Minimierung ihrer Bedeutung oder der Wertschätzung für sie ist damit gerade im Sinne der katholischen, orthodoxen und altorientalischen Überlieferung keineswegs gemeint.
Natürlich stößt man auch hier wieder auf die das so aufgesplitterte Phänomen von „Protestantismus“ ausmachende Vielfalt der dort vorhandenen Meinungen.

Die katholische Kirche ihrerseits hat jedenfalls den Umfang ihrer Bibel wiederholt klar umschrieben. In diese Richtung gehen bereits frühe Synoden. Wohl besonders wichtig wurde dann die Synode zu Rom des Jahres 382. Für die spätere Zeit sind insbesondere die Konzilien von (Basel – Ferrara –) Florenz und von Trient zu nennen. Deren Positionierung zum biblischen Kanon wurde durch das Erste Vatikanische Konzil und dann auch durch das Zweite Vatikanische Konzil bestätigt. Eigene Beachtung verdienen päpstliche Bibelenzykliken einschließlich etwa der Enzyklika „Caritatis Studium“ Papst Leos XIII. an die Kirche von Schottland ( https://www.vatican.va/content/leo-xiii/en/encyclicals/documents/hf_l-xiii_enc_25071898_caritatis-studium.html ). Hier werden eigene kirchenhistorische Hinweise zur Verteidigung biblischer Bücher durch die katholische Kirche geboten. Es wird in dieser bemerkenswerten Enzyklika eigens die Hoffnung ausgedrückt, auf der gemeinsamen Basis der Heiligen Schrift zu einer Verständigung mit den getrennten Christinnen und Christen Schottlands zu gelangen.

Die Betonung der Wichtigkeit der Bibel und ihrer Vermittlung findet auch ihren Niederschlag im Kirchenrecht. Hierbei wird die Verbindung zum katholischen Amtsverständnis deutlich.
So lautet Canon/Kanon 762 des jetzigen CICs:

„Das Volk Gottes wird an erster Stelle geeint durch das Wort des lebendigen Gottes, das man mit Recht vom Priester verlangt; daher haben die geistlichen Amtsträger den Predigtdienst hochzuschätzen; es gehört zu ihren hauptsächlichen Pflichten, allen das Evangelium Gottes zu verkündigen.“

Eine Beschränkung auf den kirchlichen Binnenraum sollte dabei vermieden werden. Dies gilt heutzutage umso mehr, da inzwischen etwa in westlichen Ländern meist nur noch eine deutliche Minderheit am kirchlichen Leben teilnimmt.
Ganz in diesem Sinne lautet Canon/Kanon 771 des CICs von 1983:

„§ 1. Die Seelsorger, besonders die Bischöfe und Pfarrer, haben eifrig darum besorgt zu sein, dass das Wort Gottes auch den Gläubigen verkündigt wird, die wegen ihrer Lebensbedingungen die allgemeine und ordentliche Hirtensorge nicht hinreichend erhalten oder sie vollständig entbehren.“

Die Gesamtheit dieses CIC-Canons/Kanons schließt dann ab:

„§ 2. Sie haben auch dafür zu sorgen, dass die Botschaft des Evangeliums zu den Nichtglaubenden in ihrem Gebiet gelangt, die ja, nicht anders als die Gläubigen, in die Seelsorge einbezogen werden müssen.“

Passend dazu ist die zweite Lesung von diesem Sonntag im Jahreskreis wie üblich aus einer jener neutestamentlichen Schriften, die nicht zu den vier Evangelien gehören.
Das Tages- oder Sonntagsevangelium kommt wiederum aus dem Gesamtbereich der vier Evangelien des Neuen/Zweiten Testaments.

 

1. Lesung: Jes 8,23b-9,3
2. Lesung: 1 Kor 1,10-13.17
Evangelium: Mt 4,12-23

 

 

 

Gedanken zur Woche 305-b, Dr. Matthias Martin
3. WOCHE IM JAHRESKREIS (2026)

Wenn auf den SONNTAG DES WORTES GOTTES unmittelbar der Gedenktag des heiligen Timotheus und des heiligen Titus folgt, so passt dies sehr gut zusammen.
Tatsächlich ist einer der zum Neuen/Zweiten Testament gehörenden Briefe nach dem Schüler und Mitarbeiter des Apostels Paulus, Titus benannt. Sogar zwei Briefe sind nach Timotheus als weiteren Mitarbeiter des Apostels Paulus benannt.
Nach einer heutzutage beliebten Einteilung bilden der Titusbrief und die beiden Timotheusbriefe gemeinsam die Gruppe der Pastoralbriefe. Diese werden gerne nicht den Originalpaulusbriefen im Neuen/Zweiten Testament zugeschrieben (siehe Gedanken zur Woche 151-b – 6. WOCHE IM JAHRESKREIS (2023) und Gedanken zur Woche 159 – HOCHFEST von OSTERN (2023)).
Dabei sind all jene neutestamentlichen Schriften, die in der ein oder anderen Weise als Paulusbriefe oder als paulinisch bezeichnet werden, gute Beispiele dafür, wie bezüglich Teilen der Bibel auch unter Theologen die Meinungen weit auseinandergehen können. Die Verhinderung von Spaltungen ist da in christlichen Gemeinden und Kirchen umso mehr eine Daueraufgabe. Gerade in diesem Sinne ist nach katholischer Überlieferung die Tätigkeit des Papsttums und des kirchlichen Lehramtes, ja überhaupt von kirchlicher Hierarchie zu verstehen. Es geht, locker gesagt, darum, den Laden zusammenzuhalten.

Über theologische Meinungsverschiedenheiten, ethnische Zugehörigkeiten, soziale Zuordnungen und parteipolitische Orientierungen hinweg bildet das Papstamt mit der sichtbaren Struktur des Vatikans einen ungezählte Menschen zusammenführenden Identifikationspunkt. Neue Spaltungen zu verhindern, ist für sich schon ein enormer Erfolg. Die besondere Stellung des Papsttums wird ja auch in der Internationalen Gemeinschaft anerkannt. Die allermeisten anderen Akteure in den internationalen Beziehungen erkennen weiterhin den Heiligen Stuhl, auch genannt der Apostolische Stuhl als Völkerrechtssubjekt eigener Art, als Völkerrechtssubjekt sui generis an. Davon ist weiterhin der Staat der Vatikanstadt mit den typischen Merkmalen von Staatsgewalt, Staatsvolk und Staatsgebiet zu unterscheiden. Von diesem Vatikanstaat ist der Papst tatsächlich das Staatsoberhaupt.
Das österreichische Außenministerium hält u. a. fest ( https://www.bmeia.gv.at/oeb-heiligen-stuhl/ratgeber/heiliger-stuhl-vatikan ):

„Dieses Nebeneinander von zwei so besonderen Völkerrechtssubjekten erklärt sich insbesondere daraus, dass es den Päpsten stets ein Anliegen war, die Unabhängigkeit und den staatenübergreifenden Charakter der Kirche auch dadurch zum Ausdruck zu bringen, dass der Papst an seinem Amtssitz keiner wie auch immer gearteten fremden Staatsgewalt unterworfen sein soll.“

In die hier angesprochene Grundrichtung weist nicht zuletzt die jeweilige Ansprache des Papstes beim Neujahrsempfang für das beim Heiligen Stuhl akkreditierte Diplomatische Korps. Über dieses berichtet dann eigens auch die deutsche Ausgabe des „Osservatore Romano“ als der offiziellen Zeitung des Vatikans, gewissermaßen dem Regierungsorgan. Bemerkenswert ist dabei, dass sich gleich zu Beginn seiner Ansprache Papst Leo XIV. beim Dekan des Diplomatischen Korps, George Poulides für dessen „freundliche(n) und wertschätzende(n) Worte“ (L’OSSERVATORE ROMANO Nummer 3 2026 (56. Jahrgang – 16. Januar 2026) Seite 9) bedankte. Botschafter Poulides ist der Vertreter der Republik Zypern beim Heiligen Stuhl. Man muss nicht Experte oder Expertin für internationale Beziehungen sein, um etwas von den Auseinandersetzungen um Zypern mitzubekommen. Der türkische Konfrontationskurs gegen die durch Botschafter Poulides beim Heiligen Stuhl vertretene Republik Zypern ist wohlbekannt. Genau dem Botschafter dieser solchermaßen bedrängten Republik Zypern erkennt man beim Heiligen Stuhl schon über längere Zeit hin die Position des Dekans des dort akkreditierten Diplomatischen Korps zu und würdigt ihn vor den anderen mit starken Worten. Damit noch nicht genug! Eigens ist in der Ausgabe des „Osservatore Romano“ ein Foto zu sehen, auf dem Papst Leo XIV. und Zyperns Botschafter George Poulides gemeinsam abgebildet sind (siehe ebd., Seite 11). Solches sind Ehrungen, welche seitens des Heiligen Stuhls bei dieser Gelegenheit weder dem Botschafter eines der Vetomächte im UN-Sicherheitsrat noch von Regionalmächten wie Brasilien oder Australien zuerkannt wurden. Mit der Volksrepublik China unterhält der Heilige Stuhl eh keine diplomatischen Beziehungen. Stattdessen hält er unbeirrbar fest an seinen diplomatischen Beziehungen zur Republik Taiwan.
Mit Zypern verbinden den Heiligen Stuhl besondere historische Beziehungen. Eine frühere zypriotische Königin wurde sogar im Petersdom bestattet (siehe Gedanken zur Woche 295-b - 33. WOCHE IM JAHRESKREIS (2025)). Das ist dann auch wieder interessant in Hinblick auf die Stellung von Frauen in der Kirche.

Bei der päpstlichen Ansprache verdient die namentliche Begrüßung „der neuen residierenden Leiter der diplomatischen Vertretungen von Kasachstan, Burundi und Belarus“ (ebd. im OSSERVATORE ROMANO, Seite 9) Beachtung. Der Papst bedankte sich sogar ausdrücklich bei den betreffenden Regierungen für die Eröffnung diplomatischer Vertretungen beim Heiligen Stuhl. Er bezieht damit sehr deutlich Stellung gegen die Vorherrschaft oder bevorzugte Behandlung traditioneller Kolonial- und Besatzungsmächte wie Großbritannien, Frankreich und Russland. Damit bewegt sich Papst Leo XIV. ganz auf der Linie seiner Vorgänge. Diese waren ja gerne bereit, von solchen Mächten befreite Länder anzuerkennen und überhaupt ihnen in vielfältiger Weise Hilfe leisten wie auch mit etwaigen Exilregierungen (diplomatische) Beziehungen zu unterhalten.
Dies geschah bei der Befreiung Lateinamerikas vom spanischen und portugiesischen Kolonialjoch wie in der dauernden Auseinandersetzung mit dem französischen und dem britischen Kolonialreich und deren allmählich weitgehendem Zerfall. Auch die Auseinandersetzungen mit dem jugoslawischen, dem sowjetischen und dem tschechoslowakischen Gewaltregime zeigten dieses päpstliche Verhaltensmuster.

Dazu passt eigens in der aktuellen Ansprache Leos XIV. die ausdrückliche Würdigung des libanesischen Volkes und der Republik Libanon.

Sehr deutlich war die Kritik des Papstes an der Einschränkung der Meinungsfreiheit gerade in westlichen Ländern (ebd., Seite 10):

"Bei genauerer Betrachtung gilt jedoch das Gegenteil: Die Rede- und Meinungsfreiheit wird gerade durch die Gewissheit der Sprache und die Tatsache garantiert, dass jeder Begriff in der Wahrheit wurzelt. Es ist daher bedauerlich festzustellen, dass insbesondere im Westen der Raum für echte Meinungsfreiheit immer mehr eingeschränkt wird, während sich eine neue Sprache mit orwellschem Beigeschmack entwickelt, die in ihrem Bestreben, immer inklusiver zu sein, darin mündet, diejenigen auszuschließen, die sich nicht den Ideologien anpassen, von denen sie beseelt ist.
Aus dieser Fehlentwicklung ergeben sich leider weitere, die dazu führen, dass die Grundrechte der Menschen beschnitten werden, angefangen mit der Gewissensfreiheit.“

Der Papst betont gegen solche nicht nur von ihm kritisierten Entwicklungen die Wichtigkeit der Möglichkeit, jede Mitwirkung an Abtreibung und Euthanasie abzulehnen.
Laut Leo XIV. zeigen die neuesten Daten, „dass Verstöße gegen die Religionsfreiheit zunehmen und dass 64 % der Weltbevölkerung schwerwiegende Verletzungen dieses Rechtes erleiden“ (ebd.).
Ausdrücklich spricht er die Diskriminierung von Christen an, „die sich auch in Ländern ausbreitet, in denen sie zahlenmäßig in der Mehrheit sind, wie in Europa oder Nord- und Südamerika“ (ebd.). Das sind klare, ja harte Worte in einer insgesamt so bemerkenswerten Ansprache des Papstes. Ganz stark sprach er darin die Abtreibung an und verurteilte eine Ideologie, die ein „Recht auf sichere Abtreibung“ propagiere. Damit kritisierte er ganz eindeutig insbesondere die französische Politik.
Seine demonstrative Solidarität mit den Menschen im Gazagebiet und im Westjordanland rundet solche Kritik ab. Schließlich war es Frankreich, das mit Großbritannien das furchtbare Sykes-Picot-Abkommen mit all seinen furchtbaren Folgen für die Menschen im Nahen Osten schloss.

 

 

 

Gedanken zur Woche 304, Dr. Matthias Martin
2. SONNTAG IM JAHRESKREIS (2026)

Wenn man in Pfarreien, Klöstern und Filialkirchen nach dem derzeit meist verwendeten liturgischen Kalender den ZWEITEN SONNTAG IM JAHRESKREIS begeht und man sich nach dem Gregorianischen Kalender noch nicht allzu weit im Januar befindet, so ist dies eine Gelegenheit, eigens den Blick auf das Jahr zu richten, das noch irgendwie im Beginnen begriffen ist.
Man kann bei dieser Gelegenheit versuchen, manches neu zu organisieren. Die Aufmachung des Internetauftrittes einer Pfarrei und in ihr tätiger Gruppen mag der einen oder anderen größeren oder kleineren Veränderung unterzogen werden. Dies kann sich allein schon von den so raschen Veränderungen im Gesamtbereich von IT-EDV her nahelegen. Erst recht, wenn eh auf überpfarrlicher Ebene etwa infolge der Entscheidungen von diözesaner Seite Umstrukturierungen anstehen, mag überlegt werden, wie praktische Angelegenheiten innerhalb der eigenen Pfarrgemeinde verändert werden können oder sollen.

Verbunden damit lässt sich bedenken, wie die ersten Tage des neuen Kalenderjahres seit dem 1. Januar verlaufen sind. Was ist aus für den Jahreswechsel gemachten Vorsätzen bzw. Änderungsabsichten geworden? Sollte man sich bei mehr persönlich orientierten guten Vorsätzen noch einmal eigens aufraffen, auf dass diese im neuen Jahr auch wirklich umgesetzt werden? Wenn es etwa um die Abstellung oder zumindest Reduzierung von Alkohol- und Nikotinkonsum geht, mag man sich überlegen, wie man vielleicht Versuchungen in Zukunft besser aus dem Weg geht, als dies in der (jüngsten) Vergangenheit der Fall war. Sollte man nicht vielleicht eigene Lebensabläufe tiefgreifender umstellen, als man bisher dachte? Kann man vielleicht damit in Zukunft besser der bedrängenden Einladung zur schnellen Zigarette oder dem „einen Bier halt“ entkommen? Mitunter kann sich auch die Frage stellen, welchen Straßenzug oder welches Stadtviertel man etwa besser meiden sollte. Kann man vielleicht künftig den eigenen Tagessablauf so organisieren, dass man jemanden bei bestimmten Gelegenheiten zur Seite hat, der einem selber dabei unterstützt, die ein oder andere Versuchung abzuwehren? Wie wäre es mit einer Entziehungskur und ähnlichem?

Welche Gewohnheiten und bisherige Abläufe sollten auf der anderen Seite beibehalten werden? Was hat sich bewährt?
Derartiges gibt es ja im Leben des Einzelnen, einer einzelnen Familie, einer örtlichen Gruppe einschließlich Pfarrgemeinde bis hin zu internationalen Gemeinschaften oder Organisationen.
Der liturgische Jahreskreis etwa bietet so eine einigermaßen feste Ordnung. Hinzu kommen gerade in offiziellen Pfarreien, Dekanaten, Bistümern/Diözesen und Gebieten von Bischofskonferenzen auch ökumenische Ereignisse. Hierbei ist nicht zuletzt die „Gebetswoche für die Einheit der Christen“ zu nennen. Mit den Texten in den letzten Jahren aus den Staatswesen der Cook Inseln/Cookinseln, Palästinas und Taiwans ist natürlich auch der „Ökumenische Weltgebetstag der Frauen“ zu nennen, kürzer genannt der „Ökumenische Weltgebetstag“ (siehe Gedanken zur Woche 263 – 5. FASTENSONNTAG (Passionssonntag) (2025)).

Man mag nun zu den Veränderungen im Kirchenrecht, in der Liturgie, der Pastoral und der gewissermaßen Kirchenpolitik, wie sie sich seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil ereignet haben, stehen, wie man will. Auf jeden Fall ist ein Blick in das offizielle Kirchenrecht immer wieder nützlich. Von daher können dann etwa auch eigene Änderungsvorschläge besser formuliert und eingebracht werden.

In Hinblick auf ökumenische Aktivitäten wird in Paragraph 1 von Canon/Kanon 755 des gegenwärtigen CICs für die Lateinische Kirche grundsätzlich festgehalten:

„Aufgabe des ganzen Bischofskollegiums und besonders des Apostolischen Stuhles ist es, die ökumenische Bewegung bei den Katholiken zu pflegen und zu leiten; Ziel der ökumenischen Bewegung ist die Wiederherstellung der Einheit unter allen Christen; sie zu fördern, ist die Kirche kraft des Willens Christi gehalten.“

Dass dies sehr ehrgeizig oder in gewissem Sinne idealistisch formuliert ist, wird deutlich, wenn man sich vergegenwärtigt, dass es so etwas wie innerchristliche Auseinandersetzungen bis Spaltungen schon in neutestamentlicher Zeit gab. Umso mehr, da man sich bei ökumenischen Veranstaltungen und Erklärungen gerne auf die „Bibel“ beruft, sei ein Blick gerade in Schriften des Neuen/Zweiten Testaments auch an dieser Stelle ausdrücklich empfohlen. Blickt man etwa in diese so kurzen und nur eine Verseinteilung aufweisenden Schriften des Zweiten und Dritten Johannesbriefs sowie des Judasbriefes, so wird bereits dort deutlich, dass es in gewissermaßen neutestamentlicher Zeit gar nicht so harmonisch zuging, wie das sich später nicht wenige bezüglich eines verklärten „Urchristentums“ vorstellten. Hat man mehr Zeit, so möge man insbesondere auch den Ersten Johannesbrief, den Galaterbrief und die beiden Korintherbriefe studieren. So etwas wie innerchristliche soziale Spannungen werden gerade in dem wiederum so kurzen und nur Verse aufweisenden Philemonbrief und dem mit eigener Kapiteleinteilung ausgestatteten Jakobusbrief thematisiert. Aber auch sonst werden Spannungen und Konflikte deutlich. Dies gilt auch für den so umfangreichen wie in ganz verschiedener Hinsicht so kontroversiell diskutierten Römerbrief, der fortwährend auch für einander entgegengesetzte Positionen, etwa in der Rechtfertigungslehre und Sexualmoral herzuhalten hatte und hat. Nicht zuletzt bezüglich des Römerbriefes wurde schon in ganz früher christlicher Zeit überhaupt die Meinung vertreten, dieser habe in einer christlichen Bibel eh nichts verloren.
Im Zweiten Brief an die Thessalonicher/Zweiten Thessalonicherbrief finden sich so harsche Worte, wenn wir der neuen deutschen Einheitsübersetzung folgen:

„(2 Thess 3,6) Im Namen Jesu Christi, des Herrn, gebieten wir euch, Brüder und Schwestern: Haltet euch von jenen fern, die ein unordentliches Leben führen und sich nicht an die Überlieferung halten, die sie von uns empfangen haben! (7) Ihr selber wisst, wie man uns nachahmen soll. Wir haben bei euch kein unordentliches Leben geführt (8) und bei niemandem unser Brot umsonst gegessen; wir haben uns gemüht und geplagt, Tag und Nacht haben wir gearbeitet, um keinem von euch zur Last zu fallen. … (10) Denn als wir bei euch waren, haben wir euch geboten: Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen.
(11) Wir hören aber, dass einige von euch ein unordentliches Leben führen und alles Mögliche treiben, nur nicht arbeiten. (12) Diesen gebieten wir und ermahnen sie in Jesus Christus, dem Herrn, in Ruhe ihrer Arbeit nachzugehen und ihr eigenes Brot zu essen.“

Scharf werden hier also so etwas wie Mitbekennerinnen und Mitbekenner des Christentums angegangen, denen eine falsche Orientierung mit üblen praktischen Folgen vorgeworfen wird. Also haben wir auch hier wieder ein Beispiel anhand eines allgemein anerkannten neutestamentlichen Textes, dass es schon in den ganz frühen Zeiten des Christentums gar nicht so harmonisch zuging.
Auf dieser Linie liegt, dass im Zweiten Brief an Timotheus/Zweiten Timotheusbrief argumentiert wird, die verschiedenen heiligen Schriften (2 Tim 3,16) seien auch zur „Widerlegung“ nützlich. Also wird von der grundsätzlichen Situation direkter Auseinandersetzung auch in dieser neutestamentlichen Schrift ausgegangen. Überhaupt geht es gerade im dritten Kapitel dieses Zweiten Timotheusbriefes recht konfrontativ zu.

Einheit unter Christinnen und Christen zu erhalten oder zu erreichen ist also keineswegs so einfach. Bereits im Neuen/Zweiten Testament wird dies umfassend verdeutlicht. Dabei findet auch in diesem Zusammenhang schon der Rückgriff auf das Alte/Erste Testament statt.

 

1. Lesung: Jes 49,3.5-6
2. Lesung: 1 Kor 1,1-3
Evangelium: Joh 1,29-34

 

 

 

Gedanken zur Woche 304-b, Dr. Matthias Martin
2. WOCHE IM JAHRESKREIS (2026)

Beginnend mit dem Sonntag, 18. Januar findet in diesem Kalenderjahr 2026 bis einschließlich dem 25. Januar die „Gebetswoche für die Einheit der Christen“ statt.
Unmittelbar vorher wird am 17. Januar der diesjährige „Tag des Judentums“ begangen. Ganz im Sinne jüdischer Gelehrter wie etwa im Christentum sozialisierter Rechtswissenschaftler ist dabei zu betonen, dass über ihre Geschichte hin sowohl das Judentum wie das Christentum jeweils keine homogene Größe, sondern eine ziemlich pluralistische Angelegenheit waren und sind. Für die Jahrhunderte, als sich von dem hier auf Erden wahrgenommenen Auftreten des Jesus von Nazaret aus allmählich so etwas wie Christentum entwickelte, wird aus guten Gründen davon gesprochen, dass es eine Reihe von Judentümern und von Christentümern gegeben habe (siehe Gedanken zur Woche 95 – 2. SONNTAG IM JAHRESKREIS (2022) und Gedanken zur Woche 209-b – HEILIGE WOCHE/KARWOCHE (2024)). Erst allmählich konnte sich überhaupt so etwas wie eine mehr oder minder starke Hauptrichtung herausbilden. Das für sich schon so interessante wie selber vielfältige Judenchristentum stand für lange Zeit zwischen Bewegungen, die besonders deutlich auf eine klare Trennung zwischen Judentum und Christentum hinwirkten. Möglicherweise hat sich gerade auf der Arabischen Halbinsel ein von der Großkirche und ihr einigermaßen nahestehenden christlichen Gemeinschaften oder Strömungen als „häretisch“ kritisiertes Judenchristentum besonders lange als eigenständige Größe gehalten und auch noch auf Entstehung und grundlegende Entwicklung des Islams eingewirkt.

Im Christentum traten dann immer wieder judaisierende Tendenzen und Gemeinschaften auf. Einander scharf entgegensetzte und zahlreich aufgesplitterte Gruppierungen kann man in unseren Tagen in dem ja so ausdifferenzierten und spaltungsfreudigen Gesamtbereich des „Protestantismus“ vorfinden. Da geht es dann von einem ganz starken Interesse an bevorzugten Stellen des Alten/Ersten Testaments bis hin zur völligen Ablehnung desselben und selbst weiter Teile des Neuen/Zweiten Testaments, die von betreffender Seite als zu sehr mit dem Alten/Ersten Testament verbunden eingestuft werden. Welche mehr oder minder alttestamentlichen Bücher als Teil der „Bibel“ anzuerkennen sind, wird bei mehr oder minder häufig als „protestantisch“ bezeichneten Gemeinschaften beginnend mit dem 16. Jahrhundert christlicher Zeitrechnung unterschiedlich beantwortet.
Umgekehrt ist unter den verschiedenen jüdischen Organisationen und Strömungen die Stellung zur Person Jesu von Nazarets durchaus differenziert. Wenn man sich ein objektives Bild machen will, ist auch hier wiederum die jeweilige jüdische Organisation, Gemeindestruktur oder prominente Persönlichkeit für sich möglichst vorurteilsfrei zu betrachten bzw. anzufragen. Dies gilt auch in Hinblick auf aktuelle moralisch-ethische Diskussionen wie eher tagespolitische Angelegenheiten. So gibt es eine nicht unbedeutende Richtung im Judentum, welches den Militärdienst insbesondere in der israelischen Armee ausdrücklich ablehnt. Umgekehrt gibt es Christinnen und Christen sowie ganze Denominationen, welche solchem Militärdienst demonstrativ positiv gegenüberstehen.
Ebenso lässt sich feststellen, dass nicht alle Zionisten Juden sind und beileibe nicht alle Juden Zionisten. So reagierten auch Juden gerade in den USA regelrecht entgegengesetzt zueinander, als Papst Franziskus die volle diplomatische Anerkennung Palästinas durch den Heiligen Stuhl ausdrücklich bestätigte. Ähnlich hatte man seitens der verschiedenen jüdischen Richtungen sehr unterschiedlich bis entgegengesetzt reagiert, als es unter Papst Benedikt XVI. zu einer eh zurückhaltend formulierten Annäherung an die Priesterbruderschaft St. Pius X. kam. Erst recht ist die Politik der gegenwärtigen israelischen Regierung im Allgenmeinen und gegenüber dem Gazagebiet mit den dort lebenden Menschen im Besonderen auch innerhalb des Judentums sehr umstritten.

Sich solcher Vielschichtigkeiten und zwischen Judentum und Christentum vorhandener gewissermaßen fließender Übergänge bewusst zu machen, kann dazu helfen, bestehende Misshelligkeiten zu entschärfen und Vorurteile abzubauen. Von daher spricht einiges dafür, dem „Tag des Judentums“ direkt die „Gebetswoche für die Einheit der Christen“ folgen zu lassen.

Aus Sicht der katholischen Kirche als einer ja tatsächlichen Weltkirche gilt es auch bezüglich innerchristlicher ökumenischer Beziehungen auf örtliche Gegebenheiten Rücksicht zu nehmen. Die konfessionelle Verteilung und rechtliche Gegebenheiten sind ja nach Ländern, Landesteilen und manchmal sogar nach einzelnen Orten und Stadtteilen verschieden bis sehr verschieden.

Dies schlägt sich auch im Kirchenrecht mit starken Hinweisen auf Bischofskonferenzen und Ortsbischöfe nieder.
So lautet Paragraph 2 von CIC-Canon/Kanon 755 bezüglich des grundsätzlichen Betreibens ökumenischer Bemühungen für die Einheit der Christen:

„Ebenso ist es Aufgabe der Bischöfe und, nach Maßgabe des Rechts, der Bischofskonferenz, diese Einheit zu fördern und je nach Notwendigkeit oder Lage der Dinge, unter Beachtung der Vorschriften der höchsten Autorität der Kirche, praktische Normen zu erlassen.“

Auf die Zuständigkeiten von örtlichen Bischöfen und Bischofskonferenzen weisen auch die Paragraphen 3 und 4 von Canon/Kanon des CIC 844 hin. Hier geht es um den diskutierten möglichen Empfang bei katholischen Spendern der Sakramente der Eucharistie, Buße/Beichte und der Krankensalbung durch nichtkatholische Christen, welche auch nicht Angehörige orthodoxer, altorientalischer und diesen gegenüber nach Urteil des Apostolischen Stuhles in gleicher Lage befindlicher Kirchen sind.

Dabei nehmen die Spaltungen bzw. die Zahl der voneinander unabhängigen Denominationen weiter zu.
Auch neue Spaltungen können unterschiedliche Ausmaße und verschiedene Gründe haben.
Besonders umfangreich und auch in regelrecht geopolitischer Weise schwerwiegend ist die Abspaltung eines großen Teiles des bisherigen offiziellen Anglikanismus von der Lambeth-Konferenz und dem Sitz von Canterbury und damit auch vom britischen Regierungsapparat (siehe Gedanken zur Woche 301-b – WEIHNACHTSOKTAV einschließlich HOCHFEST DER GOTTESGEBÄRERIN sowie anschließende TAGE DER WEIHNACHTSZEIT (2025-2026)). In den letzten Jahren hatte es eine ganze Reihe von eher örtlichen bis nationalen Abspaltungen vom offiziellen Anglikanismus/Anglikantertum gegeben. Auch eindeutig politisch relevante Abspaltungen ereigneten sich im Rahmen dieses vielschichtigen internationalen Prozesses in so verschiedenen Ländern wie etwa in Australien, Kanada, Uganda, den USA und in Zimbabwe. Mitunter wurde eh bereits vor einigen Jahren gemeint, die kirchliche Einheit innerhalb der offiziellen Lambeth-Konferenz sei durch ein Schisma eh schon verloren gegangen („current schism“). Inneranglikanische Spaltungen wirkten sich, wohl für aufmerksame Beobachterinnen und Beobachter eher überraschend, bis in die höhere Ebene bundesdeutscher Parteipolitik hinein aus. Überhaupt hatten wir schon längst vor dem neuen inneranglikanischen Spaltungsvorgang bereits ein ganzes Sammelsurium an miteinander konkurrierenden mehr oder minder anglikanischen Denominationen bis Splittergruppen vor uns (siehe Gedanken zur Woche 45-b – 2. WOCHE IM JAHRESKREIS (2021)). Die britische Königin und dann ihr Nachfolger als Kirchen- wie Staatsoberhaupt samt dem betroffenen britischen Regierungsapparat hielten sich betont zurück. Offensichtlich waren Aussitzen und zumindest in den Massenmedien zu erzielende Deeskalation dort die Strategie. Eine solche verfängt jetzt aber umso weniger. Dementsprechend wurde beim Empfang für König Charles III. im Vatikan kritisch die Frage aufgeworfen, ob man die durch ihn vertretene Richtung von Anglikanertum/Anglikanismus nicht einseitig zu freundlich behandelt habe.

Dem Auseinanderbrechen der Evangelisch-Methodistischen Kirche/United Methodist Church als größter der sogenannten Mainline Churches von Protestanten in den USA mit ihren Strukturen auch in anderen Ländern und auf anderen Kontinenten (siehe Gedanken zur Woche 148 – 3. SONNTAG IM JAHRESKREIS und SONNTAG DER WORTES GOTTES (2023) und Gedanken zur Woche 163 – 5. SONNTAG DER OSTERZEIT (2023)) wurde beizeiten auch eine gesellschaftspolitische Relevanz zugemessen. Sogar der angesehene Nachrichtensender CNN fand dazu deutliche Worte.

Das Eintreten für Einheit unter Christinnen und Christen ist also alles andere als eine einfache und leichte Sache. Bei einer „Gebetswoche für die Einheit der Christen“ kann dies wieder stärker bewusst werden.

 

 

 

Gedanken zur Woche 303, Dr. Matthias Martin
TAUFE DES HERRN (2026)

Ein Fest wie das der TAUFE DES HERRN hat seine Bedeutung für die ganze katholische Weltkirche. Es bleibt zu hoffen, dass sich in Zukunft wieder mehr Menschen durch dieses wie durch andere Feste angesprochen fühlen.
Zur Pfarrkirche zum Heiligen Nikolaus in Stein an der Donau aber hat dieses Fest dabei seinen eigenen besonderen Bezug. Nahe dem neugotischen Hauptaltar finden wir vom Kirchenvolk her gesehen auf der linken Seite an der Nordwand ein Gemälde mit der Taufe Jesu Christi durch Johannes den Täufer. Interessanterweise handelt es sich hierbei um ein Gemälde von Martin Johann Schmidt, eigentlich etwas irreführend auch genannt Kremser Schmidt (siehe Gedanken zur Woche 222 – 12. SONNTAG IM JAHRESKREIS (2024) und Gedanken zur Woche 251-b – 1. WOCHE IM JAHRESKREIS (2025)).

Allein diese Verbindung aus neugotischem Hauptaltar und barockem Gemälde hat als solche ihre Aussagekraft. Dies gilt umso mehr, da diese Verbindung der Gestaltung auch sonst im Altarraum wie in der gesamten Pfarrkirche entspricht. Diese Gestaltung verdeutlicht, dass es eine völlig legitime Bandbreite in der künstlerischen Darstellung von theologischen Themen und der Gestaltung religiöser Räume oder Einrichtungen gibt. Egal ob es sich um Frühromanik, Hochgotik, neobyzantinischen Stil, eine Variante des Barocks oder eben Neugotik handelt, so hat dies jeweils seinen guten und legitimen Platz im kirchlichen Leben und überhaupt in der menschlichen Gesellschaft. Damit hatte die katholische Kirche über die Jahrhunderte grundsätzlich kein Problem. Die Steiner Pfarrkirche zum Heiligen Nikolaus steht dafür und bietet auf engstem Raume Anschauungsmöglichkeiten. Blicken wir über den Erdenrund, so finden sich zahllose Beispiele. Dass es etwa in Nordamerika länger als üblicherweise in Europa eine Blütephase für neugotische Kirchenbauten gab, mag zur Beschäftigung mit allgemeineren kirchlichen Entwicklungen anregen. Unterschiedliche Vorlieben in verschiedenen Teilen der Weltkirche in Hinblick auf den Kunststil in Sakralbauten war weder für Papst Gregor XVI., den seligen Papst Pius IX. oder Pius XII. ein Problem. Auf dieser Linie liegt, dass die bewusst an den Lehren früherer Päpste und Kirchenversammlungen festhaltende Priesterbruderschaft St. Pius X. keinen der betreffenden Kunststile und Bauweisen ausschließt oder herabwürdigt.
Dabei bekam der Verfasser dieses Beitrages zusammen mit Kommilitoninnen und Kommilitonen schon zu Beginn des Theologiestudiums in Würzburg bestätigt, dass eben genau die Priesterbruderschaft St. Pius X. die offizielle kirchliche Position bis zum Tod von Papst Pius XII. wiedergibt. Interessiere man sich dafür, was denn die katholische Kirche bis dahin vertreten habe, so könne man sich an eine Niederlassung der Priesterbruderschaft St. Pius X. wenden. Dabei ist natürlich auch klar, dass eine Gemeinschaft wie diese ebenso Veröffentlichungen von Papst Johannes XXIII. befürwortet. So wird dort die Heilige Messe grundsätzlich nach dem Messbuch von Johannes XXIII. gefeiert. Auch sonst betrachtet die Priesterbruderschaft St. Pius X. die von Johannes XXIII. herausgegebenen liturgischen Bücher als grundlegend für die Feier der verschiedenen Sakramente. Nicht zuletzt in der scharfen Verurteilung des Kommunismus und der Betonung der Wichtigkeit der lateinischen Sprache wie der überlieferten Lehre zu Ehe und Familie befindet sich die Bruderschaft ganz auf der Linie dessen, was Johannes XXIII. festhielt bzw. festhalten ließ.

In Hinblick auf die Legitimität der verschiedenen Kunststile ist auch zu beachten, dass das „Bilderkonzil“ von Nicäa des Jahres 787 keine Festlegung auf einen bestimmten Stil traf (siehe Gedanken zur Woche 9-b – 5. OSTERWOCHE (2020) und Gedanken zur Woche 91 – 4. ADVENTSONNTAG (2021)).
So ein früheres Konzil kann recht verstanden auch und gerade heutzutage zu Dialog und Deeskalation beitragen. Tatsächlich brachen alsbald auch in diesem Bereich heftige Verwirrungen nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil aus. Was bis dahin mit Unterstützung der Päpste als künstlerischer Pluralismus in der Weltkirche akzeptiert war, wurde nun nicht nur in Zweifel gezogen, sondern aktiv bekämpft. Auch im offiziellen Bereich der Kirche tätige Theologinnen und Theologen hatten und haben nun mit großen Teilen des künstlerisch-kulturellen Erbes einschließlich ganzen bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil akzeptierten Kunststilen ihre Probleme. Dass zahllose Kunstwerke zerstört oder sonstwie der Allgemeinheit verloren gingen, wird überhaupt nicht bestritten. Eigens stellt sich mitunter ausdrücklich die Frage nach rechtswidrigem Verhalten von Geistlichen und anderen kirchlichen Mitarbeitern.

Die Pflege des kulturellen Erbes stellt eben eine bleibende Verpflichtung dar. In Verbindung mit theologischen Grundlagentexten wie dem Beschluss über die Erlaubtheit von Bildern im religiösen Leben des Zweiten Konzils von Nicäa kann dies hoffentlich auch Engstirnigkeit und Fanatismus entgegenwirken.

In diesem Sinne verdient gerade auch das FEST TAUFE DES HERRN Beachtung. Der Jesus von Nazaret taufende Johannes der Täufer wird ja auch in anderen Religionen und innerhalb des Christentums von recht unterschiedlichen Konfessionen in Ehren gehalten (siehe allgemein Gedanken zur Woche 65-b – 12. WOCHE IM JAHRESKREIS einschließlich HOCHFEST von der GEBURT JOHANNES DES TÄUFERS (2021)). Offensichtlich hat in den letzten Jahren dieser Umstand eigens die Annäherung von Mandäern und katholischer Kirche gefördert. Innerhalb des Christentums mögen die im Laufe der Zeit mehr oder minder aufgetauchten Häupter des Johannes des Täufers den kritischen Sinn und die Bereitschaft zu ehrlicher Überprüfung im Bereich des Reliquienhandels und des ganzen Reliquienwesens fördern. Johannes der Täufer wird ja doch nur einen Kopf gehabt haben. Er war nicht etwa doppelköpfig oder gar eine Hydra.

Zum Fest der TAUFE DES HERRN mögen sich Katholikinnen und Katholiken auch (wieder) bewusst machen, dass die Taufe mit Wasser auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes auch von der katholischen Kirche als gültig anerkannt wird, wenn sie in einer Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft gespendet wurde, die nicht mit ihr in voller Einheit steht. Ganz aktuell wurde in den Medien bereits wegen der neuen und besonders globalen Spaltung innerhalb des Anglikanertums, im Anglikanismus über eine erneute Übertrittswelle in Richtung der katholischen Kirche spekuliert. Auch in diesem Fall erkennt die katholische Kirche die Gültigkeit der mit der richtigen Absicht gespendeten Taufe bei Konvertitinnen und Konvertiten an. Die regelrechte Existenzkrise des Vereinigten Königreiches mit den in Schottland und Wales so starken Unabhängigkeitsbestrebungen und dem weiteren Erstarken der Bewegung für die Wiedervereinigung Irlands kann die Absetzbewegung von Anglikanismus/Anglikanertum eigens ermutigen. Die Verwirrungen, wie sie auch in der Frage der Spendung und Gültigkeit der Taufe in den letzten Jahrzehnten innerhalb der katholischen Kirche um sich gegriffen haben, sollen hier niemanden kopfscheu machen.

Grundsätzlich lehrt doch die katholische Kirche, dass die Taufe als Eingangstor zum kirchlichen Leben einen character indelebilis, ein unauslöschliches Merkmal verleiht oder einprägt (siehe Gedanken zur Woche 213-b – 4. OSTERWOCHE (2024)). In Zweifelsfällen ist eben ganz im Sinne des katholischen Kirchenrechts eine gewissenhafte Überprüfung durchzuführen. Herablassendes Verhalten gegenüber Menschen, die sich für einen Übertritt zur katholischen Kirche interessieren, muss auf jeden Fall unterbleiben. Damit verbunden sollte eine wie auch immer geartete Überbewertung etwa staatskirchlicher Strukturen, aus denen Konvertitinnen und Konvertiten kommen, unterbleiben.

 

1. Lesung: Jes 42,5a.1-4.6-7
2. Lesung: Apg 10,34-38
Evangelium: Mt 3,13-17

 

 

 

Gedanken zur Woche 303-b, Dr. Matthias Martin
1. WOCHE IM JAHRESKREIS (2026)

Die Diskussionen über die Formen der Liturgie in der Lateinischen Kirche finden in diesen Tagen ihre Fortsetzung. Betroffen ist davon natürlich auch der Bereich des eigentlichen Kirchenrechts wie er uns im CIC für die Lateinische Kirche, im CCEO für die Katholischen Ostkirchen sowie in dem so weiten und insbesondere in den Tagen seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil ziemlich unübersichtlichen Feld des außerkodikarischen Kirchenrechts begegnet.

Hierbei geht es gerade um das Verkündigungsrecht und das kirchliche Verfassungsrecht. Sollte nicht etwa die Priesterbruderschaft St. Pius X. als bedeutendste Gemeinschaft für den Tridentinischen Ritus als Personalprälatur anerkannt werden? Dies wurde schon Jahrzehnte angedacht und scheinbar auch in einer Art Grundsatzübereinkommen mehr oder minder festgehalten. Wie könnte dann die Zugehörigkeit, Affilliierung oder ganz allgemein Mitarbeit und Betreuung von Laien geordnet werden? Sowohl im Priesterdekret „Presbyterorum ordinis“ des Zweiten Vatikanischen Konzils wie im CIC ist eine Mitgliedschaft von Laien in einer Personalprälatur eben nicht vorgesehen. Hinzu kommt, dass eine Personalprälatur der Zustimmung des offiziellen Ortsordinarius bedarf, wenn sie in seiner Ortskirche tätig sein will (siehe Gedanken zur Woche 154-b – 2. FASTENWOCHE 2023)). Die scharfe Beschränkung des Mitgliederbestandes auf Kleriker bei einer Personalprälatur wurde im Sinne der erwähnten Originaltexte im Pontifikat von Papst Franziskus stärker angemahnt. Das Problem der destruktiven Haltung von Ortsordinarien gegen die Tätigkeit der dann einmal als Personalprälatur anerkannten Priesterbruderschaft St. Pius X. in ihrem Bereich scheint demgegenüber schon unter Papst Franziskus im Grundsatz gelöst worden zu sein, indem grundsätzlich eine Garantie für deren bestehende Niederlassungen und grundsätzliche Wirkungsfreiheit vereinbart worden sei.
Eine andere, ebenfalls schon diskutierte Möglichkeit wäre die der Errichtung einer Kirche eigenen Rechts für den Tridentinischen Ritus. Deren Kernorganisation wäre dann eben die Priesterbruderschaft St. Pius X. Etwas in diese Richtung ginge eine Ordnung für Kleriker, Geistliche und generell Gläubige, welche sich besonders dem Tridentinischen Ritus verbunden fühlen in bewusster Anlehnung an die Militärseelsorge. Tatsächlich bezog sich bereits der Hauptgründer und erste Generalobere der Priesterbruderschaft St. Pius X., Erzbischof Marcel Lefebvre, seinerseits auf die Apostolische Konstitution „Spirituali militum curae“ für die Ordnung der katholischen Militärseelsorge und der katholischen Militärordinariate bzw. Militärdiözesen“ ( https://www.vatican.va/content/john-paul-ii/de/apost_constitutions/documents/hf_jp-ii_apc_19860421_spirituali-militum-curae.html ). Auch die unter Papst Benedikt XVI. erstmals geschaffenen Personalordinariate für ehemalige Anglikaner können hier in den Blick kommen. Diese erinnern ja ihrerseits an die angesprochene Ordnung der Militärseelsorge.
 

Nicht zuletzt geht es unabhängig von solchen kirchenrechtlich-pastoralen Überlegungen darum, welcher liturgische Kalender zu welcher Gelegenheit verwendet wird.
Da ist es natürlich eigens interessant, wenn man sich in der ersten liturgischen Woche im Jahreskreis befindet. Spontan mag man sich bei dieser Gelegenheit die Frage nach anstehenden Entwicklungen in der kommenden Zeit stellen.
Fragen werden sich da nicht nur in Hinblick auf mehr innerkirchliche Entwicklungen auf.

Wie geht es überhaupt in der Internationalen Gemeinschaft weiter? Der Heilige Stuhl ist da allein schon wegen seiner umfangreichen diplomatischen Beziehungen und seiner Mitgliedschaft bzw. Mitarbeit in internationalen Organisationen direkt involviert. Ähnliches gilt für den Souveränen Malteser-Ritter-Orden/Malteseroden. Und da ist als eigene Größe, wenn auch besonders eng mit dem Heiligen oder Apostolischen Stuhl verbunden, der Staat der Vatikanstadt, kurz Vatikanstaat. Nicht vergessen werden sollte darüber hinaus der Campo Santo Teutonico (siehe Gedanken zur Woche 204-b – 1. FASTENWOCHE (2024)).

Wie wird sich die Lage in Venezuela weiterentwickeln? Kommt es vielleicht wie über Jahrzehnte in dem fortwährend bürgerkriegserschütterten Kolumbien zur Herausbildung eigenständiger Herrschaftsterritorien auf informellen bis halboffiziellen Niveau innerhalb der Internationalen Gemeinschaften und dementsprechenden Beziehungen? Oder kommt es zu einer auch offiziell irgendwann anerkannten Desintegration des bisherigen Staatswesens von Venezuela? Dieses ging selber als Abspaltung aus dem Zerfall der kurzlebigen Republik hervor, die gerne Großkolumbien genannt wird. Im Rahmen dieser Vorgänge gewann auch Ecuador seine dauernde Unabhängigkeit. Panama spaltete sich dann Anfang des 20. Jahrhunderts von Kolumbien ab. Sein nördlicher Nachbar, die Republik Costa Rica war ihrerseits einer jener Staaten, welche aus der Auflösung der Zentralamerikanischen Konföderation hervorging. Dieses seinerseits aus der Abspaltung des selber noch so jungen mexikanischen Staatswesens hervorgegangene Gebilde wird auch „Bundesrepublik von Zentralamerika“ oder „Vereinigte Provinzen von Zentralamerika“ genannt. Seltener ist wohl als Bezeichnung der Ausdruck „Vereinigte Staaten von Zentralamerika“.
Bolivien mit seiner Trennung Peru ist ein weiteres Beispiel für eine erfolgreiche Sezession in Lateinamerika.
Ein Staatszerfall oder durch Abspaltung verwirkliche Gebietsreduktion Venezuelas ist also umso weniger ganz auszuschließen. Hinzukommt das feindselige Verhalten von venezolanischer Seite insbesondere gegenüber dem kleineren Nachbarstaat der Kooperativen Republik Guyana. Gerade dort könnte jede Schwächung Venezuelas als Beitrag zur eigenen Existenzsicherung gesehen werden. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der eigenen konfliktreichen Geschichte mit Venezuela kann man nicht zuletzt auch in der Republik Kolumbien einer nachhaltigen Reduktion bis Staatsauflösung Venezuelas betont positiv gegenüberstehen. Es gilt ja als Grundsatz in der lateinamerikanischen Politik „Man ist Feind des Nachbarn und Freund des Nachbarn des Nachbarn“.

Die Auseinandersetzungen um Grönland passen natürlich ins größere Bild der gegen das Königreich Dänemark gerichteten mehrfachen Herausforderungen. Was wird etwa aus Nordschleswig und Bornholm (siehe Gedanken zur Woche 278-b – 16. WOCHE IM JAHRESKREIS (2025))? Auch diese Insel verfügt über ihre eigene Unabhängigkeitsbewegung. Längst ein eigener Akteur in den internationalen Beziehungen sind die Färöer-Inseln. Dies wurde auch gerne schon von russischer Seite aufgegriffen. Seitens der katholischen Kirche bleibt festzuhalten, dass die färöische Nationalbewegung seit ihren frühen Tagen traditionell den Katholikinnen und Katholiken freundlich gesinnt ist. Da hat sich beizeiten so etwas wie eine Zuneigung auf Gegenseitigkeit entwickelt. Die Aufarbeitung der von Dänemark kontrollierten Lager mit deutschen Flüchtlingen ab Ende des Zweiten Weltkriegs als regelrechte Todeslager insbesondere für neugeborene Kinder kann in einer für Dänemark sehr unangenehmen Weise vorangebracht werden. Jede politische Bewegung, jede ethnische und religiöse Gemeinschaft in einem Spannungsverhältnis mit dem dänischen Staat kann theoretisch so etwas aufgreifen. Dies gilt erst recht für jede funktionierende Regierung eines anderen Staates. Dies gilt auch in Hinblick auf die so furchtbare geschichtliche Rolle Dänemarks im internationalen Sklavenhandel. Insbesondere in Teilen der islamischen Welt dürfte die Mitwirkung Dänemarks am Überfall auf den Irak und dessen Aufteilung nicht vergessen worden sein.

Brisant ist auf jeden Fall insbesondere die Entwicklung mit Somaliland. Jüngst hat mit Israel erstmals ein Mitglied der Vereinten Nationen die volle diplomatische Anerkennung Somalilands ausgesprochen und darüber hinaus eine umfassende Zusammenarbeit in verschiedenen Themenbereichen vereinbart. Vorher schon hatte sich schon die Republik Taiwan in dieser Richtung engagiert. Einst war der israelische Beistand höchst wertvoll für südsudanesische Unabhängigkeitsbewegung. Längst ist die Republik Südsudan ein international anerkannter eigener Staat mit Vollmitgliedschaft in den Vereinten Nationen und der ihm einst so feindseligen Afrikanischen Union. Löst nun die Anerkennung Israels und das offensichtlich vorhandene Interesse der USA und anderer Staaten an einer tiefgehenden Zusammenarbeit vielleicht einen Dominoeffekt zugunsten Somalilands und von dort aus zugunsten weiterer Staaten mit begrenzter Anerkennung und für betreffende Unabhängigkeitsbewegungen aus? Dazu ist nicht zu übersehen, dass die Unterstützung durch Taiwan sich in der neueren Geschichte ihrerseits wiederholt als sehr wertvoll erwiesen hat.

Die beiden Republiken Südsudan und Taiwan besitzen, wie in „Gedanken zur Woche“ angesprochen, eigens ihre ganz starke Bedeutung für die christliche Ökumene.

 

 

 

Gedanken zur Woche 302, Dr. Matthias Martin
SONNTAG NACH WEIHNACHTEN (2026)

Der erste Sonntag in einem betreffenden Kalenderjahr kann intensiv genutzt werden. Zum einen sind natürlich alle Katholikinnen und Katholiken ausdrücklich eingeladen, die Heilige Messe zu besuchen. Die Einladung gilt aber auch für alle anderen Menschen. Diese sind doch eingeladen, die Wahrheit zu suchen. Die katholische Kirche geht nun davon aus, dass die zu suchende Wahrheit in ihr vorhanden ist. Genauso meinen das in der Regel auch andere religiöse Gemeinschaften, sind Weltanschauungsgemeinschaften, philosophische Schulen von sich überzeugt. Auf jede Gewalttätigkeit und Hasspropaganda wie die gezielte Erzeugung von wirtschaftlichem, sozialem und politischem Druck ist dabei zu verzichten. Man denke hier etwa auch an die negative Formulierung der Goldenen Regel. Dies wird uns im alttestamentlichen Tobit, seltener Buch Tobias genannt, überliefert. Folgen wir der neuen deutschen Einheitsübersetzung, so können wir da vernehmen (siehe Gedanken zur Woche 215 – 6. SONNTAG DER OSTERZEIT (2024)):

„(Tob 4,15) Was du hasst, das tu niemand anderem an!"

Es geht in diesem Vers noch weiter mit der Aufforderung „Auf deinem ganzen Weg soll Böses nicht mit dir ziehen!“

Die Menschen sollen möglichst frei von betreffenden Bedrängnissen die Wahrheit nach besten Kräften suchen und sich für diese nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden können. Die Bereitschaft etwa, unter Berufung auf das Zweite Vatikanische Konzil autoritäre bis totalitäre Regime auch noch zur Verfolgung missliebiger Menschen aufzustacheln, war eine schlimme Verirrung. Wie vorhergesagt, hat dies der katholischen Kirche selber schweren Schaden zugefügt. Es lässt sich nun wirklich nicht bestreiten, dass gerade in westlichen Ländern die religiöse Praxis bei Katholikinnen und Katholiken seit den sechziger Jahren schwer eingebrochen ist. Die Übertrittswelle weg von der katholischen Kirche hin zu pfingstlerischen und evangelikalen Gemeinschaften erreichte in Lateinamerika längst gewaltige Ausmaße. Hinzu kommt der enorme Aufschwung mehr synkretistischer bis neopaganer Richtungen, und zwar ebenfalls auf Kosten der katholischen Kirche. Dieser Gesamttrend hat längst den afrikanischen Kontinent erreicht. Ein Ende lässt sich in seiner Gesamtheit auch jetzt ehrlich betrachtet nicht absehen. Der demonstrative Schulterschluss von Vertretern der offiziellen Kirchenhierarchie mit kommunistischen Regimen zur Bekämpfung von Menschen, die von ihrem Gewissen her dem Zweiten Vatikanischen Konzil mehr oder minder kritisch gegenüberstanden und gegenüberstehen, hat die katholische Kirche deutlich kompromittiert. Die in anderen Teilen der Welt gleichzeitig betriebene Zusammenarbeit mit sogenannten rechten Militärregimen zur Bekämpfung katholischer Traditionalisten beschädigte die eigene Glaubwürdigkeit weiter. Dabei war schon der spätestens um das Jahr 1976 in der wissenschaftlichen Welt gemachten Aussage, dass es nun erstmals in der Kirchengeschichte so weit gekommen sei, dass die offizielle Hierarchie der katholischen Kirche gleichzeitig mit kommunistischen Diktaturen und rechten Militärregimen zusammenarbeite, um damit jeweils theologisch andersdenkende Menschen zu bekämpfen, gar nicht mehr widersprochen worden. Auch in einem Land wie den USA haben in der Zwischenzeit mehrere Millionen Menschen die katholische Kirche verlassen. Da helfen kein Verdrängen und Abstreiten. Bezüglich Großbritannien wurde der Massen-Exodus aus der katholischen Kirche längst vorgerechnet. Dieser Vorgang betraf dort vor allem das Territorium der Bischofskonferenz von England und Wales. Wie die anglikanische Staatskirche von England mit deren Tochterkirche von Wales und dem Königshaus ist man auch im Bereich der katholischen Bischofskonferenz von England und Wales längst mit schweren Missbrauchsvorwürfen konfrontiert. Anstatt mit dem offenkundig in einer existentiellen Krise befindlichen politisch-gesellschaftlichen System samt Königshaus und Staatskirche von England unbedingt zu paktieren, hätte man wohl besser Missstände im eigenen Bereich angegangen und ehrlich aufgearbeitet. Das Motto „Eine Hand wäscht die andere“ funktioniert wohl auch hier nicht auf Dauer. Die Mahnung des Tobit in dem betreffenden Buch des Alten/Ersten Testaments an seinen Sohn Tobias ist auch heute noch bedenkenswert. Gerade Kirchenvertreter mögen sich betreffende Mahnungen zu Herzen nehmen, wenn es da u. a. heißt:

„(Tob 4,5) Alle deine Tage, Kind, gedenke des Herrn! Hüte dich, zu sündigen und seine Gebote zu übertreten! Vollbringe alle Tage deines Lebens gerechte Taten und wandle nicht auf den Wegen des Unrechts! (6) Denn wer die Wahrheit tut, wird mit seinen Werken zu gutem Erfolg geführt. Tu für alle, die die Gerechtigkeit tun, (7) Almosen aus dem, was du hast! Wende dein Angesicht von keinem Armen ab, dann wird sich Gottes Angesichte nicht von dir abwenden! (8) Wie es dir möglich ist: Aus dem Vollen schöpfend – gib davon Almosen! Wenn dir wenig möglich ist, fürchte dich nicht, aus dem Wenigen Almosen zu geben!“

Dabei ist zu bedenken, dass es sich bei Tobit um jemanden handelte, der sich unter Lebensgefahr dem für viele Zeitgenossen wohl als unüberwindlich erscheinenden assyrischen Großkönigtum widersetzte. Tobit ergriff Partei für Menschen, die für das herrschende Regime mehr oder minder auf der Abschlussliste standen. Er beließ es dabei nicht mit schönen Worten. Er vollbrachte vielmehr zugunsten solcher Menschen gute Taten. Er half, so gut er konnte! Dies weist uns ganz stark in die Richtung späterer neutestamentlicher Stellen wie authentischer außerbiblischer jüdisch-christlicher Überlieferung.
Schon Mose stand ein für die damals versklavten Hebräer gegen das Herrschaftssystem des Pharaos. Nachher war es dann lange Zeit die Besonderheit der zwölf Stämme Israels, keinen König zu haben. Liest man in den Schriften des Alten/Ersten Testaments, so springt es ins Auge, dass selbst in Hinblick auf noch eher positiv dargestellte Könige wie David und Salomo auch deren dunkle Seiten angesprochen werden. Erst recht geschieht dies bei anderen Königen hebräisch-israelitischer Geschichte. Ein ganz eigener Punkt ist die bereits nach dem Tod Salomos stattfindende Spaltung dieses Reiches in das voneinander unabhängige Nordreich Israel und das südliche Königreich Juda.
Auf den Untergang von Königreichen und dergleichen wird im Alten/Ersten Testament ziemlich schonungslos hingewiesen. Immer wieder wird die Mahnung verdeutlicht, sich nicht einfach auf weltliche Macht zu verlassen. Schon im Alten/Ersten Testament wird eigens die Korrumpierung von Religion durch die Verquickung mit politischer Macht und irdischem Reichtum thematisiert. Mit je eigenen Akzenten geschieht dies etwa recht drastisch in dem Prophetenbuch Amos und den beiden Makkabäerbüchern. Aber mit Warnungen beginnt es eben schon ganz vorne. Bereits in den Fünf Büchern Mose, dem Pentateuch oder der Thora/Tora/Torah werden auch die nicht so glorreichen Seiten von Personen dargestellt, die doch eigentlich so etwas wie die eigenen Sympathieträger sind. Dies mag für uns alle ein ganz eigener Ansporn sein, sich ehrlich mit eigenen Fehlern und Schwächen auseinanderzusetzen. Anstelle bei derzeit Mächtigen uns anzubiedern, mögen wir uns selber immer wieder bei der Nase fassen. Persönliches moralisches Fehlverhalten macht ja auch erpressbar. Dies sah man in den letzten Jahrzehnten überdeutlich. Besonders regimefreundliche Bischöfe und andere Kirchenleute hatten immer wieder, irdisch betrachtet, einigen Grund, die Enthüllung, der Wahrheit zu fürchten. Umso eifriger arbeiteten sie zu deren Unterdrückung mit Mächtigen zusammen.
Inzwischen einmal begonnene Aufarbeitungen müssen fortgesetzt werden. Eine weitergehende Verschärfung des Kirchenrechts ist dringlich ins Auge zu fassen. Rückmeldungen auf Beiträge dieser Reihe „Gedanken zur Woche“ aus ganz verschiedenen politischen Richtungen und gesellschaftlichen Tätigkeitsfeldern bestätigen dies bzw. dringen darauf.

 

1. Lesung: Sir 24,1-2.8-12 (1-4.12-16)
2. Lesung: Eph 1,3-6.15-18
Evangelium: Joh 1,1-18

 

 

 

Gedanken zur Woche 302-b, Dr. Matthias Martin
TAGE DER WEIHNACHTSZEIT einschließlich HOCHFEST ERSCHEINUNG DES HERRN (2026)

In der Theologie ist es eine bleibende Herausforderung, Missverständnisse zu vermeiden und die eigene Botschaft möglichst klar und in einem guten Sinne deutlich zu vermitteln. Wenn die erste vollständige Woche in einem Kalenderjahr beginnt, mögen sich gerade Menschen, die ein offizielles Amt, eine Aufgabe, einen Dienst im kirchlichen Bereich innehaben, dieser Herausforderung bewusst sein. Zu Beginn eines Jahres mag man sich doch besonders gedrängt sehen, die vorliegenden Aufgaben und Herausforderungen möglichst realistisch in den Blich zu nehmen. Man wird Überlegungen entwickeln und mitunter auch korrigieren. Eigens kann es reizvoll und zugleich nützlich sein, genauer zu bedenken, wie man in dem beginnenden Jahr falsche Verhaltensweisen vergangener Zeiten ablegt und sich hier oder dort besser ausdrücken und besseres Verhaltens verwirklichen kann.

Da ist schon der offizielle Name des Hochfestes/Festes I. Klasse vom 6. Januar eine ganz interessante Anregung. Wenn wir in ein Direktorium wie das des Bistums, der Diözese St. Pölten blicken, finden wir da eben die Bezeichnung ERSCHEINUNG DES HERRN. Ganz so heißt es zu diesem kirchlichen Fest auch in Canon/Kanon 1246 des CIC für die Lateinische Kirche (siehe Gedanken zur Woche 141-b – 2. ADVENTWOCHE einschließlich HOCHFEST DER OHNE ERBSÜNDE EMPFANGENEN JUNGFRAU UND GOTTESGEBÄRERIN MARIA (2022) und Gedanken zur Woche 218-b – 8. WOCHE IM JAHRESKREIS einschließlich HOCHFEST DES LEIBES UND BLUTES CHRISTI/FRONLEICHNAM (2024)).
Nun besteht die katholische Kirche nicht nur aus der Lateinischen Kirche mit dort allein schon verschiedenen liturgischen Traditionen, spirituellen Überlieferungen und örtlichen rechtlichen Ausdifferenzierungen sowie jeweiligem Partikularrecht. So gibt es ja in etwa zwei Dutzend weitere Kirchen eigenen Rechts, welche mit der Lateinischen Kirche eben gemeinsam die eine katholische Weltkirche bilden. Vereint in der gemeinsamen Glaubens- und Sittenlehre und den Sakramenten wirken die jeweiligen Diakone, Priester und Bischöfe in Einheit mit dem Papst als dem Nachfolger des Apostels Petrus.
Dementsprechend gibt es doch Seite an Seite mit dem CIC den CCEO für diese katholischen Kirchen eigenen Rechts, welche im Rahmen der katholischen Weltkirche eben in voller Gemeinschaft mit der Lateinischen Kirche stehen. Nicht zuletzt diese Einheit muss gegen alle einfältige bis aggressive Unkenntnis und fortdauernde gezielte Desinformationen immer wieder herausgestellt werden. Kirchliche Einheit, wo sie besteht, zu verteidigen, ist für sich eine starke Herausforderung, die es sehr ernsthaft wahrzunehmen gilt.

Da finden wir eben für das erwähnte Hochfest, dieses Fest I. Klasse in Canon/Kanon 880 Paragraph 3 die Bezeichnung EPIPHANIE. Diese Bezeichnung besagt genau dasselbe wie ERSCHEINUNG DES HERRN und kann zu Recht etwa auch im deutschen Sprach- und Kulturraum bzw. im lateinischen Kirchenbereich begegnen.
Der Ausdruck „Drei Könige“ ist irreführend. Nehmen wir das Neue/Zweite Testament in die Hand, so finden wir nirgends eine Aussage, wonach die Besucher aus dem Osten Könige gewesen wären. Auch die Zahl Drei ist diesbezüglich nicht in der Bibel zu finden, insbesondere nicht im betreffenden Abschnitt des Matthäusevangeliums. Bei der Stelle vom Besuch der Sterndeuter/Weisen/Gelehrten in Bethlehem handelt es sich schließlich um matthäisches Sondergut (Mt 2,1-12) (siehe Gedanken zur Woche 145-b – TAGE DER WEIHNACHTSZEIT einschließlich ERSCHEINUNG DES HERRN (2023)). Der einzige König, der tatsächlich in Zusammenhang mit den Ereignissen in Bethlehem einschließlich dem dortigen Kindermord erwähnt wird, ist der besonders berüchtigte Herodes (siehe Gedanken zur Woche 43-b – TAGE DER WEIHNACHTSZEIT einschließlich ERSCHEINUNG DES HERRN (2021)). Offensichtlich ergibt sich gegen eine solche Feststellung zumindest in der breiteren Öffentlichkeit und im ökumenischen Dialog nicht einmal ein Widerspruch von staatskirchlichen Einrichtungen, die von einem Monarchen bzw. in dessen Namen geleitet werden. Das schließt natürlich nicht aus, dass auf örtlicher Ebene oder bei vertraulichen Aktivitäten etwas anderes behauptet wird. Die Behauptung, der Sieg der Engländer in der Schlacht an der Boyne im Jahre 1690 gegen ihre prokatholischen und meist irischen Kontrahenten sei als ein Gottesurteil in der Bibel nachzulesen, macht deutlich, dass man bei den Anhängern gewisser angeblich „christlicher“ Monarchien überhaupt sehr vorsichtig sein muss (siehe Gedanken zur Woche 143-b – 4. ADVENTWOCHE (2022)). Aus solcher Richtung kam schließlich auch die Propagierung eines britischen Kolonialkrieges nach dem anderen und mitunter mehr als einer gewalttätigen imperialistischen Kampagne auf einmal. Neuerdings war dann noch zu hören, die Kritik an dem von Großbritannien vorangetriebenen und erheblich veranstalteten Irakkrieg mit der Königin als Staatsoberhaupt, offizieller Oberbefehlshaberin und Oberhaupt der Staatskirche müsse auf jeden Fall unterbleiben. Derartige Kritik verletze doch die religiösen Gefühle so vieler Anglikaner (siehe Gedanken zur Woche 130-b – 25. WOCHE IM JAHRESKREIS (2022)).
Aber immerhin muss man sich nicht allzu plumpe Tatsachenverdrehung auch noch ständig in Zusammenhang mit der Tatsache, dass der einzige König an der betreffenden matthäischen Stelle im Neuen/Zweiten Testament Herodes war, in ökumenischen Beziehungen zumuten lassen. Dass wegen der massiven Verquickung von militärischer Gewalt, täglicher Politik und Religion die ökumenischen Beziehungen mit Staatskirchen wie denen von England, Dänemark und Norwegen zumindest fragwürdige Angelegenheiten sind, kann man über parteipolitische, ethnische und soziale Grenzen hinweg bestätigt bekommen.

Die Menschen sollen doch möglichst ohne gewaltsame Bedrohung nach der Wahrheit suchen können. Rücksichtnahme aus politischen Gründen und dergleichen auf Kosten der Wahrheit schadet sehr leicht dem Ansehen des Christentums auch auf internationaler Ebene.
So wird ja auch im offiziellen Kirchenrecht nicht zu Vertuschung und Hilfe für Einzeltäter und ganze Täterregime aufgefordert. Beispielsweise lautet Canon/Kanon 748 Paragraph 1 des jetzigen CICs:

„Alle Menschen sind gehalten, in den Fragen, die Gott und seine Kirche betreffen, die Wahrheit zu suchen; sie haben kraft göttlichen Gesetzes die Pflicht und das Recht, die erkannte Wahrheit anzunehmen und zu bewahren.“

Gerade vor dem Hintergrund, dass etwa bei der Unterwerfung Okzitaniens katholische Kirchenvertreter Handlangerdienste für die französische Kolonialpolitik leisteten (siehe Gedanken zur Woche 135 – 30. SONNTAG IM JAHRESKREIS (2022)) und auch später wiederholt mit dem französischen Imperialismus heftig verflochten waren (siehe allgemein Gedanken zur Woche 110 – 3. SONNTAG DER OSTERZEIT (2022)) liest sich Paragraph 2 dieses CIC-Canon/Kanons 748 umso interessanter:

„Niemand hat jemals das Recht, Menschen zur Annahme des katholischen Glaubens gegen ihr Gewissen durch Zwang zu bewegen.“

Auf die Judenmassaker durch Anhänger des umstrittenen Urbans II. in Zusammenhang mit dem Ersten Kreuzzug möchten wohl diejenigen nicht gerne angesprochen werden, die ihn für die fragliche Zeit überhaupt für den rechtmäßigen Papst halten. Die Thematisierung der Geschichte der Sklaverei in der Neuzeit ist für Anhänger der spanischen Monarchie mit all deren religiös ummantelnden Selbstrechtfertigungsversuchen sehr unangenehm. Dies gilt genauso für die Anhänger der britischen Monarchie einschließlich der Befürworter eines Verbleibs insbesondere von Nordirland, Schottland und Wales beim Vereinigten Königreich. Aber eben beispielsweise auch Dänemark mit seiner Monarchie und Staatskirche ist in einem solchen größeren Zusammenhang nicht zu vergessen.


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